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Geldfrage

Hallo zusammen!
Ich hätte da mal ein paar Fragen und hoffe, daß sich jemand von Euch auskennt.
Mein Vetrag läuft zum 30.4. aus. Ab dem 1.5. bin ich dann bis zum 3.6. arbeitslos und gehe anschließend in den MuSchu! Normalerweise ist es ja so, daß man von der KK 13? am Tag bekommt und die Differenz zum Gehalt vom Arbeitgeber. Wie ist das denn wenn man Arbeitslosengeld bekommt? Wird die Differenz dann vom Arbeitsamt übernommen oder bekomme ich nur Geld von der KK?
Wo bekomme ich die Anträge für das Mutterschaftsgeld? Wie wird das Erziehungsgeld berechnet und wieviel Kindergeld gibt es für das erste Kind?
Ich danke Euch schon mal ganz ganz herzlich für Antworten und hoffe wirklich, daß hier jemand ist, der mir meine Frageb beantworten kann!
Vielen lieben Dank und viele liebe Grüße
Vanessa + Söhnchen Fips (24. SSW)
Bisherige Antworten

Re: Geldfrage

Hallo Vanessa!
Kindergeld müßte es 154 Euro/Kind geben (sofern sich die letzten 3 Monate da nichts geändert hat). Erst ab dem 4. Kind gibts etwas mehr...Erziehungsgeldfragen stellst du am besten im KINDER-Forum - da ist ein extra-Forum eingerichtet, wo du auch u.a. Links zum Erziehungsgeldrechner findest. Wies mit dem Arbeitslosengeld aussieht, weiß ich nicht genau. Ich war zwar vor 2 Jahren in einer ähnlichen Situation wie du, allerdings war ich davor mehr als 6 Wochen Krank geschrieben, sodaß sich das Mutterschaftsgeld glaub ich aus dem Krankengeld berechnet hat..Die Frage kommt aber ab und wann im Schwangerschaft und Geld-Forum. Hab ich glaub ich neulich irgendwo gelesen...
LG
Hormoni

Re: Geldfrage

Hallo Vanessa,
ich glaube dass du trotzdem von der Krankenkasse den GRundbetrag plus die Differenz bekommst, weil du ja in den letzten Monaten gearbeitet hast. Ich glaub ich hab mal irgendwo gelesen, dass wenn man zu einer bestimmten Zeit in der SS mindestens 3 Monate gearbeitet hat, kriegt man trotzdem den Vollbetrag, wenn nicht vom Arbeitgeber, dann halt von der Krankenkasse. Schau doch mal bei google unter Mutterschutzgesetz oder Muterschaftsgeld.
Viel Erfolg, übrigens auch den Erziehungsgeldrechner findest du bei google.
LG Sassa

Re: Geldfrage

Hallo Vanessa,
habe ich das jetzt richtig verstanden?: Du meldest dich arbeitslos auch nach der Geburt? Aber muss du dann nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und dich somit auf die Stellen, die du vom Arbeitsamt zugeschickt bekommst bewerben? Dann müsste nämlich die Versorgung des Babys gesichert sein. Oder möchtest du sowieso nach der Geburt wieder arbeiten gehen?
Bei mir ist es nämlich ähnlich und ich möchte nicht nach der Geburt, ET 15.7., sofort wieder arbeiten gehen, aber da mein Vertrag vor der Geburt ausläuft bin ich nicht mehr versichert und müsste mich somit selbstversichern (bin nicht verheiratet). Und da das nunmal ziemlich teuer ist mache ich mir schon Sorgen.....
Lieben Gruß
Sandy + Söhnchen 24. SSW
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