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kindergeld und erziehungsgeld

hallo zusammen,
ich habe ne frage und zwar wo und wann kann man kindergeld und erziehungsgeld beantragen???und was muss mann beim jugendamt beantragen????
danke im vorraus.
Bisherige Antworten

Re: kindergeld und erziehungsgeld

Hallo,
Kindergeld musst du bei der Familienkasse des Arbeitsamtes beantragen und Erziehungsgeld beim örtlichen Versorgungsamt. Achtung: Das Erziehungsgeld ist an Einkommensgrenzen gebunden. Diese ändern sich noch mal nach 6 Monaten!! Schau mal im Internet nach. Solltest da die aktuellen Grenzen finden können (vorsicht, sind erst zum Jahreswechsel 2003/04 gesenkt worden.
Gruß Viki

Re: kindergeld und erziehungsgeld

hallo viki
danke für deine antwort,und was hat das jugendamt für ne funktion ,oder was kann man dort beantragen( hab leider keine ahnung ,bin zum 1 mal schwanger ....)

Re: kindergeld und erziehungsgeld

Hallo,
beim Jugendamt mußt Du normalerweise gar nichts beantragen.Es sei denn Du bekommst z.B. Unterhaltvorschuß weil Du vom Vater des Babys getrennt lebst und er keinen Unterhalt bezahlt.
LG Petra

Re: kindergeld und erziehungsgeld

Hallo!
beim Jugendamt kann auch (vorausgesetzt ihr seid noch nicht verheiratet) dein Freund die Vaterschaft des Kindes schon vor der Entbindung anerkennen und auch das gemeinsame Sorgerecht festgelegt werden. Hab ich bei meinem Kleinen auch noch vor der Entbindung gemacht, da wir erst nach der Geburt geheiratet haben. Ich bin auch nur darauf gekommen, weil in meinem GVK eine Mädel war, dessen Lebensgefährte bei einem gemeinsamen Autounfall ums Leben kam, während ihr und dem Baby (sie war da gerade mal im 3. Monat SS) nix passiert ist. Obwohl die beiden zusammen gelebt haben, und das schon seit längerem, hatte sie erst mal keinen Anspruch auf Halbwaisenrente fürs Kind etc. Das konnte sie nur einklagen, wenn sie mit einem Vaterschaftsnachweis des Toten die eindeutige Vaterschaft nachgewiesen hätte. Total absurd. Ich weiß leider nicht, wie das Ganze ausging. Aber für sie war es eine furchtbare Situation und die Geburt lag damals ja noch vor ihr. Also es ist auf alle Fälle ein Gedanke wert, seinen Lebensgefährten oder Freund vorher schon mal die Vaterschaft anerkennen zu lassen als Absicherung, falls ihm noch vor der Entbindung was passiert.
LG
Christin

Re: kindergeld und erziehungsgeld

Hallo,
jetzt melde ich mich auch mal (als sonstige fleissige Mitleserin in diesem Forum).
Für Schwangere aus NRW findet Ihr die Anträge unter:
http://www.bezreg-muenster.nrw.de/service/Download_Formulare/index.html
->Angelegenheiten nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (Seite unten). Zum Download klicke bitte mit der rechten Maustaste auf das entsprechende Downloadsymbol. In Netscape waehle dann "Verknuepfung speichern unter...", im Internet Explorer "Ziel speichern unter...". Wenn Du mit der linken Maustaste klickst, wird der Browser versuchen, die Vordrucke im Fenster darzustellen.
Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/Familie/leistungen-und-foerderung.html) können auch interessante Broschueren zum Thema Erzie3hungsgeld und Elternzeit bestellt werden.
Unter
http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/rechner.html
gibt es auch einen online-Rechner fürs Erziehungsgeld. Der ist zwar in Bayern eingestellt, gilt aber für das Bundeserziehungsgeld bundesweit. Das Landeserziehungsgeld gilt da nur für Bayern.
Grüße
Marion 29+5
Grüße
Marion 27+4 oder 27+6
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