arbeitslos, wenig Geld. Geld irgendwo beantragen??
ich bin warscheinlich wieder arbeitslos.
Mein Mann hat die letzten 6 Monate ca. 1200 ? brutto verdient und hat nun den Job gewechselt und bekommt 1400 ? brutto. Allerdings erst seit ein paar Tagen. Ich bekomme nicht ganz 300 ? Arbeitslosengeld.
Ich bin in der 14 SSW. Kann ich irgendwo Geld beantragen?
Oder verdient mein Mann zu viel? Ab welcher Woche kann ich was beantragen? Wo???? Und für was genau (Erstlingsausstattung, Umstandsmode etc.)?????
Könnt ihr mir helfen?
Danke, Gruß Sandra
Mal einschleich aus Mai/Juni-Forum! (sehr lang!)
es gibt eine Stiftung Mutter und Kind in Mainz, über die
du Geld beantragen kannst. Wende dich einfach an die
Caritas in deinem Ort oder an die Familienberatung/
Schwangerenkonfliktberatung (dort waren wir, weil ich
Alleinverdiener bin und mein Freund Promotions-
student, also kein Einkommen hat! Dennoch bleibe ich
ein Jahr zu Hause, was dann heißt kein regelmäßiges
Einkommen!!)
Dort wird dann berechnet, anhand des Einkommen,
der Miete, Versicherungen, etc. (allerdings kein Auto),
ob ihr Anspruch habt. Du bekommst dann einen Antrag,
mit dem du zum Sozialamt geschickt wirst. Die
berechnen dann, was und wieviel dir zusteht (z.B.
Erstlingsausstattung, KiWa). Anschließend gehst du
wieder zur Beratungsstelle und die schauen dann, ob
dir zusätzlich noch etwas aus der Stiftung an Geld
zusteht - allerdings ein einmaliger Betrag!
Du darfst beim Sozialamt oder bei der Stiftung
allerdings keine Ersparnisse von über 5.000 Euro
haben, dann siehst schon schlecht aus. Das war auch
unser Problem. Wir haben uns einiges angespart (was
wir ja nicht alles in dem Jahr ausgeben wollten),
deswegen aussichtslos! Du musst auch 3 Monate
rückwirkend Kontoauszüge vorlegen!!
Aber versucht es einfach! Allerdings musst du es bis
zur 20. SSW bei der Stiftung angemeldet haben.
Danach ist es wohl zu spät!
Viel Glück euch, wir hatten leider keins!
Meld dich mal, ob es geklappt hat oder nicht.
LG, Nicole 22+4
Re: Mal einschleich aus Mai/Juni-Forum! (sehr lang!)
Kann ich da anrufen? Oder muß ich auch zum Erstgespräch dort erscheinen? Ich kann ja erstaml erfragen, was ich brauche.
Danke für den Tip.
Gruß Sandra mit Krümelchen 13 + 0
Re: Mal einschleich aus Mai/Juni-Forum! (sehr lang
ich habe dort auch erstmal angerufen und einen
Termin ausgemacht. Ist besser, als wenn du einfach
so dort erscheinst. Dann nehmen sie sich Zeit für
dich/euch und ihr werdet nicht zwischen Tür und Angel
abgefertigt.
Habe beim Telefonat auch nachgefragt, was benötigt
wird. Alle Versicherungsnachweise (LV, UV, Hausrat,
etc.), Einkommensnachweise, Mietvertrag (aber wie
gesagt, Auto zählt nicht, auch Telefon nicht).
Die geben dir auch sonst noch ganz nützliche
Ratschläge, auch wenn das mit der Stiftung nichts wird.
Versucht´s auf alle Fälle mal.
LG Gruß, Nicole.
Re: arbeitslos, wenig Geld. Geld irgendwo beantrag
hast du schon gründlich in deiner bekanntschaft herumgefragt, wer was zu verleihen hat?
lg
kazita
hattest Du nicht...
Was issen passiert?
LG
Sil
@ Sil
ja hatte ich. Aber am Mittwoch habe ich meinem Chef die SS mitgeteilt. Er hat mich mit mündlichem BV nach Hause geschickt und wollte ein Aufhebungsvertrag. ich habe verneint und ihm gesagt, er solle mir Arbeit geben, die ich machen darf oder soll mir halt ein BV geben. Er sieht es nicht ein, mich an die Rezeption zu setzen.
Jetzt habe ich einen Brief bekommen, er hätte einen Antrag auf Kündigung bei irgend einem Amt gestellt und würde den Vertrag anfechten. Angeblich ist der Arbeitsvertrag nichtig und es würde kein Beschäftigungsverhältnis mehr bestehen.
Hmm, nun ja... hab morgen einen Termin beim Rechtsanwalt.
War letzte Woche schon bei einer Anwältin, die mir sagte, er könne nicht einfach kündigen. das hat er ja auch nicht gemacht, ich bekam nur so ein komischen Brief. Nicht mal mit Einschreiben/ Rückschein.
So, das wars schon.
Gruß Sandra
Re: @ Sil
ich denke aber auch, dass Du evtl. schlechte Karten vor Gericht hättest, wenn Du darauf pochst dass Du zum eintritt des Vertrages nichts von der SS wußtest. Wegen dem Mutterpass, oder? Da steht doch der erste Termin drin?????
LG
Sil
Re: @ Sil
misch mich mal kurz ein. Es dürfte doch nichts ausmachen dass Du zum Antritt Deiner Arbeitsstelle nichts von Deiner SS gesagt hast. Man ist doch nicht verpflichtet es dem AG zu sagen. Oder seh ich das falsch??
LG Simone 15+1
Gummi...
Re: @ Simone
ja das stimmt. Allerdings gilt das wohl nur eingeschränkt bei Berufen, wo ein BV zu erwarten ist. Bin ja Zahnarzthelferin und darf nicht mehr an den Patienten. Allerdings darf ich an die Rezeption und ins Labor. Er will das aber nicht.
Tja, jetzt bin ich auch verunsichert. Ich habe ja mit Streß gerechnet, aber nicht mit so einem.
Ich will nicht die nächsten 3,6 Jahre arbeitslos sein!!!
Die Anwältin letzte Woche hat mir Mut gemacht, gesagt, er könne mich eigentlich nicht kündigen. Denn ich habe den Vorschöag gemacht, mir einen neuen MuPa mit neuem Datum von iregendeinem Arzt ausstellen zu lassen. Sie macht da nicht mit, sie sagt, es sei Betrug. Denn wissen tu ich die SS seit 03.12.03, MuPa ist ausgestellt auf den 23.12.03. Ich habe ihn angelogen, als ich ihm sagte, ich sein ss und weiß es erst seit einem Tag. Ich konnte doch nicht sagen, bäää, bin ss und weiß es schon lange.
Tja, nun heißt es abwarten.
Wenn nicht hab ich Pech, wäre aber sehr schlecht!!!
Gruß Sandra
Re: @ Sil
Mit dem MuPa ist das so eine Sache. Ausgestellt ist er auf den 23.12.03. Ich müsste mir einen neuen MuPa austellen von einem beliebigen Arzt. Aber ob das hilft, erfahre ich morgen.
Gruß Sandra
Re: arbeitslos, wenig Geld. Geld irgendwo beantragen??
Hab BV vom Chef bekommen, nicht vom FA. o.T.
Ja, aber...
Re: Ja, aber...
fauleschnecke
@ fauleschnecke
also, ich habe mich im Netzt noch mal erkundigt und kann dir nicht ganz zustimmen:
Einstellung
Die Frage nach Schwangerschaft ist unzulässig
Bei der Einstellung einer Frau darf der Arbeitgeber nicht fragen, ob sie schwanger ist.
Der Fall: Bei der Unterzeichnung ihres Arbeitsvertrages hatte die Arbeitnehmerin versichert, sie sei nicht schwanger. Tatsächlich hatte ihr Arzt aber bereits drei Wochen vorher eine Schwangerschaft festgestellt. Zwei Wochen nach Vertragsabschluss informierte sie den Arbeitgeber über die Schwangerschaft. Daraufhin focht der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung an. Er behauptete, die vereinbarte Tätigkeit als Wäschereigehilfin sei auf Grund gesetzlicher Bestimmungen für Schwangere nicht geeignet. Einen anderen Arbeitsplatz könne er nicht anbieten. Die Klage der Arbeitnehmerin hatte in allen Instanzen Erfolg.
Das Bundesarbeitsgericht: Erreichen ArbeitnehmerInnen den Abschluss ihres Arbeitsvertrages durch bewusst falsche Beantwortung von Fragen, die der Arbeitgeber ihnen vor Vertragsschluss gestellt hat, so kann darin eine arglistige Täuschung liegen. Das gilt aber nicht, wenn die gestellte Frage unzulässig war. Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwangerschaft war hier unzulässig, weil sie eine verbotene Diskriminierung wegen des Geschlechts enthielt. Das ist auch der Fall, wenn eine unbefristet eingestellte Arbeitnehmerin die vereinbarte Tätigkeit während der Schwangerschaft wegen eines mutterschutz
Re: @ fauleschnecke Teil 2
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 6. Februar 2003 ? 2 AZR
621/01
Also, eigentlich kann er mir gar nix, hoffe das mein Anwalt das bestätigt. Denn die Kündigung, Anfechtung von ihm odr Auflösung des Vertrages werde ich ganz sicher anfechten.
Gruß Sandra
Re: Hab BV vom Chef bekommen, nicht vom FA. o.T.
also soweit ich weiß, bist du in keinem Vorstellungsgespräch verpflichtet deinem Arbeitgeber mitzuteilen, daß du SS bist. Auch wenn er dich direkt darauf anspricht, kannst du es glatt verneinen und dir kann kein Strick daraus gedreht werden. Laut Gesetzt ist die Selektion der Mitarbeiterinnen nach dem Status einer SS sittenwidrig, ebenso die Frage danach. Meines Erachtens nach hättest du ihm auch nichts vom Zeitpunkt von dem an du von der SS weißt etwas sagen müssen. Es hätte kurz und knapp gereicht ihm einfach die Ss und den errechneten geburtstermin mitzuteilen. Was er daraus macht ist sein Problem, denn von dem Moment an, wo du ihm von der SS erzählst, fällst du unter das außerordentliche Kündigungsschutzgesetz, welches im Mutterschutzgesetz verankert ist. Dein Chef ist nicht berechtigt ein BV auszusprechen, das kann nur dein FA, in Mitwirkung der entsprechenden BG. Er kann dich nur aus betrieblichen Gründen freistellen, wenn er keine akzeptable Arbeit im Betrieb für dich hat. In beiden Fällen steht dir bis zum Beginn des Mutterschutzes dein volles Gehalt zu. Und zwar zu zahlen von ihm. Laß den Kopf nicht hängen und vertrau deinem Anwalt.
LG tanja
Danke wie lieb :-) Werde berichten vom Anwalt. o.T
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