Mutterschutzgesetz
Meine Kollegin ist MTA und auch schwanger. Nun steht im Mutterschutzgesetz ja, dass sie nicht mit Strahlen arbeiten darf.
Aber mein Chef will ihr kündigen, wenn sie sich weiterhin weigert, denn in der neuen Röntgenverordnung steht drin, dass auch SS im Röntgenbereich und der Nuklearmedizin (mit radioaktiven!! Stoffen) eingesetzt werden können. Diese Verordnung empfiehlt lediglich eine friedliche Vereinbarung.
Was meint Ihr, was nun mehr Gewicht hat? Die Röntgenverordnung oder das Mutterschutzgesetz?
Liebe Grüße
Lysaya 12+0
Re: Mutterschutzgesetz
Ich denke das das Mutterschutzgesetz gilt.Deine Freundin soll sich mal an einen Personalrat wenden,wenn Ihr einen habt oder an den Betriebsarzt.
Ich würde das Risiko nicht eingehen vorallem nicht mit radioaktiven Stoffen.Arbeite selbst in der Klinik und da muss ich sogar dafür unterschreiben das ich keine Chemo´s verabreiche.Kann mir nicht vorstellen das der Chef mit einer KÜndigung mit der Begründung durchkommt und im Mutterschutz ist sie eh nicht kündbar.Der ist bestimmt nur genervt und will sie unter Druck setzen,würde ich mir aber nicht gefallen lassen.
LG Dani 7+6
Re: Mutterschutzgesetz
Re: Mutterschutzgesetz
Re: Mutterschutzgesetz
das "Gewerbeaufsichtsamt" heißt seit ein paar Jahren und heißt nun "Bundesamt für Arbeitssicherheit".
Sie erfahren die Rufnummer über die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Leute dort sind idR sehr hilfsbereit.
Kündigen dürfte dem Chef recht schwer fallen, es sei denn er bekommt den zuständigen Regierungspräsidenten überredet.
HTH?
C. - eher zufällig über den Beitrag gestolpert ;-)
Re: Mutterschutzgesetz
Vielleicht wäre es ja anders, wenn er das nicht dauernd hören müsste...
Ich werde mal mit ihr reden, dass wir da vielleicht zusammen anrufen, denn ich muss zwar nicht röntgen, aber wenn die die Untersuchung machen, dann steh ich auch oft genug daneben und keiner von denen macht beim "Abdrücken" die Schutztür zu.... :-(
Liebe Grüße
Lysaya 12+0
Re: Mutterschutzgesetz
ich würde auch mal sagen, dass das MuschG eher gilt, als die neue Röntgenverorndnung. Er darf eigentlich auch nicht kündigen.
ich bin selbst zahnarzthelferin und muß röntgen. ich werde mich auch weigern, weil mir die Gefahr zu groß ist.
Allerdings ist die Gefahr bei euch beiden ja nun noch größer, in deiner Röntgenpraxis :-/
Ich würde mich auch ans Gewerbeaufsichtsamt wenden oder sogar an einen Anwalt. Gesetzt ist Gestzt und eine Verordnung ist dem eigentlich untergestellt, also nicht so wirksam.
Lass dir zur Not von deinem FA ein Beschäftigungsverbot geben, er kann das machen.
Viel Glück für dich, deinen Job und deinen Krümel!!!!!
Scheiß Arbeitgeber.....
Gruß Sandra
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