Mein Mann droht mir..... :-(
Mein Mann drohte mir jetzt nach einem Streit an, mir Felicia wegzunehmen, keinen Unterhalt zu zahlen und mir etwas anzutun, er müsse dafür nicht mal was bezahlen...
Er meinte, ich würde Felicia verwahrlosen lassen und sie hätte es bei mir nicht gut.
Ich versteh das gar nicht, denn wenn sich einer um Feli kümmert, bin ICH das! Ich stehe nachts auf, ich gebe ihr essen, ich wickel sie, zieh sie an, bade sie.
Ich gehe zum Kinderatzt, kaufe Klamotten und Essen für sie. Ich stelle mich hin, koche Brei selbst und pflege mein krankes Kind gesund. Wenn sie weint, bich ich es, die sie aufheitert und nicht irgendwo schreien lässt, weil der PC wichtiger ist! Wie kann ich sie da verwahrlosen lassen?
Er meint, er würde sie nicht bei mir lassen und er zahlt keinen Pfennig, denn das andere Kind aus früherer Beziehung bekäme ja auch nichts, weil er zu wenig verdiene. Er sagte, der Staat wird mir nichts zahlen, wozu auch, ich brauche ja nichts.
Als ich dann lachte und meinte, ich müsse ja irgendwo wohnen und auch was essen, sagte er nur, das brauche ich nicht, ich werde schon sehen....!
Dann ging er weg und kam 10 Minuten später wieder nach Hause. Er wollte mich dann in den Arm nehmen und meinte, er hätte mir nie gedroht, mir was anzutun.
Naja, und dann folgten wieder mal abfälligen Bemerkungen und Beschimpfungen, ich sei pervers, eine Schlampe, suche nur Streit und komme nicht zurecht.
Ich hatte mit noch keinem Menschen, egal ob Mann oder Frau, solche Probleme und ständige Streiterein!
Ich bin sooo dämlich- ich dachte, wir hätten uns wieder vertragen und sind auf dem weg der Besserung. Wir haben sogar ein neues Schlaf-Sofa gekauft, natürlich finanziert auf MEINEN Namen, weil der Herr negativ in der Schufa steht *heul*
Was mach ich denn jetzt? Ich bin echt am überlegen, ob ich die Schlösser austausche und zur Polizei gehe... Soll ich ihn anzeigen? Was soll ich tun? Er wird mir die Türe eintreten... Heute ist auch noch Samstag, da hat kein Amt geöffnet, welches mir helfen könnte :-(
Ich will meine Wohnung nicht aufgeben, nicht in ein Frauenhaus. Er wird mir nichts tun, dass sind nur leere Drohungen. Aber ich kann und will mit diesem Mann NICHT länger zusammensein.
Habt ihr Rat? Meint ihr, sich soll die Polizei um Rat bitten?
traurige Grüße von Sandra
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
was ist das denn für einer? Hört sich sehr nach Ausländer an. Ich will ja nicht diskriminierend sein, aber wenn es so ist, schieß ihn in den Wind. Meiner Meinung nach kann eine Beziehung mit einem Ausländer nicht funktionieren.
Wenn es kein Ausländer ist, umso schlimmer. Sieh zu das du Ihn los wirst und zwar schnellstens.
Liebe Grüsse und sorry für die harten Worte!!!!
Angela
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
nein, er ist kein Ausländer! Aber er benimmt sich wie ein rachsüchtiger Typ" Wenn ich dich nicht haben kann, dann auch niemand anderes!"
Das Problem ist, wir sind verheiratet und ahben eine gemeinsame Wohnung. Ich bin in Erziehungszeit und verdiene kein Geld.
So leicht einfach abhauen kann ich nicht.
LG sandra
Deutsche Männer...
bedrohen ihre Frauen natürlich nie, sind immer freundlich und kümmern sich immer aufopfernd um ihre Kinder, nicht wahr??Ist doch völlig egal, ob Ausländer oder nicht, von so einem Mann kann man nur weggehen.
Kopfschüttelnde Grüße
Katrin aus dem Novemberforum
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
Sandra,verlass den Mann!Ich glaube nicht,dass eure Beziehung zu retten ist und besser ein Ende mit SChrecken als ein Schrecken ohne Ende!!!Auch wenn er dir nichts zahlt,glaub mir,du bekommst Hilfe und Feli kann er dir schon gar nicht nehmen!!!!Ganz liebe Grüsse und ganz viel Kraft,Susi
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
Da stehen mir ja die Haare zu Berge, wenn ich lese, wie dein Mann dich behandelt!
Wenn dein Mann gewaltätig ist, würde ich lieber mit der Maus unerkannt ins Frauenhaus fliehen. Ansonsten kannst du ihn gem. dem Gewaltenschutzgesetz aus der Wohnung weisen. Sogar mit Hilfe der Polizei. Aber das geht nur für einen beschränkten Zeitraum, deshalb geh gleich Montag zum zuständigen Amtsgericht und stelle einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung incl. einstweiliger Anordung (damit dir die Ehewohnung sofort zugewiesen wird).
Ich würd mich davon abschrecken lassen, dass er nicht zahlt. Zur Not springt das Jugendamt ein, die zahlen maximal 6 Jahre Unterhalt nach dem Unterhaltvorschussgesetz, also mach dir da mal keine Sorgen. Und das Sozialamt gibt es ja auch
Ich wünsch dir viel Kraft und das du die richtige Entscheidung für dich und deine Maus triffst.
Viele Grüße von Jutta und Maik
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
danke für deine Antwort!
Ich wusste gar nicht, dass das geht! Ich kann die Wohnung für mich beantragen? Und mit welcher Frist muss er dann raus hier?
Die Bearbeitung des Antrages geht schnell oder muss ich da Wochen drauf warten? Machen die das gleich vor Ort? Welche Papiere brauche ich dafür?
LG Sandra
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
Tut mir leid, dass ich mich jetzt erst melde.
Das Gewaltenschutzgesetz hat dir ja schon jemand anders zur Verfügung gestellt. Das ist aber nur eine vorübergehende Lösung. Langfristig geht es nur, wenn du beim Amtsgericht (das für deinen Wohnort zuständig ist) beantragst, dass dir die Ehewohnung zugewiesen wird. Da so ein Verfahren (das sogenannte Hauptverfahren) länger dauert, kannst du auch beantragen, dass dir die Ehewohnung in Rahmen einer einstweiligen Anordnung sofort zugewiesen wird. Die Entscheidung bzgl. der einstweiligen Anordnung dauert hier bei unserm AG vielleicht eine Woche. Sie gilt bis zur Entscheidung in der Hauptsache (die musst du immer beantragen, nur die einstweilige Anordung aleine geht nicht). Ich hoffe, ich drücke mich verständlich aus, aber das ist alles etwas bürokratisch! Sobald du eine Entscheidung hast, dass du die Ehewohnung nutzen kannst (und die Entscheidung deinem Mann zugestellt wurde) muss er raus. Dazu brauchst du nicht unbedingt einen Anwalt - du kannst das bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichtes selbst beantragen. Denk daran, für das Verfahren Prozesskostenhilfe zu beantragen, danit du keine Gerichtskosten vorschießen musst. Du kannst aber das Ganze auch über einen Anwalt laufen lassen (auch der sollte Prozesskostenhilfe beantragen- damit du ihn nicht bezahlen musst). Mitnehmen würde ich eine Kopie der Heiratsurkunde, den Mietvertrag und einen Einkommensnachweis (wegen der Prozesskostenhilfe).
Ich wünsch dir viel Glück!
Liebe Grüße von Jutta und Maike
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
ja ich weiß, ich muss mich schleunigst von ihm trennen, aber wie?
Ich verdiene kein Geld, bin doch in Erziehungszeit. Ich müsste ausziehen, aber eh ich eine Wohnung gefunden habe, die das Sozialamt übernimmt, kann es noch dauern.
LG Sandra
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
Du lebst in Berlin, da gibt es zigtausend leere Wohnungen und außerdem hast DU mit dem KIND das BLEIBERECHT; gemeinsam hin oder her.
Lass ihn per einstweiliger Verfügung aus der Bude schmeißen!
GLG Conny
PS: Und dann suchst Du Dir ne neue Wohnung, ganz in Ruhe. In DIESEM Land ist noch keine alleinerziehende Mutter unter der Brücke verhungert!
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
Jetzt mal ehrlich...
ich würde ihn auf der stelle anzeigen, die scheidung einreichen und undercover wohnen.
keine angst, so ein wahnsinniger bekommt sicher das sorgerecht nicht.
lg
Christina
Re: Jetzt mal ehrlich...
ich war eben bei der Polizei. Mehr als anzeigen kann ich ihn nicht. Das bringt mir aber gar nichts, denn damit ist er zwar angezeigt, mir aber nicht geholfen.
Ich kann ihn wegen Bedrohung anzeigen, was mir in meiner jetzigen Situation nicht hilft.
Heute ist Samstag, kein Amt hat geöffnet, ich bekomme so schnell gar keine Wohnung. Und ohne Geld sowieso nicht.
LG sandra
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
dich beraten. die sagen dir, wie es geldmäßig aussieht und vermitteln
auch einen scheidungsanwalt. wenn dein mann geld verdient, wird er
euch auch was bezahlen, dafür sorgt der staat ggf.
jugendamt: geh du zuerst, beovr er geht und dich wegen irgendner
scheiße anschwärzt, erzähl von den drohungen, dann ist es bei denen
aktenkundig, und wenn er später wg. sorgerecht usw ankommt, haben
die gleich eine akte vorliegen. erzähl ihm aber nix davon.
ich würde ihm kein versöhnliches wort glauben. wer weiß, irgendwann
rastet er aus und geht dir an die gurgel oder tut felicia was an, und dann
ist keinem geholfen.
die polizei wird dir aktuell nicht helfen können, denke ich.
schlafsofa: klasse, hast du wenigstens dein eigenes bett zum
mitnehmen. kommst du bei ner freundin unter? wenn ja, mach das.
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
das mit dem Schlafsofa ist gar nicht klasse, denn das werde ich nie so bezahlen können. Jeden Monat eine Rate von knapp 90 ? kann ich mit Hartz 4 kaum zahlen. Hinzu kommt der Fernseher mit knapp 26 ? Monatsrate...
LG sandra
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
Laß Dich jetzt übers Wochenende nicht nochmal von ihm einlullen und seine Entschuldingen annehmen. Der meint es ganz sicher nicht ehrlich und in spätestens 14 Tagen schreibst Du wieder vom selben Problem.
Denk an Dich und Deine Tochter und lass diesen Typen endlich hinter Dir.
GLG Alex,
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
Hast du Familie die in der Nähe Wohnt (eltern) die dir helfen könnten?
lg sylvi und viel Glück du schaffst das schon!
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
raus aus der Wohnung und erstmal zu ner Freundin! Auch wenn Du denkst es steckt dicke Luft hinter, er kann es auch mal ernst meinen. Er hat Dir definitiv gedroht und ich würde zur Polizei gehen und den Vorfall schildern. Die werden Dir vielleicht auch einen Tip geben können wie Du weiter verfahren kannst.
LG Savi
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
entschuldige bitte, aber ich verstehe nicht, warum du dich immer wieder von ihm einlullen lässt!!!!!!!!! Du solltest schon lange nicht mehr bei ihm sein!!
Ist es so schlimm, in ein Frauenhaus zu gehen oder deine Wohnung zu verlassen?? Ich denke, dieser Psychoterror ist viel schlimmer.
Sei doch mal konsequent und trenne dich von ihm und zwar entgültig. Er will und wird sich niemals ändern. Er muss es auch nicht, denn er kriegt dich immer und immer wieder rum!
Und entschuldige, wenn du selber sagst, er wird dir die Tür eintreten, warum sind alles andere dann leere Drohungen? Passt für mich nicht zusammen, einem, der die Tür eintritt traue ich auch zu, dass er dir etwas tut! Meine Meinung!
Bitte denke jetzt auch mal an die Zukunft und handle. So kannst du doch nicht leben.
Wünsche dir die nötige Kraft,
Alles Liebe
Ulrike
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
ja, du hast ja Recht!
Aber er hat auch immer erzählt, er machts eine Ex fertig, getan hat er nie was.
Ja, ich finde es schlimm, meine Wohnung aufzugeben, alles zu verlassen. Viele Dinge sind noch nicht mal abbezahlt, laufen auch meinen Namen. Die werde ich ihm nicht in den Rachen werfen, damit er mich verschuldet.
Ich möchte, dass ER geht, er ist allein, braucht ein Bett und Schrank. Ich brauche mit Felicia viel mehr.
Er kann solo fast überall schlafen, ich kann das mit Baby nicht so einfach.
LG Sandra
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
Nur erstmal aus der Gefahrenzone raus!
Liebe Grüsse
Ulrike
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
Erstens besagt ein neues Gesetz, daß Du in der Wohnung bleiben kannst. Also keine Angst. Such Dir wenn möglich Zeugen für seine Äußerungen und auch Leute, die bei Euch soviel Einblick haben, daß sie vor dem Familiengericht bezeugen können, daß Du die "Hauptsorge" um Euer Kind trägst und schon vor der Trennung getragen hast.
Schalfsofa auf Deine Rechnung - ist doch gut, dann gehört sie Dir nämlich auch! Rechnungen mit Namen unbedingt sammeln! Noch hast Du Zeit, bevor er anfängt aus- und aufzuräumen!
Geh nächste Woche unbedingt man zu einer Beratungsstelle für Frauen. Da gibts doch tolle Stellen. Und wenns nur das Frauenhaus ist, die Dir auch im Vorbeigehen raten können, was Dir zusteht, was Du beachten sollst, wie alles weiter geht! Und wenn Du Angst daheim hast, dann bitte doch eine Freundin bei Dir übers Wochenende zu bleiben. So bleibt Dir Dein Mann hoffentlich von der Pelle!
Und laß Dir vor allem nicht einreden, daß Du keine Chance hast ohne ihn! Das hätten sie nämlich gerne! Da gibts ganz viele Möglichkeiten!!!!
Lieben Gruß, Simone
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
Du musst endlich einen Schlussstrich ziehen, denn so kann es ja nicht weiter gehen. Auch wenn er NUR droht es kann aber auch passieren das irgentwann Taten folgen. Dann wenn er verbal nicht weiter weiß. Sandra du musst da weg! Für mich hört sich das an (entschuldige wenn ich das jetzt sage) als hätte dein Mann sie nicht mehr alles zusammen! Er beschimpft er dich und dann tut er so als wäre nicht gewesen. Hört sich fast an als hätte er 2 Persönlichkeiten. Du vernachlässigst Felicia bestimmt nicht und ich glaube euer Kind hätte es bei deinem Mann nicht gut. Ich will jetzt nicht zuviel sagen denn ich kenne ihn nicht. Denk an dich und an deine Maus. Sie bekommt ja auch schon alles mit und meinst du du kannst mit ihm alt werden wenn er dich so behandelt? Vielleicht sieht er irgentwann ein das er einen Fehler begangen hat aber dann wird es zu spät sein. Sandra mach dich nicht kaputt! Ich schick dir viel Kraft! Kopf hoch denn du bist es nicht wert so behandelt zu werden. Lg Nicole
Hier das Gewaltschutzgesetz
Hab mal das Gesetz für Dich rausgesucht. Ist ein Bundesgesetz, deswegen gilt es in ganz Deutschland.
Gruß, Simone
GewSchG
Gewaltschutzgesetz
§ 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen
(1) 1 Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. 2 Die Anordnungen sollen befristet werden; die Frist kann verlängert werden. 3 Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass der Täter es unterlässt,
1. die Wohnung der verletzten Person zu betreten,
2. sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten,
3. zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält,
4. Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen,
5. Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen,
soweit dies nicht zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist.
(2) 1 Absatz 1 gilt entsprechend, wenn
1. eine Person einer anderen mit einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit widerrechtlich gedroht hat oder
2. eine Person widerrechtlich und vorsätzlich
a) in die Wohnung einer anderen Person oder deren befriedetes Besitztum eindringt oder
b) eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt.
2 Im Falle des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe b liegt eine unzumutbare Belästigung nicht vor, wenn die Handlung der Wahrnehmung berechtigter Interessen dient.
(3) 1 in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 kann das Gericht die Maßnahmen nach Absatz 1 auch dann anordnen, wenn eine Person die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen hat, in den sie sich durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel vorübergehend versetzt hat.
§ 2 Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung
(1) Hat die verletzte Person zum Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt, so kann sie von diesem verlangen, ihr die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen.
(2) 1 Die Dauer der Überlassung der Wohnung ist zu befristen, wenn der verletzten Person mit dem Täter das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück, auf dem sich die Wohnung befindet, zusteht oder die verletzte Person mit dem Täter die Wohnung gemietet hat. 2 Steht dem Täter allein oder gemeinsam mit einem Dritten das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zu, auf dem sich die Wohnung befindet, oder hat er die Wohnung allein oder gemeinsam mit einem Dritten gemietet, so hat das Gericht die Wohnungsüberlassung an die verletzte Person auf die Dauer von höchstens sechs Monaten zu befristen. 3 Konnte die verletzte Person innerhalb der vom Gericht nach Satz 2 bestimmten Frist anderen angemessenen Wohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschaffen, so kann das Gericht die Frist um höchstens weitere sechs Monate verlängern, es sei denn, überwiegende Belange des Täters oder des Dritten stehen entgegen. 4 Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht und das dingliche Wohnrecht.
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen,
1. wenn weitere Verletzungen nicht zu besorgen sind, es sei denn, dass der verletzten Person das weitere Zusammenleben mit dem Täter wegen der Schwere der Tat nicht zuzumuten ist oder
2. wenn die verletzte Person nicht innerhalb von drei Monaten nach der Tat die Überlassung der Wohnung schriftlich vom Täter verlangt oder
3. soweit der Überlassung der Wohnung an die verletzte Person besonders schwerwiegende Belange des Täters entgegenstehen.
(4) Ist der verletzten Person die Wohnung zur Benutzung überlassen worden, so hat der Täter alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Ausübung dieses Nutzungsrechts zu erschweren oder zu vereiteln.
(5) Der Täter kann von der verletzten Person eine Vergütung für die Nutzung verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht.
(6) 1 Hat die bedrohte Person zum Zeitpunkt einer Drohung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, auch in Verbindung mit Abs. 3 einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt mit dem Täter geführt, kann sie die Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung verlangen, wenn dies erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. 2 Eine unbillige Härte kann auch dann gegeben sein, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist. 3 Im Übrigen gelten die Absätze 2 bis 5 entsprechend.
§ 3 Geltungsbereich, Konkurrenzen
(1) Steht die verletzte oder bedrohte Person im Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 unter elterlicher Sorge, Vormundschaft oder unter Pflegschaft, so treten im Verhältnis zu den Eltern und zu sorgeberechtigten Personen an die Stelle von §§ 1 und 2 die für das Sorgerechts-, Vormundschafts- oder Pflegschaftsverhältnis maßgebenden Vorschriften.
(2) Weitergehende Ansprüche der verletzten Person werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
§ 4 Strafvorschriften
1 Wer einer bestimmten vollstreckbaren Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 oder 3, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 2 Die Strafbarkeit nach anderen Vorschriften bleibt unberührt.
danke! Sehr interessant! LG Sandra
Die Hauptsache ist....
Egal ob er es in die Tat umsetzen würde óder nicht, HAUPTSACHE, Du kommst aus dem Knick und beendest diesen Zustand, Wochenende hin oder her!
Es wird nie mehr so, wie es mal war, kann es auch nach alldem nicht. Also fass Dir ein Herz und werde AKTIV, ruf die Polizei und den Schlüsseldienst, mach Dir Notizen, was er Dir wann an den Kopf knallt, besorg Dir am Montag einen Beratungsschein beim Gericht und geh zum Anwalt, sei die ERSTE, die aktiv wird. Lass ihn aus der Wohnung werfen. Besorg Dir einen guten Freund, der Euch ein bissel beschützt.
Es gibt tausend Dinge, die Du am WE schon machen kannst!
LG Conny
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
nicht so schnell ins Korn werfen und prüfen, ob es nicht doch noch
eine Chance gibt, auf einander zuzugehen.
Doch was ich jetzt immer wieder lesen muß, ERSCHRECKT mich
total. Und ich doofe Kuh sagte noch, ihr sollt euch nochmal
aussprechen und wieder zusammenraufen.
Doch jetzt kann ich dir wirklich nur eins sagen: PACK DEINE
SACHEN UND GEHE oder SETZ IHN VOR DIE TÜR!!!!
Auf wen geht eigentlich der Mietvertrag? Habt ihr zusammen
unterschrieben? Doch so weit ich mich erinnern kann, darf die
Frau und wenn sie noch dazu ein Kind hat, im Zweifelsfall die
Wohnung behalten. Dann muß er ausziehen.
Ich glaube, wenn jemand die Scheidung einreicht, ist ein Partner
ja eh dazu verpflichtet, auszuziehen wegen dem Trennungsjahr.
Was sagen eigentlich deine Eltern oder deine Schwiemutter zu
dem ganzen Geschehen?
Wer weiß, was dich noch so erwartet. Wenn du pech hast, mußt du
dein Leben lang in der Armutsgrenze leben, da bei einer Ehe die
Frau auch die Schulden des Mannes mitträgt. Und so lange er
kein Geld hat, seine Schulden zu begleichen und Unterhalt zu
zahlen, kommen die automatisch zu dir!!!
Die Polizei denke ist nicht der richtige Ansprechpartner. Die
machen erst dann etwas, wenn es schon zu spät ist, er dich
krankenhausreif geschlagen hat und mit Felicia über alle Berge
getürmt ist.
Auch wenn du jetzt nicht die Gläubigste bist, würde ich mich erst
an die kirchlichen oder soziale Einrichtungen wenden.
Ich wünsche dir viel Kraft das ganze durchzustehen und drück
dich ganz lieb.
Tina und Lara
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
ja, die Polizei konnte mir gestern leider nicht weiterhelfen, ich hätte ihn zwar anzeigen können wegen Bedrohung, aber geholfen hätte mir das nüscht! Vielleicht wäre er dann erst richtig ausgeflippt....
Der Mietvertrag läuft auf uns beide.
Leider laufen viele Möbel auf meinben namen, was zwar erstmal gut klingt, aber ich muss sie ja auch noch abbezahlen! Er ist fein raus, hat zwar erstmal kaum Möbel, aber muss auch nuichts abbezahlen. Wie soll ich denn jeden Monat über 100 ? Raten zahlen, wenn ich eh nichts habe?
Meine Mutter unterstützt mich, meint, er hat einen Vollschaden. Sie weiß zwar, dass ich keine Heilige bin und meinen Teil dazu beitrage, aber das gibt ihm ja noch lange nicht das Recht, so zu drohen.
Seine Mutter und sein Stiefvater verstehen die Welt nicht mehr. Mein Schwiegervater hat gestern am Telefon noch mit mir geschimpft, dass wir uns zusammen reißen sollen. Meine Schwiegermutter versteht mich schon eher, weil er vom Verhalten so ist, wie ihr Ex-Mann (der leibliche Vater von meinem Mann). Also ein Kotzbrocken, mal schleimig lieb, mal ätzend.
Ich werde morgen erstmal zu den Ämtern rennen. Mal sehen, was die mir sagen können. Ich habe echt Angst um Felicia!
Gott sei Dank hat er die Nacht bei seinen Eltern geschlafen. So habe ich Zeit für mich und Felicia.
LG Sandra
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
zuerst einmal möchte ich sagen, daß es ja ziemlich besch***en ist, was Dein Holder mit Dir anstellt.
Ich denke, die Polizei wird "nur" bei Drohungen nicht einschreiten. Gehe Morgen (ohne sein Wissen!) zum Jugendamt und Diakonie und schildere Deinen Fall und laß Dich beraten.
Und mache Dich mit dem Gedanken vertraut, vielleicht doch auszuziehen aus der Wohnung. Dann haben Du und Felicia vielleicht Ruhe? Weil an eine kurzfristige Besserung Deines Mannes (auch mit einer Therapie) wage ich zu zweifeln.
Ich wünsche Dir viel Kraft und Mut!
GGGLG, Carola
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
Ich kann mich den anderen nur anschließen!!
Und... schei...was auf die Möbel usw. Du mußt an die Kleine und dich denken.
Wenn er jetzt schon so ausrastet, und du wirklich ernst machst, wer weiss wie er dann austickt!!
Er bekommt so vielleicht nicht die Kleine aber es gab schon genug Menschen, die dann einfach denken "wenn ich sie nicht haben kann, dann soll sie keiner haben"!!
Weisst du was ich meine, du sagst er hat bisher keinen Drohungen in die Tat umgesetzt (was seine Ex betrifft), aber hat er dir nicht schon Gewalt angetan??
Denk bitte an dein Leben und an das der Kleinen!!
Bringt euch in Sicherheit, alles andere regelt sich, du stehst nicht alleine da!
Und so lange du nicht wirklich was unternimmst, wird dir kaum einer glauben, wie ernst die Situation wirklich ist.
Denn wenn es ernst ist (ich glaube dir das, sonst würde ich nicht schreiben!!), dann denkst du in erster Linie an das Leben und Wohl deiner kleinen Tochter!! Und sie braucht im Moment keinen mehr als ihre Mami, die ihr Ruhe gibt und Freude am Leben und nicht so einen Psychostress!!!
Tu was, nur so kannst du was ändern!!
LG und viel Kraft
denk bitte nicht darüber nach ob es mit deinem Mann nochmal was wird, denk darüber nach, wie es dich und die Kleine zerstören wird, wenn du nicht sofort was machst!!!
Claudia
Re: Mein Mann droht mir..... :-(
ja du hast ja recht.
gott sei dank verbringt mein mann die nächsten nächte bei seinen eltern, ich bin also erstmal allein und hab meine ruhe hier.
gleich morgen werde ich die ämter aufsuchen. gut zu wissen, was ich alles für möglichkeiten habe.
lg sandra
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