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Krankenkassenwechsel im Mutterschutz- NACHGEFRAGT

Hi Mädels,
vor Tagen habe ich euch doch zum Thema Krankenkassenwechsel im Mutterschutz gefragt.
Nun hat mir meine Schwiegermutter bissel Angst gemacht, dass ein Wechsel in der Schwangerschaft und dann im MuSchu unmöglich wäre oder wenn, dann nur mit vermehrten Kosten für mich, da die Kasse ja anfänglich nur Ausgaben an mir hätte, jedoch keinerlei Einnahmen.
Jetzt habe ich einfach bei der Krankenkasse nachgefragt.
Ein Wechsel in der SS sowie im MuSchu ist PROBLEMLOS möglich!!!!! Höhere Beiträge oder dergleichen kommen NICHT auf einen zu. Auch ablehen dürfen sie einen nicht, nur weil eine SS vorliegt und man dann in den MuSchu geht.
Da ich in der Taunus BKK versichert bin, die ja jetzt ihren Beitragssatz erhöht hat, dachte ich an ein Sonderkündigungsrecht und habe zum 31.07.04 gekündigt, obwohl ich noch keine 18 Monate in der Kasse bin.
Nun sagte mir die Techniker Kasse, dass es bei der Taunus BKK um eine Beitragserhöhung handelt, weil sie fusioniert (?) hätte. Da gibt es kein Sonderkündigungsrecht, jedoch soll jeder, der unzufrieden ist, UNBEDINGT kündigen (Grund: Beitragserhöhung!), damit sich der Druck auf die Taunus BKK erhöht und sie somit die Noch- Mitglieder rauslassen. Dies ist ohne "Druck" schwer möglich.
Die Taunus BKK hat wohl ohne vorherige Ankündigung die Beiträge erhöht, was ihnen von "obiger Stelle" jetzt vorgehalten wird.
Man soll sich auch von einer Ablehnung der Kündigung nicht abschrecken lassen und UNBEDINGT Widerspruch einlegen.
LG
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