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aufreg.....

Hallo,
muss ich mal ein wenig aufregen. Heute fragte ich unseren Nachbarn, der sein Motorrad genau gegenüber von unserer Garagenausfahrt parkt, ob er dieses nicht anderweitig abstellen könne.
Dieser antwortet nur, dass ich doch genug platz hätte zum rangieren und er wolle sein motorrad über nach im auge haben, damit es nicht geklaut wird (schläft er nicht). Da unserer Einfahrt etwas abschüssig ist, sehe ich das Motorrad beim rückwärtsfahren erst relativ spät und habe es gestern auch schon ein wenig angestupst (es is nichts passiert).
Naja auf jeden fall stellt er sich stur. weiß jemand wie die rechtslage aussieht??
gruß und danke fürs zulesen
melli mit jannik und lena sowie mann im KH
Bisherige Antworten

Re: aufreg.....

Hallo Melli!
Also wie da die Rechtslage ist 0 Ahnung aber hat er denn keine Garage? Denn da ist es ja sicherer als draussen oder?!? Ich hoffe dein Mann hat nichts ernstes! Gute Besserung an ihn!
GGLG NIcole, Niclas und Lena inside 27+6
Kann deinen Frust aber gut verstehen! Ich war mit Niclas zur Sehschule und nicht mal 3 m hinter mir parkte ein anderes
Auto quer und wie leicht es dann doch dann ist mit nem Kombi da rückwärtsauszuparken *grummel*

Re: aufreg.....

Schau dir mal die Durchfahrtsbreite von Motorrad bis zu eurer Gehwegkante an. Sind es weniger als 3m, blockiert er die Straße, u.a. für Rettungsfahrzeuge, und könnte abgeschleppt werden.
Er darf aber eigentlich parken, wo er will, jedoch nicht vor (auf der Seite von, auf schmalen Straßen auch gegenüber) von abgesenkten Bordsteinen und Ausfahrten. Wenn in der Straße ein Park- oder absolutes Halteverbot gilt, dann darf da überhaupt niemand stehen. (Schilder am Straßenanfang beachten).
Wenn du das Motorrad aber touchierst, bist du dran, egal, wo er parkt.
So, nun noch die StVO § "Halten und Parken" im Wortlaut
(..)
(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den
Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen
gegenüber
lg kazita, vom Fach
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