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Liebe Zweitmamas...

Wer von Euch war noch in der Elternzeit, als sein zweites (oder auch drittes) Kind kam? Mit geht es um die Zuzahlung zum Mutterschaftsgeld. Die KK sagte erst, daß ich, da ich kein Erziehungsgeld mehr bekomme, Anspruch auf die Zuzahlung vom AG hätte. Jetzt wohl doch wieder nicht... Weiß jemand, wie es richtig ist? Im MuschuGesetz steht, daß man in der Elternzeit nur Kohle von der KK bekommt. Die Bearbeiterin hatte aber irgendeinen Text, in dem drinstand, wenn man kein Geld bekommt, aber das Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht, daß man dann die Zuzahlung bekommt. Liebe Grüße Tabata
Bisherige Antworten

Re: Liebe Zweitmamas...

Hallo Tabata,
ich habe leider nie Erziehungsgeld bekommen. Aber bei mir war es so:
Saskia ist am 29.7.2001 geboren, die Elternzeit wäre also am 28.7.2004 beendet gewesen. Doch ich war erneut schwanger, ET war der 01.08.2004. Das heißt, zum Ende der Elternzeit für Saskia war ich schon im Mutterschutz für Adrian.
Ich hatte nach Saskias Geburt Teilzeit gearbeitet, und mir wurde folgendermaßen Geld gezahlt:
vom 18.06.2004 an war ich im Mutterschutz, da habe ich mein "Teilzeitgehalt" weiter bekommen, von der Krankenkasse. Und zwar bis einschließlich 28.6.2004. Danach war meine Elternzeit beendet, damit auch der Teilzeitvertrag, ich wurde wieder in Vollzeit eingestellt, quasi. Konnte aber nicht kommen, weil ich schon im Mutterschutz war. Vom 29.7.2004 bis 24.9.2004 bekam ich mein "Vollzeitgehalt", beides von der Krankenkasse. Seit dem 25.9.2004 bin ich in Elternzeit für Adrian und bekomme kein Geld mehr.
Nach MEINEM Verständnis könntest du EVENTUELL durchaus Geld von deinem Arbeitgeber bekommen - bei mir war es für die Zeit des Mutterschutzes so, allerdings eben wie oben beschrieben. Wäre der Mutterschutz voll in die Elternzeit von Saskia gefallen und hätte ich nicht Teilzeit gearbeitet, hätte ich allerdings NICHTS bekommen. Wenn es sich so überlappt bei dir, hast du wohl tatsächlich Pech.
LG Nicole

sorry Tippfehler: 18.6. bis 28.7. - nicht 28.6.

Verschwunden...

ich hatte Dir eigentlich gleich geantwortet, aber scheinbar ist es verschwunden. Danke jedenfalls und ich werd ja mal sehen, ob es eventuell ein Schlupfloch gibt. Liebe Grüße Tabata (wenn nicht, werden wir es natürlich auch überleben *grins*)

Re: Liebe Zweitmamas...

Hallo Tabata!
Während der Elternzeit von Kind I bekommt man Mutterschaftsgeld von der KK für Kind II sofern ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Ist aber die Elternzeit von Kind I beendet und Du bist noch in Mutterschutzzeit mit Kind II muß Dein derzeitiger Arbeitgeber den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld der KK bezahlen und zwar so wie Dein Gehalt vor der SS war.
Bei mir war das z.B. der Fall, die Elternzeit mit Cedric (*24.05.01) endete am 23.05.04, Merle wurde am 18.05.04 geboren und so mußte mir mein Arbeitgeber für die Zeit vom 24.05.04 bis 13.07.04 den Zuschuß zum Mutterschutzgeld der KK bezahlen.
LG Tanja
P.S. Es gibt vom Bundesministerium für Familie usw. eine Broschüre über Mutterschutz, da steht es genau drin, die kann man sich auch auf deren Seite downloaden.

Vielen Dank

dann trifft es wohl zu, daß mein AG nichts zuzahlen muß. Meine Elternzeit geht ja noch bis nächsten August. Danke, ich werd dann auch mal die Broschüre downloaden. Liebe Grüße Tabata
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