Suchen Menü

KK Frage!

Hallo!
Stehe ziemlich ratlos vor einem Krankenkasenproblem und ich hoffe Ihr könnt mir helfen:
Ich bin in der Taunus BKK versichert. Ab 1.10. planen wir, da wir im September heiraten, gemeinsam in der BKK meines Schatzes versichert zu sein.
Nun die Problematik:
1) Ich bin noch keine 18 Monate in der KK und kann laut dieser Regelung erst zum 1.11. kündigen
2) die Taunus BKK Hat zwar die Beiträge erhöht, aber schon zum 1.4. Mein Sonderkündigungsrecht ist damit zum 31.5. abgelaufen.
Wie läuft das nun? Kündige ich fristgerecht zum 1.11.? Und muß ich dann Beiträge für den Oktober direkt bezahlen, da mein Mutterschutz na klar passend zum 01.10. ausläuft und die Kasse somit keine Beiträge mehr vom Arbeitgeber bekommt???? Hiiiiilfe! Ich verzweifel und hasse solche Beschäftigungen!!!
Danke schon mal für Eure Hilfe!
LG Kiki 37+3
Bisherige Antworten

Re: KK Frage!

Hallo Kiki,
wollte nur kurz sagen, dass du, wenn du einen unbefristeten AV hast, während der Elternzeit beitragsfrei in deiner bisherigen KK weiterversichert bist, folgedessen kannst du auch zum 1.11. kündigen.
LG, Ines 36+3

Re: KK Frage!

Also, Eheleute müssen nicht in der gleichen KK sein.Wenn Du jetzt in einer pflichteversichert bist, bist Du nach dem Mutterschutz- also in der Elternzeit- in Deiner alten Kasse beitragsfrei versichert. Ich bezweifel, dass Dich da eine neue Kasse für lau aufnehmen muss, wenn du woanders beitragsfrei versichert bist.
Wechseln kannst Du dann, sobald Du wieder arbeitest- oder eben, wenn Du länger als den beitragsfreien Erziehungsurlaub aussetzt, dann als mitversicherte Ehefrau in die KAsse Deines mannes.
faulecshnecke
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen