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Mutterschutzgesetz

Hallo Ihr lieben!
Ich versuche mich kurz zu fassen. Ich brauche einen Rat in Sache MuSchuGesetz.
Ich bin Krankenschwester und habe dementsprechend auch Wochenenddienste. Im Gesetz steht ich darf Sonntags und Feiertags arbeiten wenn ich im Laufe der folgenden Woche 24 Stunden im Anschluß an eine Nachtruhe frei habe.
Jetzt soll ich Ende März an meinem eigentlich freien Wochenende Sonntags arbeiten, habe ich der Folgewoche aber keinen freien Tag. Ich habe meine Stationsleitung darauf angesprochen und die meinte zu mir, daß ich sowieso Minus hätte und ich die Woche vorher frei bekäme, dann würde sich das ausgleichen, da ich meine Erholung dann hatte. Hat sie Recht, kommt sie damit durch oder soll ich mich nochmal rechtlich beraten lassen?
Kennt Sich jemand von Euch damit aus? Es wäre echt klasse wenn ich eine Antwort bekommen würde ich bin nämlich stinkesauer.
Viele liebe Grüße und vielen Dank schon mal
Vanessa + Fips (21. SSW der wegen dem Ärger völlig überdreht ist und nur Randale macht.
Bisherige Antworten

Re: Mutterschutzgesetz

Hallo Vanessa!
Ich arbeite in der Altenpflege. Meine chefin wollte auch das ich Sonntags arbeite und sie wollte mir auch in der darauffolgenden Woche keinen freien Tag geben. Der steht uns aber zu!!!! Habt ihr keinen Betriebsrat oder eine Mitarbeitervertretung? Ich habe mich an die gewandt und ich hatte natürlich recht. Meine chefin verzichtet seit dem Sonntags auf mich weil sie mir den Tag in der woche nicht geben will. Mir solls recht sein. Wenn sie Dir nicht glaubt, leg ihr das Mutterschutzgesetz vor, im § 8.4 ist dies geregelt und dann kann sie sich ja selbst davon überzeugen. Deine freie Woche vorher hat ja nicht mit dem Sonntag der nächsten Woche zu tun. Ich wünsche Dir viel Glück und laß dich nicht unterkriegen!
LG Ela und Krümelchen 15. SSW

Frechheit *furchtbarsauerbin*

Davor erholung *pahh* die Erholung braucht man doch wohl, nach dem Dienst, weil vor dem Dienst ist nicht wirklich anstrengend.
Ich habe im Gesetz was von einer Aufsichtsbehörde gelesen oder sowas. Der AG hat Deinen besonderen Schutz zu beachten, sonst hagelts Strafen. Ich denke auch, wende Dich an Euren Betriebsrat oder Vertrauensmann/frau.
Drück Dir die Daumen und versuch Dein Fips mit ein bisschen schöner Musik zur Ruhe zu bringen.
GGLG Claudi und Murkelchen 19+1 der Fips auch ausrichten lässt, dass er sich nicht aufregen soll

Re: Mutterschutzgesetz

Hallo Vanessa,
genau das wollte ich auch sagen...geh zum Betriebsrat;-) mein
momentaner Chef ist da auch etwas dusselig und muß an manches
erinnert werden. zB das ich nicht im Aufnahmebereich arbeiten darf(
Alkoholiker und mitunter auch psych. akute Pat) und er mich mal mit
nem Zivi einteilen wollte..der darf da auch schließlich auch nichts
machen. Jetzt hatte ich 5 tage am Stück...und echt ich war ganz schön
fertig.
ich drück Dir die Daumen...gglg Malati 31+2

Betriebsrat dringend einschalten

Hallo, Vanessa
ich bin MTA, habe aber nicht wie du Schichtdienst, sondern Bereitschaftsdienste zu leisten. Der Gesetzgeber hat ganz klar geregelt, wann werdende Mütter arbeiten dürfen. Geh zum Betriebsrat, denn so geht´s ja nicht das die Stationsleitung macht was sie will.
Laß dich nicht unterkriegen und *ganzfestedaumendrück*
LG Ines 17.Woche

Re: Mutterschutzgesetz

Hallo nochmal!
Danke schon mal für die Antworten. Ich habe jetzt nochmal nachgelesen und im Gesetz steht:
"§8 (4)... in Krankenpflegeanstalten... dürfen werdende und stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden an eine Nachtruhe gewährt wird."
Was bedeutet das denn jetzt genau? Dann müßte ich ja jede Woche min. 1 freien Tag haben und den hbae ich teilweise nicht gehabt in meiner bisherigen SS! Kann mir das irgendjemand richtig auseinander klamüsern? Ich werde auf jeden Fall morgen auch nochmal beim Betreibsrat nachfragen, weil ich irgendwie nicht mehr so richtig durchsteige!
Grübelnde Grüße
Vanessa + Fips (21. SSW, der jetzt wieder ruhiger ist, nachdem ich in der Wanne war. Der kleine Mann scheint das zu mögen! *gg*)

Halt uns mal auf dem laufenden oT und GLG

Re: Mutterschutzgesetz

also, ich verstehe das so: wenn man dich sonntags arbeiten lässt, muss
dein "sonntag" auf einen anderen wochentag der folgenden woche
verschoben werden, dem keine nachtschicht vorrausgegangen ist.
also eine nacht und die darauffolgenden 24h (!!) frei (nacht, tag, nacht)
lg
kazita
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