Suchen Menü

Fragen über Fragen (lang)

Hallo,
mein Chef will nun von mir eine Entscheidung, ob ich nach 3 Jahren Erzeihungsurlaub wiederkomme, da er ja einen Ersatz für mich finden muß (wir sind eine sehr kleine Firma) und er wissen will ober er die neue befristet oder unbefristet einstellen soll. Da ich das jetzt eigentlich noch gar nicht recht weis, sagte ich ihm, daß ich eigentlich vor habe nach 3 Jahren wiederzukommen.
Daraufhin meinte er nur, daß er mir aber nur eine Ganztagstelle freihalten kann und keine Halbtagsstelle.
Nun meine Frage:
Ist das wirklich so?
Wo kann man sich darüber denn genau informieren?
Wo kann ich denn auch solche Sachen nachlesen wie z.B. welche Anträge wann + wo gestellt werden?
Und noch was: Ich + mein Freund sind nicht verheiratet, das Kind soll aber seinen Namen erhalten. Stimmt das , daß er dann vor der Geburt noch die Vaterschaft beim Jugenamt anerkennen muß?
Für Eure Antworten vielen Dank im voraus!!!
LG Nina
Bisherige Antworten

Antwort1

Hallo Nina!
also erst mal zu deinem Arbeitsvertrag. Dein Chef muss dich wieder nehmen. Aber ob er dir unbedingt eine Halbtagesstelle anbieten muss, kommt auf die Größe des Betriebes an. Ab einer bestimmten Mitarbeiteranzahl muss er dir auch nen halben Tag anbieten. schau mal in deinem Tarifvertrag nach, ob dort etwas steht. Ansonsten würde ich mal beim Jugendamt nachfragen. Es gibt auch Info-Bröschüren über die Elternzeit, da steht auch alles genau drin. Nur weiß ich leider nicht mehr, wo ich das gelesen hab...
Zur Vaterschaft: ich war mit meinem jetztigem Mann auch nicht verheiratet, haben aber in einem Haushalt gelebt, als unser Sohn zur Welt kam. Wir haben die Vaterschaft vorher anerkennen lassen, weil so im Fall, dass ich sterbe, er ein Anrecht auf das Kind hat ohne diverse Vaterschaftstests etc. Und das ich für das Kind, wenn ihm etwas passiert, auch Halbwaisenrente bekomme bzw. das Kind später auch als Erbe usw anerkannt wir. Klingt blöd, aber bei mir im Geburtsvorbereitungskurs war eine, deren Freund bei einem gemeinsamen Autounfall ums Leben kam. Ihr und dem Kind (SS 3. Monat) ist nix dabei passiert. Die beiden haben ebenfalls zusammen gelebt. Nun hatte sie neben der Verarbeitung dieses Schocks und der ganzen Situation auch noch zusätzlich Streit mit den Ämtern, da diese die Vaterschaft nachgewiesen haben wollten. Vorher gabs keine Zahlungen. Und das ist ja alles mit nem Haufen Rennereien und Kosten verbunden.

Antwort2

Die Vaterschaftsanerkennung ist also ne reine Absicherungsgeschichte und geht auch ganz schnell und kostet nix. Mit der Namensgebung hat das nichts zu tun. Da muss dein Freund dann in der Geburtsurkunde auftauchen. :-)
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Liebe Grüsse!
Christin

Re: Fragen über Fragen (lang)

Hallo Nina,
das ist wirklich so, da erst Firmen ab 15 Mitarbeitern ihren Mitarbeitern Teilzeitstellen anbieten müssen. Ist das Unternehmen kleiner, so ist es gesetzlich nicht verpflichtet, Dir eine Teilzeitstelle anzubieten. Für grundlegende Infos: (mit den üblichen 3 w davor): hanau.ihk.de/cms/images/rechtfairplay/TeilzeitgesetzundbefristeteArbeitsvertraege.pdf
Wenn Ihr nicht verheiratet seid und das Kind den Namen Deines Freundes haben soll, muss er die Vaterschaft anerkennen, das stimmt. Ist aber recht unproblematisch (hat meine Freundin letztes Jahr gemacht).
Viele Grüße
Sandra

Re: Fragen über Fragen (lang)

Also zu der 2. Frage: es ist tatsächlich einfacher, wenn dein Freund die Vaterschaft schon VOR der Geburt beim Jugendamt annimmt. Hinterher ist das nämlich mit etwas mehr Aufwand verbunden und das Kind kriegt automatisch deinen Namen. Das muss man dann erst ändern lassen und so.
Beim Jugendamt kann man zur Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsanerkennung Termine ab der 14. SSW machen.GGLG, Kosi

Re: Fragen über Fragen (lang)

Hallo Nina,
beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen kannst du die Broschüren über Elternzeit, Mutterschutzgesetz und Erziehungsgeld kostenlos bestellen. Da steht drin, was gilt. Internetadresse ist bmfsfj mit dem üblichen davor und dahinter.
Ich habe es so verstanden, dass man dem Arbeitgeber erst mal nur über die nächsten ZWEI Jahre Bescheid geben muss. Ob man das dritte Jahr gleich oder erst später in Anspruch nehmen möchte, kann man später noch entscheiden.
Grundsätzlich hast du danach ein Recht auf einen Arbeitsplatz, der mit deinem jetzigen vergleichbar ist. Du hast also tatsächlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Teilzeitstelle. Natürlich kannst du den Antrag dazu stellen - der kann aber z.B. aus betrieblichen Gründen immer abgelehnt werden.
Liebe Grüße
Trixie
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen