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Wann und wie MuSchu- Geld beantragen ?

Hi,
ab wann kann ich bei meiner Krankekasse MuSchu- Geld beantragen? Muss ich das Wochen vorher machen, damit ich pünktlich mein Geld bekomme (Bearbeitungszeit)? Oder reicht das, wenn ich es eine Woche vorher mache?
Brauche ich da ein Attest vom FA oder reicht eine Kopie mit ET- Angabe aus dem MuPa?
Muss ich sonst was beachten? Oder regelt die Kasse das allein?
Danke für eure Antworten!
Gruß Sandra 32 SSW
Bisherige Antworten

Re: Wann und wie MuSchu- Geld beantragen ?

Hallo Sandra!
Also normal ist es so, daß man das Mutterschaftsgeld erst 6 Wochen vorm ET beantragen kann. Man benötigt hierfür eine Bescheinigung vom Arzt über den Entbindungstermin. Mit dieser Bescheinigung gehst du dann in die Krankenkasse (vorher ausfüllen und unterschreiben nicht vergessen). Der Mutterpass hierfür reicht alleine nicht aus - es ist die Bescheinigung nötig.
In der Regel bekommt man dann einen Vorschuß von der Krankenkasse der etwa 40% des gesamten Mutterschaftsgeldes beträgt. Das Bearbeiten geht normalerweise recht schnell. Ich hatte das GEld bereits 5 Tage später auf dem Konto *nochimmerdrüberfroi*...
Es ist wichtig, daß die Bescheinigung wirklich nur 6 Wochen vorher ausgestellt wird (nicht früher), da es sonst (auch wenns nur 1 oder 2 Tage eher ist) von den Krankenkassen nicht anerkannt wird...
So, ich hoffe, ich konnte dir helfen...
LG
hormoni 37. SSW

Kleine Ergäzung

Also, die Bescheinigung darf frühestens 7 Wochen (nicht 6) vor dem erwarteten ET ausgestellt werden, also frühestens bei 33+0 bzw. zu Beginn der 34.SSW. Den Zuschuss zum MuschG bekommst Du

Ups - kleine Ergänzung - hier geht's weiter ...

Den Zuschuss zum MuschG bekommst Du von Deinem AG. Ob das immer automatisch geht, weiß ich nicht genau. Bei mir hat's die KK jedenfalls an den AG weitergleitet, der jetzt den Zuschuss berechnet und auszahlt.
LG Anja (37.SSW)

Re: Wann und wie MuSchu- Geld beantragen ?

HI Sandra,
also, meine Krankenkasse hat mir die Unterlagen schon zugeschickt,mit einem Vordruck der Bescheinigung,der vom Arzt oder der Hebamme ausgefüllt werden muss. Frühestens darf diese Bescheinigung am 49. Tag vor ET ausgestellt werden.Aber so hab ich die UNterlagen schonmal hier und kann dann gleich alles fertigmachen.Denn: wir rechnen auch mit dem Geld und werden es auf jeden Fall pünktlich brauchen!gglg sandra 30.SSW

Re: Wann und wie MuSchu- Geld beantragen ?

Hallo Sandra!
Also ich hab auch diese Woche (34.SSW) von meiner FÄ eine Bescheinigung über den "mutmaßlichen Tag der Entbindung" bekommen. Den hab ich jetzt ausgefüllt und muss in an die KK schicken. Dort hab ich nachgefragt, die setzen sich dann mit dem Arbeitgeber in Verbindung wg. Geld und so weiter.
LG Sabrina + Ü-Ei, 33+6

Re: Wann und wie MuSchu- Geld beantragen ?

Hallo Sandra,
wie sollte es anders sein - ich warte immer noch. Habe auch 7 Wochen vor ET die Bescheinigung von meinem Arzt bekommen und zur Taunus geschickt. Ist jetzt gute 1 1/2 Wochen her.
Als ich vorgestern angerufen habe, um nachzufragen, bekam ich die Auskunft:
"Wird noch bearbeitet. Erst müssen wir uns jetzt mit Ihrem AG in Verbindung setzen und sie erhalten einen Zwischenbescheid."
Wen wunderts - der ist natürlich noch nicht da.
Ich hoffe, Du hast mehr Glück!
LG Frauke mit Mausi (35.SSW)

Re: Wann und wie MuSchu- Geld beantragen ?

Hi Frauke,
kann ich den dann nicht doch früher stellen? Wenn die sol lange mit der Bearbeitung eines kleinen Blattes brauchen, dann stelle ich den gerne jetzt.
Ich ahbe keine Lust Wochen auf mein Geld zu warten!!!! Die haben doch ihr Geld für die Beiträge auch immer rechtzeitig bekommen, oder? Ich muss meine Miete zahlen, essen kaufen etc. und kann mich nicht auf deren Trödelein ausruhen.
Was passiert denn, wenn der Atrag 2 wochen früher gestellt wird? Ich lese hier, dass man das frühstens 7 Wochen bzw. 49 Tage vor ET machen darf. Warum? Ein früher gestellter Antrag lässt der KK doch mehr Zeit für die Bearbeitung....
Man glaubt es nicht, einfach bekloppt. Wehe, ich bekomme mein Geld nicht pünktlich- dann mache ich da ein Fass auf. Habe echt die Schnauze voll mit dieser KK!!!!!
Liebe Grüße Sandra 32 SSW

Re: Wann und wie MuSchu- Geld beantragen ?

Hallo Sandra,
glaub mir, keiner kann das besser nachvollziehen als ich! Allmählich bin ich es auch echt leid. Ich habe schon mit sowas gerechnet...
Ich weiß, dass auf der bescheinigung vom FA extra drauf steht "Diese Bescheinigung darf nur innerhalb von 7 Wochen vor dem mutmaßlichen Zeitpunkt der Entbindung ausgestellt werden"
Also denke ich mal, dass auch Dein Arzt die Bescheinigung nicht früher austellen darf und kann.
Ob es Möglichkeiten gibt, sich etwas früher bei der Kasse zu melden, weiß ich nicht. Ich wiürde ja sagen, rufe doch einfach mal an... Aber bei der KK wohl sinnlos.
Liebe Grüße Frauke
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