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neue Praxisgebühr

Hallo!
Meine FA erzählte mir bei der letzten VU im Dezember, daß ich ab Januar 04 quartalsweise 10 EUR (Praxisgebühr) bezahlen muß, da sie Untersuchungen bei der VU vornimmt, die nicht im gesetzlichen Leistungskatalog der KK vorgeschrieben sind und somit es sich nicht mehr um eine Vorsorgeuntersuchung im Sinne der KK handelt und so die neue Praxisgebühr fällig wird. Bisher hat sie noch keine nennenswerten anderen Untersuchungen vorgenommen!
Wer darf noch zahlen?
LG Kirsten
Bisherige Antworten

Re: neue Praxisgebühr

Hallo Kirsten,
geh vorher zu deinem Hausarzt und lass dir eine Überweisung für den FA geben dann brauchst du die Praxisgebühr nicht zu zahlen. Ich muss zum Glück keine Praxisgebühr zahlen da ich Privatversichert bin, was ich aber wiederrum ungerecht den anderen versicherten gegenüber finde.
Aber ich hab das so zufällig bei meinem FA gehört das die Patientin vorher eine Überweisung beim HA holen soll.
GGGGLG
Chick+Drops 9+1

Re: neue Praxisgebühr

*ggg* ist es da nicht egal, ob man beim Hausarzt oder beim Frauenarzt die 10 Euro bezahlt :-))?
Andererseits: wer kennt schon die genauen Abrechnungsbestimmungen für Gynäkologen, vielleicht machen die ja doch viel mehr als im Leistungskatalog geschrieben steht. Das kann man ja selber gar nicht beurteilen, wenn man nicht Bescheid weiß. Und wegen 10 Euro würde ich mich ja nicht blöd anstellen, das ist es doch nicht wert - gerade nicht in der Schwangerschaft!
LG Heike

Re: neue Praxisgebühr

Als mein FA meinte, das ich nächstes Jahr, nur die 10 Euro zahlen muss, wenn ich zur Vorsorge komme (das will er bei der übernächsten Untersuchung direkt mitmachen), aber ansonsten ändern sich nur seine US-Kosten.
Guten Rutsch und vlg Kirsten

Re: neue Praxisgebühr

Da gibt es sehr wohl einen unterschied, denn wenn ich in dem Quartel zum Hausarzt muss in dem ich beim FA die 10,- gelatzt habe dann sinds schon 20,- ;-))))
GGGGLG und einen guten Rutsch
Chick+Drops 9+1

Re: nein

denn wenn Du erst zum Hausarzt gehst, dann schreibt der Dir ne Überweisung für den FA und wenn Du erst zum FA gehst, dann muß der Dir ne Überweisung für den Hausarzt oder Orthopäden oder wohin auch immer ausstellen. Nur Zahnarzt zählt extra,, aber das ist dann auch immer so und hat nix mit dem anderen Arzt zu tun.
LG Heike

Re: neue Praxisgebühr

Keine Praxisgebühren fallen an bei der Schwangerenvor-sorge und generellen Vorsorgeuntersuchungen und -maßnahmen.
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung |
Wenn Euer FA eine Gebühr erhebt, dann fragt ihn wofür und was er macht was nicht im "normalen" Vorsorgekatalog enthalten ist!
LG Sabine

und wie ist das mit den Hebammen???

Hallo,
schleiche mal aus dem Nachfolgeforum hier rein. Wie ist denn das mit den Hebammen, die Vorsorge machen? Ab welcher Woche können die das überhaupt machen, wann muß man sich anmelden und kostet das extra??
Danke schonmal.
GGLG Sabrina.

Re: und wie ist das mit den Hebammen???

Ui, das ist eine gute Frage. Vorsorge kann eine Hebamme direkt ab Feststellung der Schwangerschaft machen. Meißtens macht man den ersten Termin bei Arzt und dann kann man sich überlegen ob der Arzt nur die US macht und den Rest die Hebamme oder eben wie man will. Bei meiner ersten SS hat das nichts gekostet. Aber du solltest eine Hebamme finden die dir zusagt. Je früher du deine Hebamme kennst desto schöner ist das für den weiteren Verlauf deiner SS. Ihr kennt euch dann immer besser und sie wird wie eine Freundin. Für die Nachsorge brauchst du ja eh Eine. Ich glaube aber die Praxis Gebühr fällt bloss beim Arzt an. Und Vorsorge-Unteruchungen sind ja für Schwangere kostenlos. Also ran ans Telefon und such die eine Hebi ;-)
LG Sabine

Re: und wie ist das mit den Hebammen???

Hallo an alle!
Zum Thema Hebamme weiß ich nur soviel:
Die KK übernimmt die Kosten für Hebammenleistungen und Geburtsvorbereitungskurse im Rahmen der Hebammengebührenverordnung. Für einen Geburtsvorbereitungskurs können die Kosten für 14 Stunden in Höhe von 5,11 EUR pro Stunde übernommen werden.
Dies hat mir meine KK mitgeteilt, als ich sie anmailte, wg. der Praxisgebühr. Die konnten mir natürlich nicht weiter helfen. Wie schon erwähnt wurde, handelt es sich nicht mehr um eine Vorsorgeuntersuchung, wenn der FA irgenwelche anderen Untersuchungen vornimmt, die die KK nicht im Leistungskatalog geregelt hat. Das steht alles in den Mutterschaftsrichtlinien. Vielleicht findet man diese ja im Internet. Ich werde auf jeden Fall meinen Hausarzt anrufen, und fragen, ob er mir einen Überweisungsschein für meinen FA ausstellt - mal sehen ob ich die 10 EUR pro Quartal sparen kann....
Aprpro, für die stationäre Entbindungspflege im KK muß auch nichts bezahlt werden!!
Aber wie man an den Antworten sieht -- das Thema wurde in den Medien nicht deutlich genug behandelt!
Vielen Dank an alle!
LG Kirsten 9+2

Re: Meine Meinung :-)...

Hi Sabine,
die Krankenkasse sagt Dir sowieso: was nötig ist, wird bezahlt. Tja, aber scheinbar scheint nicht viel nötig zu sein.
Das war schon immer so, dass KK und Ärzte verschiedene Meinungen haben von dem, was nötig ist und der eine sagt eben hü und der andere hott, da kannste Dir die Kosten für den Telefonanruf meiner Meinung nach wirklich sparen. Denn was nützt es Dir, wenn Du zum Fa gehst und sagst: die KK hat aber dies und das gesagt. Ein schönes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist doch viel wichtiger als das, was ein Sachbearbeiter bei der KK sagt, der FA kennt Dich persönlich und kümmert sich um Dich, für die KKH bist Du hauptsächlich ein zahlendes Mitglied, das sich aber nicht an Dich als Person sondern für die Allgemeinheit denkt.
LG Heike
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