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arbeitslos, wenig Geld. Geld irgendwo beantragen??

Hi Mädels,
ich bin warscheinlich wieder arbeitslos.
Mein Mann hat die letzten 6 Monate ca. 1200 ? brutto verdient und hat nun den Job gewechselt und bekommt 1400 ? brutto. Allerdings erst seit ein paar Tagen. Ich bekomme nicht ganz 300 ? Arbeitslosengeld.
Ich bin in der 14 SSW. Kann ich irgendwo Geld beantragen?
Oder verdient mein Mann zu viel? Ab welcher Woche kann ich was beantragen? Wo???? Und für was genau (Erstlingsausstattung, Umstandsmode etc.)?????
Könnt ihr mir helfen?
Danke, Gruß Sandra
Bisherige Antworten

Mal einschleich aus Mai/Juni-Forum! (sehr lang!)

Hallo Sandra,
es gibt eine Stiftung Mutter und Kind in Mainz, über die
du Geld beantragen kannst. Wende dich einfach an die
Caritas in deinem Ort oder an die Familienberatung/
Schwangerenkonfliktberatung (dort waren wir, weil ich
Alleinverdiener bin und mein Freund Promotions-
student, also kein Einkommen hat! Dennoch bleibe ich
ein Jahr zu Hause, was dann heißt kein regelmäßiges
Einkommen!!)
Dort wird dann berechnet, anhand des Einkommen,
der Miete, Versicherungen, etc. (allerdings kein Auto),
ob ihr Anspruch habt. Du bekommst dann einen Antrag,
mit dem du zum Sozialamt geschickt wirst. Die
berechnen dann, was und wieviel dir zusteht (z.B.
Erstlingsausstattung, KiWa). Anschließend gehst du
wieder zur Beratungsstelle und die schauen dann, ob
dir zusätzlich noch etwas aus der Stiftung an Geld
zusteht - allerdings ein einmaliger Betrag!
Du darfst beim Sozialamt oder bei der Stiftung
allerdings keine Ersparnisse von über 5.000 Euro
haben, dann siehst schon schlecht aus. Das war auch
unser Problem. Wir haben uns einiges angespart (was
wir ja nicht alles in dem Jahr ausgeben wollten),
deswegen aussichtslos! Du musst auch 3 Monate
rückwirkend Kontoauszüge vorlegen!!
Aber versucht es einfach! Allerdings musst du es bis
zur 20. SSW bei der Stiftung angemeldet haben.
Danach ist es wohl zu spät!
Viel Glück euch, wir hatten leider keins!
Meld dich mal, ob es geklappt hat oder nicht.
LG, Nicole 22+4

Re: Mal einschleich aus Mai/Juni-Forum! (sehr lang!)

Oh, ja das werde ich mal versuchen.
Kann ich da anrufen? Oder muß ich auch zum Erstgespräch dort erscheinen? Ich kann ja erstaml erfragen, was ich brauche.
Danke für den Tip.
Gruß Sandra mit Krümelchen 13 + 0

Re: Mal einschleich aus Mai/Juni-Forum! (sehr lang

Hallo,
ich habe dort auch erstmal angerufen und einen
Termin ausgemacht. Ist besser, als wenn du einfach
so dort erscheinst. Dann nehmen sie sich Zeit für
dich/euch und ihr werdet nicht zwischen Tür und Angel
abgefertigt.
Habe beim Telefonat auch nachgefragt, was benötigt
wird. Alle Versicherungsnachweise (LV, UV, Hausrat,
etc.), Einkommensnachweise, Mietvertrag (aber wie
gesagt, Auto zählt nicht, auch Telefon nicht).
Die geben dir auch sonst noch ganz nützliche
Ratschläge, auch wenn das mit der Stiftung nichts wird.
Versucht´s auf alle Fälle mal.
LG Gruß, Nicole.

Re: arbeitslos, wenig Geld. Geld irgendwo beantrag

ja, geh auf jeden fall mal zur beratung (diakonie etc), die wissen auch bescheid, wieviel erziehungs-/mutterschafts-/etc-geld dir zusteht. und die haben oft einen berg abgelegter kiwas, klamotten, betten etc., die an bedürftige rausgegeben werden. ehrlich gesagt, bin ich auch ganz glücklich darüber, den erstausstattungskram größtenteils von einer freundin geliehen zu bekommen, später wird das kind noch teuer genug ;). und auch ein "kinderzimmer" für viel geld finde ich unnötig. hatte ich auch nicht als baby, und bin trotzdem froh :-)
hast du schon gründlich in deiner bekanntschaft herumgefragt, wer was zu verleihen hat?
lg
kazita

hattest Du nicht...

in einer neuen Praxis angefangen?
Was issen passiert?
LG
Sil

@ Sil

Hi Sil,
ja hatte ich. Aber am Mittwoch habe ich meinem Chef die SS mitgeteilt. Er hat mich mit mündlichem BV nach Hause geschickt und wollte ein Aufhebungsvertrag. ich habe verneint und ihm gesagt, er solle mir Arbeit geben, die ich machen darf oder soll mir halt ein BV geben. Er sieht es nicht ein, mich an die Rezeption zu setzen.
Jetzt habe ich einen Brief bekommen, er hätte einen Antrag auf Kündigung bei irgend einem Amt gestellt und würde den Vertrag anfechten. Angeblich ist der Arbeitsvertrag nichtig und es würde kein Beschäftigungsverhältnis mehr bestehen.
Hmm, nun ja... hab morgen einen Termin beim Rechtsanwalt.
War letzte Woche schon bei einer Anwältin, die mir sagte, er könne nicht einfach kündigen. das hat er ja auch nicht gemacht, ich bekam nur so ein komischen Brief. Nicht mal mit Einschreiben/ Rückschein.
So, das wars schon.
Gruß Sandra

Re: @ Sil

mmh, bei einem BV hättest Du wenigstens das Krankengeld (oder?).
ich denke aber auch, dass Du evtl. schlechte Karten vor Gericht hättest, wenn Du darauf pochst dass Du zum eintritt des Vertrages nichts von der SS wußtest. Wegen dem Mutterpass, oder? Da steht doch der erste Termin drin?????
LG
Sil

Re: @ Sil

Hallole,
misch mich mal kurz ein. Es dürfte doch nichts ausmachen dass Du zum Antritt Deiner Arbeitsstelle nichts von Deiner SS gesagt hast. Man ist doch nicht verpflichtet es dem AG zu sagen. Oder seh ich das falsch??
LG Simone 15+1

Gummi...

Das ist so eine Sache, Peepmatz hat ja gewußt, daß sie nicht als Zahnarzthelferin am Patienten arbeiten darf im Falle einer SS. Da kann ihr der Chef schon Schwierigkeiten machen. Man muß das zwar nicht mitteilen, aber wenn man sich auf einen Job bewirbt, den man auf Grund des Mutterschutzes gar nicht ausüben darf... LG Tabata

Re: @ Simone

Hi Simone,
ja das stimmt. Allerdings gilt das wohl nur eingeschränkt bei Berufen, wo ein BV zu erwarten ist. Bin ja Zahnarzthelferin und darf nicht mehr an den Patienten. Allerdings darf ich an die Rezeption und ins Labor. Er will das aber nicht.
Tja, jetzt bin ich auch verunsichert. Ich habe ja mit Streß gerechnet, aber nicht mit so einem.
Ich will nicht die nächsten 3,6 Jahre arbeitslos sein!!!
Die Anwältin letzte Woche hat mir Mut gemacht, gesagt, er könne mich eigentlich nicht kündigen. Denn ich habe den Vorschöag gemacht, mir einen neuen MuPa mit neuem Datum von iregendeinem Arzt ausstellen zu lassen. Sie macht da nicht mit, sie sagt, es sei Betrug. Denn wissen tu ich die SS seit 03.12.03, MuPa ist ausgestellt auf den 23.12.03. Ich habe ihn angelogen, als ich ihm sagte, ich sein ss und weiß es erst seit einem Tag. Ich konnte doch nicht sagen, bäää, bin ss und weiß es schon lange.
Tja, nun heißt es abwarten.
Wenn nicht hab ich Pech, wäre aber sehr schlecht!!!
Gruß Sandra

Re: @ Sil

Ja, normalerweise schon. Aber kein Krankengeld, sondern eine Umlage die von den KK gezahlt wird, um den Arbeitgeber zu entlasten. Aber leider nicht bei Kündigung oder Vertragsauflösung.
Mit dem MuPa ist das so eine Sache. Ausgestellt ist er auf den 23.12.03. Ich müsste mir einen neuen MuPa austellen von einem beliebigen Arzt. Aber ob das hilft, erfahre ich morgen.
Gruß Sandra

Re: arbeitslos, wenig Geld. Geld irgendwo beantragen??

Frag mal in einer Familienberatungsstelle (oder wie das heißt). Übrigens, nicht Dein Chef erteilt das BV, sondern Dein behandelnder Arzt. Dein Chef kann Dich jetzt nur umsetzen, oder Dich bei voller Bezahlung nach Hause schicken, bis der Vertrag aufgehoben ist (wenn er das kann). Ich denke mal, das mit dem Anwalt ist eine gute Idee. Bin ja gespannt, was da noch rauskommt. GGLG Tabata

Hab BV vom Chef bekommen, nicht vom FA. o.T.

Ja, aber...

er ist dazu nicht berechtigt, ist schließlich kein FA. Er kann Dir höchstens Dein Gehalt zahlen und Dich nach Hause schicken, weil er keine Arbeit für Dich hat. Ist ja dann nicht Dein Problem. Poste mal unbedingt, was Dein Anwalt dazu sagt. LG Tabata

Re: Ja, aber...

Also- der Zahnarzt sieht sich nicht als ihr Arbeitgeber und schickt sie deshlab nach Hause. Er will sie auch nicht kündigen- sondern er hat rückwirkend angefochten wegen arglistiger Täuschung mit der Rechtsfolge, dass gar kein Arbeitsvertrag entstanden ist. Und deshalb braucht er sie nicht beschäftigen- dass wäre sogar völlig kontraproduktiv, wei er damit ein Arbeitsverhältnis ja nur bestätigen würde. Denn wie Du gesagt hast, ein Arbeitgeber kann kein BV aussprechen. Und damit ist sie dann auc noch unentschuldigt von der Arbeit ferngeblieben- damit kann er sie höchst hilfsweise fristlos kündigen, falls die Anfechtung ohne Erfolg bliebe.Und wenn die Anwältin von Kündigung spricht- was völlig anderes als Anfechtung- dann will sie vermutlich nur ein MAndat erringen und von peepmatz die Kohle sehen .Denn die Sache ist ja eindeutig- peepmatz hat schwanger einen Arbeitsvertrag unterschrieben in der Absicht, keinen Tag zu arbeiten und ab dem ersten Tag im BV bei voller Kohle zuhaus zu bleiben- sie sagt, diese Arbeit kann man als Schwangere nicht machen. Und das ist das gleiche, als würden wir uns jetzt als Bademodenmodels bewerben-man darf sich auch als Schwangere nur bewerben, wenn man den Job- zumindest theoretisch- machen kann. Nicht aber, wenn völlig klar ist, dass man keinen TAg die Arbeit machen kann. Von daher wäre peepmatz nur zu raten, der Anwältin gut auf den Zahn zu fühlen, ob die nicht nur mit einem Mandat Kohle machen will + außergerichtliche Einigung
fauleschnecke

@ fauleschnecke

Hi fauleschnecke,
also, ich habe mich im Netzt noch mal erkundigt und kann dir nicht ganz zustimmen:
Einstellung
Die Frage nach Schwangerschaft ist unzulässig
Bei der Einstellung einer Frau darf der Arbeitgeber nicht fragen, ob sie schwanger ist.
Der Fall: Bei der Unterzeichnung ihres Arbeitsvertrages hatte die Arbeitnehmerin versichert, sie sei nicht schwanger. Tatsächlich hatte ihr Arzt aber bereits drei Wochen vorher eine Schwangerschaft festgestellt. Zwei Wochen nach Vertragsabschluss informierte sie den Arbeitgeber über die Schwangerschaft. Daraufhin focht der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung an. Er behauptete, die vereinbarte Tätigkeit als Wäschereigehilfin sei auf Grund gesetzlicher Bestimmungen für Schwangere nicht geeignet. Einen anderen Arbeitsplatz könne er nicht anbieten. Die Klage der Arbeitnehmerin hatte in allen Instanzen Erfolg.
Das Bundesarbeitsgericht: Erreichen ArbeitnehmerInnen den Abschluss ihres Arbeitsvertrages durch bewusst falsche Beantwortung von Fragen, die der Arbeitgeber ihnen vor Vertragsschluss gestellt hat, so kann darin eine arglistige Täuschung liegen. Das gilt aber nicht, wenn die gestellte Frage unzulässig war. Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwangerschaft war hier unzulässig, weil sie eine verbotene Diskriminierung wegen des Geschlechts enthielt. Das ist auch der Fall, wenn eine unbefristet eingestellte Arbeitnehmerin die vereinbarte Tätigkeit während der Schwangerschaft wegen eines mutterschutz

Re: @ fauleschnecke Teil 2

-rechtlichen Beschäftigungsverbotes zunächst nicht ausüben kann. Das Beschäftigungshindernis ist in diesen Fällen vorübergehender Natur und führt nicht zu einer dauerhaften Störung des Vertragsverhältnisses.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 6. Februar 2003 ? 2 AZR
621/01
Also, eigentlich kann er mir gar nix, hoffe das mein Anwalt das bestätigt. Denn die Kündigung, Anfechtung von ihm odr Auflösung des Vertrages werde ich ganz sicher anfechten.
Gruß Sandra

Re: Hab BV vom Chef bekommen, nicht vom FA. o.T.

Hallo,
also soweit ich weiß, bist du in keinem Vorstellungsgespräch verpflichtet deinem Arbeitgeber mitzuteilen, daß du SS bist. Auch wenn er dich direkt darauf anspricht, kannst du es glatt verneinen und dir kann kein Strick daraus gedreht werden. Laut Gesetzt ist die Selektion der Mitarbeiterinnen nach dem Status einer SS sittenwidrig, ebenso die Frage danach. Meines Erachtens nach hättest du ihm auch nichts vom Zeitpunkt von dem an du von der SS weißt etwas sagen müssen. Es hätte kurz und knapp gereicht ihm einfach die Ss und den errechneten geburtstermin mitzuteilen. Was er daraus macht ist sein Problem, denn von dem Moment an, wo du ihm von der SS erzählst, fällst du unter das außerordentliche Kündigungsschutzgesetz, welches im Mutterschutzgesetz verankert ist. Dein Chef ist nicht berechtigt ein BV auszusprechen, das kann nur dein FA, in Mitwirkung der entsprechenden BG. Er kann dich nur aus betrieblichen Gründen freistellen, wenn er keine akzeptable Arbeit im Betrieb für dich hat. In beiden Fällen steht dir bis zum Beginn des Mutterschutzes dein volles Gehalt zu. Und zwar zu zahlen von ihm. Laß den Kopf nicht hängen und vertrau deinem Anwalt.
LG tanja

Danke wie lieb :-) Werde berichten vom Anwalt. o.T

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