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Hilfe! Urlaubsanspruch????

Hallo zusammen,
hätte mal eine Bitte an Euch, wer kann mir sagen, wie das nun mit dem Urlaubsanspruch ist!
Wird der Urlaubsanspruch bis 8 Wochen nach der Geburt also wie der Mutterschutz berechnet oder hört der Urlaubsanspruch am Geburtstermin auf???
Habe eigentlich 30 Tage Uralub im Jahr, mein Entbindungstermin ist jedoch Mitte August!
Nun sind wir uns nicht so ganz einig, wieviel Urlaub mir bis dahin eigentlich zusteht!!!
Ganz liebe Grüße von Eurer Silke (14+3)
Bisherige Antworten

Re: Hilfe! Urlaubsanspruch????

Urlaubsanspruch hat man bis 8 Wochen nach ET. Also bis zum Ende des Mutterschutzes.
Mein ET ist der 12. August. Ich habe 27 Tage Jahresurlaub. Ausgerechnet sind bei mir dann 22 Tage Urlaub.
Also Du rechnest 30 Tage durch 12 Monate = Urlaubsanspruch pro Monat mal Monate, in denen Du noch im Mutterschutz bist.
Alles klar ;o)
Johanna 14+4

Re: Hilfe! Urlaubsanspruch????

Danke Johanna,
genauso haben wir es auch gerechnet!!! Doch unsere Chefsekretärin hat gemeint ich hätte zuviel Urlaub berechnet! Schon seltsam bei den bisherigen Schwangeren in der Firma wurde es genauso gehandhabt! Ausserdem ist sie selbst Mutter von 2 Kindern und müsste es am Besten wissen!!!
Wollte schon den Steuerberater anrufen!
Ganz liebe Grüße und alles Gute von Silke*

Re: Hilfe! Urlaubsanspruch????

Bei mir haben Sie 23 Tage (30 Tage Jahresurlaub) ausgerechnet, bin vors. bis zum 15.9. im MS, nehme anschließend meinen Urlaub und dann Erziehungszeit. Da ich im Feb. mit meinem Mann und dem Zwerg noch mal im Urlaub war, bleiben mir noch 18 Tage, bekomme also bis 11.10 volles Gehalt *freu*
liebe Grüße Claudia 18+5

Re: Hilfe! Urlaubsanspruch????

Hi Silke,
dein Mutterschutz endet ja dann irgendwann im Oktober - das heißt, du hast 25 Tage Urlaub (genau wie ich ;-)).
Grüße
Trixie

Achtung Verlängerung durch frühere Entbindung

Du baust auch während des Muschu Urlaubsansprüche auf. Sollte Dein Kind allerdings z.B. 1 oder 4 Wochen früher kommen, verlängert sich nach hinten der Muschu um die Zeit, welche Du vorher nicht in Anspruch nehmen konntest. Das heißt für Dich, evtl. mehr Urlaubsanspruch bzw. länger Geld als früher. Diese Änderung trat im Juni 2002 in Kraft.
LG
Rola
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