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lästiger Papierkram

Hallo,
hab da noch ein paar Fragen zu den Formalitäten vieleicht kennt sich jemand aus.
1. Ist daß richtig daß man eine kopie der Geburtsurkunde zum Arbeitgeber schicken muß und warum ? bekommt man dann nochmal ein Rückschreiben für Ämter ?
2. Wie lange bleibt die Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber, die gesamte Elternzeit ?
3. Muß man die Elternzeit beim Arbeitgeber schriftlich beantragen?
4. Ist das Kind automatisch bei der Mutter mitversicherert?
Bin für jede Information dankbar.
Gruß heike
Bisherige Antworten

Re: lästiger Papierkram

Hallo Heike,
zu deinen Fragen:
1. Nein, es sei denn, du bist im öfftl. Dienst, da mußt du ja das Kindergeld beim AG beantragen und dafür bekommst du eine Ausfertigung der Geburtsurkunde
2. Ja
3. Ja, damit hast du aber Zeit bis zu 4 Wochen nach der Geburt
4. Das Kind kannst du, wenn beide Eltern gesetzlich versichert sind, entweder bei dir oder deinem Mann versichern lassen, dafür brauchst du lediglich einen Antrag auf Familienversicherung, den gibt es bei der Krankenkasse.
Hoffe, dir geholfen zu haben und lG,
Ines

Re: lästiger Papierkram

1. ich nehm erst mal eine mit.
2. Lohnsteuerkarte holen, Kind auf dem Einwohnermeldeamt eintragen lassen, Karte zum AG zurück, kriegst sie nach Ablauf des Jahres ausgehändigt, wie bisher.
3. Ja, 14 Tage nach Geburt des Kindes(so ist es jedenfalls bei uns)
4. Du mußt eh bei der KK eine Geburtsurkunde einreichen für die Neuberechnung des Mutterschaftsgeldes, bei der Gelegenheit Familienvers.antrag stellen.
LG Tabata ET-2

Re: lästiger Papierkram

1. Ja, warum weiß ich nicht. Bei uns gibt es einige soz. Regelungen und irgendwie muß für die Akte ja ein Beweis dasein , dass ein Kind existiert.
2. LSK zuschicken lassen, beim Einwohnermeldeamt Kind eintragen lassen, LSK wieder dem Arbeitgeber schicken. LSK bekommst Du dann nach Jahresabschluß wieder, neue für 2005 abgeben.
3. Elternzeit muß schriftlich 6 Wochen vor Antritt beim AG beantragt werden, wenn man sie im Anschluß an den Muschu nimmt. Nicht im Anschluß an den Muschu muß sie 8 Wochen vor Antritt beantragt werden. (z.B. wenn Dein Mann in einem halben Jahr in Elternzeit gehen will)
4. Du kannst Dein Kind entweder bei der Dir oder Ehemann versichern lassen, Antrag stellen.
Hoffe es hilft Dir.
LG
Rola
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