neue Praxisgebühr
Meine FA erzählte mir bei der letzten VU im Dezember, daß ich ab Januar 04 quartalsweise 10 EUR (Praxisgebühr) bezahlen muß, da sie Untersuchungen bei der VU vornimmt, die nicht im gesetzlichen Leistungskatalog der KK vorgeschrieben sind und somit es sich nicht mehr um eine Vorsorgeuntersuchung im Sinne der KK handelt und so die neue Praxisgebühr fällig wird. Bisher hat sie noch keine nennenswerten anderen Untersuchungen vorgenommen!
Wer darf noch zahlen?
LG Kirsten
Re: neue Praxisgebühr
geh vorher zu deinem Hausarzt und lass dir eine Überweisung für den FA geben dann brauchst du die Praxisgebühr nicht zu zahlen. Ich muss zum Glück keine Praxisgebühr zahlen da ich Privatversichert bin, was ich aber wiederrum ungerecht den anderen versicherten gegenüber finde.
Aber ich hab das so zufällig bei meinem FA gehört das die Patientin vorher eine Überweisung beim HA holen soll.
GGGGLG
Chick+Drops 9+1
Re: neue Praxisgebühr
Andererseits: wer kennt schon die genauen Abrechnungsbestimmungen für Gynäkologen, vielleicht machen die ja doch viel mehr als im Leistungskatalog geschrieben steht. Das kann man ja selber gar nicht beurteilen, wenn man nicht Bescheid weiß. Und wegen 10 Euro würde ich mich ja nicht blöd anstellen, das ist es doch nicht wert - gerade nicht in der Schwangerschaft!
LG Heike
Re: neue Praxisgebühr
Guten Rutsch und vlg Kirsten
Re: neue Praxisgebühr
GGGGLG und einen guten Rutsch
Chick+Drops 9+1
Re: nein
LG Heike
Re: neue Praxisgebühr
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung |
Wenn Euer FA eine Gebühr erhebt, dann fragt ihn wofür und was er macht was nicht im "normalen" Vorsorgekatalog enthalten ist!
LG Sabine
und wie ist das mit den Hebammen???
schleiche mal aus dem Nachfolgeforum hier rein. Wie ist denn das mit den Hebammen, die Vorsorge machen? Ab welcher Woche können die das überhaupt machen, wann muß man sich anmelden und kostet das extra??
Danke schonmal.
GGLG Sabrina.
Re: und wie ist das mit den Hebammen???
LG Sabine
Re: und wie ist das mit den Hebammen???
Zum Thema Hebamme weiß ich nur soviel:
Die KK übernimmt die Kosten für Hebammenleistungen und Geburtsvorbereitungskurse im Rahmen der Hebammengebührenverordnung. Für einen Geburtsvorbereitungskurs können die Kosten für 14 Stunden in Höhe von 5,11 EUR pro Stunde übernommen werden.
Dies hat mir meine KK mitgeteilt, als ich sie anmailte, wg. der Praxisgebühr. Die konnten mir natürlich nicht weiter helfen. Wie schon erwähnt wurde, handelt es sich nicht mehr um eine Vorsorgeuntersuchung, wenn der FA irgenwelche anderen Untersuchungen vornimmt, die die KK nicht im Leistungskatalog geregelt hat. Das steht alles in den Mutterschaftsrichtlinien. Vielleicht findet man diese ja im Internet. Ich werde auf jeden Fall meinen Hausarzt anrufen, und fragen, ob er mir einen Überweisungsschein für meinen FA ausstellt - mal sehen ob ich die 10 EUR pro Quartal sparen kann....
Aprpro, für die stationäre Entbindungspflege im KK muß auch nichts bezahlt werden!!
Aber wie man an den Antworten sieht -- das Thema wurde in den Medien nicht deutlich genug behandelt!
Vielen Dank an alle!
LG Kirsten 9+2
Re: Meine Meinung :-)...
die Krankenkasse sagt Dir sowieso: was nötig ist, wird bezahlt. Tja, aber scheinbar scheint nicht viel nötig zu sein.
Das war schon immer so, dass KK und Ärzte verschiedene Meinungen haben von dem, was nötig ist und der eine sagt eben hü und der andere hott, da kannste Dir die Kosten für den Telefonanruf meiner Meinung nach wirklich sparen. Denn was nützt es Dir, wenn Du zum Fa gehst und sagst: die KK hat aber dies und das gesagt. Ein schönes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist doch viel wichtiger als das, was ein Sachbearbeiter bei der KK sagt, der FA kennt Dich persönlich und kümmert sich um Dich, für die KKH bist Du hauptsächlich ein zahlendes Mitglied, das sich aber nicht an Dich als Person sondern für die Allgemeinheit denkt.
LG Heike
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