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Wer kennt sich aus?Krank VOR Mutterschutz+Urlaub..

Ich bin in 21.SSW. Und bin seit letzter Woche (diese ist also die 2.)krankgeschrieben wegen einer Plazenta praevia totalis und vorzeitige Wehen. Meine FA hat Angst vor einer vorzeitigen Plazentaablösung und meinte heute, daß es sein kann, daß ich gar nicht mehr arbeiten gehen muß.
Nun habe ich aber meinen ganzen Urlaub und Überstunden aufgehoben, um ihn am Schluß dranzuhängen. Ich habe noch eine Woche Resturlaub aus 2003, 4 Wochen neuen Urlaub und eine Woche nur Überstunden. Ich hätte also 6 Wochen VOR Mutterschutzbeginn aufgehört zu arbeiten.(also noch ca.7 Wochen arbeiten) Nur wie ist das, wenn ich wirklich bis zum Mutterschutz krankgeschrieben werde?? Verfällt es? Oder soll ich mich nur krankschreiben lassen bis zum Anfang meines Urlaubs? Ich arbeite im öffentlichen Dienst (Krankenhaus) und ich weiß nicht wie es da gehandhabt wird... Hat jemand eine Ahnung???
Danke...
Bisherige Antworten

Re: Wer kennt sich aus?Krank VOR Mutterschutz+Urla

Hallo Kela!
War auch im Öffentl. Dienst aber vor drei Jahre.Ich denke ,so lange du noch nichts eingereicht hast wird alles entweder ausbezahlt (überstunden) oder auf später (nach der Elternzeit)aufgehoben.Am besten rufst du mal beim Personalamt an und besprichst es mit denen.Die rechnen Dir das dann auch aus.LG petra 16+1

Re: Wer kennt sich aus?Krank VOR Mutterschutz+Urlaub..

Hallo Kela!
Mir ging es bei meiner ersten Schwangerschaft vor drei Jahren genau so. Ich arbeite allerdings als Angestellte bei einer Versicherung. Der Urlaub darf Dir nicht verfallen, sondern bleibt Dir bis zur Wiederaufnahme Deiner Arbeit nach dem Erziehungsurlaub erhalten. Habe mich allerdings damals mit meinem Arbeitgeber darauf geeinigt, dass der Urlaub und die Überstunden sofort ausbezahlt werden. War mir damals auch ganz Recht.
Viele Grüße und alles Gute
Nicole 16+2

Re: Wer kennt sich aus?Krank VOR Mutterschutz+Urlaub..

Dein Urlaub und die Überstunden bleiben dir natürlich. Da ich vor dem Mutterschutz auch krankgeschrieben wurde (vorzeitige Wehen), habe ich jetzt noch 17 Tage Urlaub. Die muß man dann an die Elternzeit dranhängen, wenn du wiederkommst. Mein AG wollte nicht ausbezahlen (wär mir auch zu blöd gewesen bei Steuerklasse 5) und an den Mutterschutz durfte ich es auch nicht dranhängen.
LG
Sabine
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