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nochmal Erziehungsgeld, wenn zu früh geboren????

Hallo Ihr,
ich hab grad bei der Erziehungsgeldstelle angerufen, weil ich wissen wollte wie das mit mit dem Mutterschaftsgeld angerechnet wird wenn das Kind vor Termin kam. Die Frau meinte, dass ab Geburt kalendertäglich 10,-? angerechnet werden, egal ob das Kind am Termin oder früher kam. Das heißt bei mir, dass ich viel weniger Erziehungsgeld bekommen würde, weil Juliana 3 Wochen vor errechnetem Geburtstermin kam. Bei mir werden also nicht nur 8 Wochen Mutterschaftsgeld angerechnet, sondern 11 Wochen!!! Was dann wiederum vom Erziehungsgeld abgezogen wird. Das ist doch voll unfair!!! Wie ist das dann bei Frauen, die wirkliche Frühgeburten hatten, kriegen die dann gar kein Erziehungsgeld? Ich check diese Gesetzgebung einfach nicht?!? Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht? Davon mal ganz abgesehen, dass die Grenzen dieses Jahr so niedrig sind, dass es eh schon schwierig ist überhaupt noch was zu kriegen... Aber hauptsache wir sollen alle wieder mehr Kinder kriegen, denn in Deutschland läßt ja der Nachwuchs zu wünschen übrig... da muß ich mich echt am Kopf kratzen...
lg sassa mit juliana 6wo1t
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Re: nochmal Erziehungsgeld, wenn zu früh geboren????

Hallo,
hmm, eine Frühgeburt ist es, wenn das Kind vor 37+0 SSW geboren wurde. Somit würden dir 6 Wochen + 12 Wochen Mutterschaftsgeld zustehen! Insgesamt also 18 Wochen.
So, wenn dein Kind jetzt aber keine Frühgeburt war, aber vor ET kam, dann bleiben dir die 6 Wochen VOR ET erhalten und werden einfach an die 8 Wochen hintendran gehängt. Dir stehen in jedem Fall 14 Wochen Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 ? kalendertäglich (Montag-Freitag) zu. Der Entbindungstag zählt mit und wird auch bezahlt!
Somit also 6 Wochen VOR ET + 8 Wochen NACH ET + 1 Entbindungstag!
Und somit werden dir 14 Wochen vom Erziehungsgeld abgezogen, dass heißt, du erhälst erst Erziehungsgeld, wenn der Mutterschutz vorbei ist und du kein Geld mehr von der Kasse oder dem Arbeitgeber bekommst.
Das sind auch nicht 10 ? täglich, sondern 13 ? + Differenz zahlt der Arbeitgeber in der Zeit des Mutterschutzes.
Egal ob vor ET geboren oder pünktlich, dir stehen 14 Wochen mutterschaftsgeld zu. Danach erhälst du Erziehungsgeld. das ist aber bei jeder frau so.
Ich habe ein Frühchen, erhalte 18 Wochen Mutterschaftsgeld und erst danach Erziehungsgeld. Ich bekomme bis zum 03.11.04 Mutterschaftsgeld + Geld vom Arbeitgeber.
Das hieße also auch, ich steh besser da, als mit pünktlichem Erziehungsgeld. Denn mein Netto-Gehalt beträgt knapp 900 ?, das poplige Erziehungsgeld aber nur 300 ? bzw. höchstens 450 ?!
LG sandra mit Felicia 9w

Re: nochmal Erziehungsgeld, wenn zu früh geboren????

Hallo Sandra. Das Muschu Geld von der KK gibt es von Montag bis Sonntag also die volle Woche nur vom Arbeitgeber bekommt man das Geld von Mo-Fr. Deine Kleine ist schon 9 Wochen man wie die Zeit vergeht. Wieviel wiegt sie denn jetzt? LG Silke mit Finja 3 Wochen.

@ Simlik5

Hallo Silke,
ach so? wusste ich gar niht. Weil immer werk/-kalendertäglich dasteht. Gut zu wissen!
Also sie war bei der U3 vor 3,5 Wochen 51 cm groß (Geburt 47 cm), 3475 g schwer (Geburt 2200 g) und hatte einen KU von 34,7 cm (Geburt 32 cm).
Ja, seit sie da ist verrennt die Zeit irre schnell. Wahnsinn, oder?
Finja ist ein sehr schöner Name. Er ist schwedisch, oder?
LG sandra
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