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Nochmal dringende Frage wegen HARTZ IV - Hilfe

Huhu ihr Lieben,
vorneweg erstmal euch allen frohe Ostern!
Ich glaube, ich habe doch ein Problem mit mit meiner neuen Wohung. Mir hat gerade vor etwa 20 Minuten jemand geschrieben, der auch aus Berlin und dem gleichen Bezirk kommt, dass ich bei Neuanmietung KEIN Hartz4 bewilligt bekomme.
Nun stehe ich sehr dumm da, wenn die mir den Antrag nicht bewilligen! Ich habe die Wohung ja schon gemietet, gestrichen und im KiZi Teppich verlegt. Die Wohung ist 64 m² groß und kostet kalt 281 ?. Das sind 4 m² zu viel und 11 ? (!!!) zu teuer. Zustehen tut mir nur eine 60 m² große Wohnung für 270 e kalt.
Ich habe am 22. 03 Hartz4 beantragt. Die Dame vorn am Empfang sagte mir auch, es ist sicherlich kein Problem, dann bekomme ich nur den Regelsatz und müsste den Rest selbst bezahlen. Immerhin nur 11 ?. Die kann ich locker vom Erziehungsgeld bezahlen, welches sie mir ja nicht anrechnen.
Aber was mache ich, wenn sie mir kein Hartz4 bewilligen? Erwarten die dann, dass ich auf der Straße wohne mit meinem Baby? Wird mir dann das komplette Hartz4 Geld gestrichen wegen der Mietsache oder zahlen sie 'nur' die Miete nicht?
Erwarten die, dass ich mich mit einem Säugling 5 Stunden aufs Amt setze, damit die das Wohungsangebot bewilligen oder ablehen können? Ich habe doch noch kein hatz4 bezogen, also kann ich doch auch nicht mit einem Wohungsangebot da aufkreuzen. Dazu muss ich doch gleichzeitig einen Antrag auf Hatz4 stellen. Und da muss widerum eine Wohungsangabe gemacht werden. Oder?
Ich bin voll verwirrt und habe Schiß, dass die mir keinen Cent zahlen. Was mache ich dann? Zumal ich nicht bei meinem Mann bleiben kann, da er gewalttätig ist.
Und nun? Wie stehen meine Chancen?
LG Sandra, die langsam aber sicher in Panik verfällt....
Bisherige Antworten

Re: Nochmal dringende Frage wegen HARTZ IV - Hilfe

Hallo Sandra,
was machst Du Dir soviele Gedanken? Ich bin sicher, dass sie es bewilligen werden, meiner Tochter haben sie es auch bewilligt und der einzige Unterschied ist, dass Du in Berlin und sie in Bayern lebt und dass Du verheiratet bist und sie nicht! Aber ihr habt Euch beide von Kindsvater getrennt und somit ist der Fall sehr ähnlich!
Das ALG II, was Du bekommen würdest, bedeutet, dass Du Arbeit suchst und solange Arbeitslosengeld bekommst und da Du ein kleines Kind hast, aber für die nächsten 2 1/2 Jahre nicht herangezogen wirst!
Wärest Du nicht erwerbsfähig (wegen schwerer Krankheit o.ä.) heißt das Ganze dann Sozialgeld (Deine Tochter z.B. kriegt Sozialgeld, da sie ja noch nicht erwerbsfähig ist)!
Ich könnte mir nicht vorstellen, mit welcher Begründung sie es ablehnen würden und dann kannst Du immer noch vor's Sozialgericht bzw. Einspruch erheben!
Außerdem kannst Du Dir beim Sozialamt einen Vorschuß geben lassen, weil es sein könnte, dass die Bearbeitung noch etwas dauert!
Unser Sozialstaat ist vielleicht nicht mehr so großzügig wie früher, aber gerade Mütter mit kleinen Kindern werden nicht im Stich gelassen (das Land braucht den Nachwuchs!)!
LG
Klaro

@ Klaro

Huhu,
oh vielen lieben Dank für deine Beruhigung!
Nun ja, das stimmt ja alles so, nur hat mich das Posting vorhin stark verunsichert. Und ich glaube, dass sie auch ein Baby/ Kind hat.
Bekomme ich es auch, obwohl ich eine Stelle habe, aber in Elternzeit bin? Ich werde diese Stelle NIE wieder antreten können, bekäme dann die Kündigung.
Eh ich vor dem Sozialgericht geklagt habe, ist meine Wohnung fristlos gekündigt, weil ich keine Miete zahle.
Hat sich deine Tochter auch zeitgelich zum Hartz4 Antrag eine Wohnung gesucht, ohne das Amt zu fragen, ob sie die haben darf?
Ich hoffe so, dass du Recht behälst!
Ich wünsche dir nochmal ein schönes Osterfest!

Re: @ Klaro

Hallo Sandra,
ich hatte Dir, glaube ich, schon mal geschrieben, dass es bei meiner Tochter genauso war, wie bei Dir jetzt! Deswegen bin ich mir auch sicher, dass der Antrag i.O. geht!
Meine Tochter ist bei ihrem Freund ausgezogen, hat auch innerhalb von ein paar Tagen die Wohnung gefunden und hat dann mit dem unterschriebenen Mietvertrag den Hartz IV-Antrag abgegeben. 3 Wochen später war er bewilligt!
Sie ist auch in Elternzeit, genauso wie Du!
LG und schöne Ostern
Klaro

Supi! Daaaanke!!!!!! LG Sandra, schon beruhigter

Re: Nochmal dringende Frage wegen HARTZ IV - Hilfe

Hallo Sandra,
ich kenne mich mit Harrtz IV und Sozialhilfe nicht aus, bin mir aber ganz sicher, dass Du mit deiner Kleinen nicht auf der Straße landest. Es geht doch nur darum, dass man sich kümmert und zu den Ämtern geht, sich beraten lässt und dann wird dir der Lebensunterhalt inkl. Wohnung sicher gezahlt.
Vielleicht bekommst Du einen kleinen Rüffel, wegenen der 4qm, aber das regelt sich sicher auch.
LG
Alexandra
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