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Frage zum Mutterschafts-und Kindergeld

1.Wann kann man frühestens den Antrag zum Mutterschaftsgeld abgeben?
2. Muß da immer eine aktuelle (nicht älter wie 7 Wochen-so steht es auf meinem Antrag drauf)Schwangerschaftsbescheinigung mit oder reicht es, wenn man eine Kopie von der ersten in der 8. Woche mit reinlegt??
3.Kann mir jemand den GENAUEN Link zum Kindergeldantrag runterladen geben? Unter Arbeitsamt;de find ich es nicht.
DANKE!!!!!!!
Bisherige Antworten

Re: Frage zum Mutterschafts-und Kindergeld

Hallo, den Antrag auf Mutterschaftsgeld kannst du erst 7 Wo vor ET abgeben, da du da zwingend die Bescheinigung deines FA brauchst, die er dir erst frühestens 7 Wochen vor ET gibt. Es reicht also nicht, wenn du eine Kopie der Bescheinigung aus der 8. Woche mit reinlegst (ET kann sich ja noch verschieben, was nur der FA beurteilen kann). Link für Kindergeld hab ich nicht (kannst aber auch bei euerm Arbeitsamt anrufen, die schicken dir den Antrag dann auch zu).
LG Kathi

Re: Frage zum Mutterschafts-und Kindergeld

Hallo Kathi. Also ich habe das Mutterschaftsgeld erst nach der Geburt abgegeben denn Du brauchst ja das Geburtsdatum, Namen etc.LG Silke. Das man das schon vorher machen kann ist mir neu.

schließe mich an:

was steht mir als Selbständige mit gutem Familieneinkommen eigentlich
zu an Geldern? Kindergeld ja, Mutterschaft nein, richtig? Das Kindergeld
geht dann gleich für die PKV drauf...
lg kazita

Re: schließe mich an:

Hallo, als Selbständige steht dir Kindergeld und, je nach Höhe des Familieneinkommens, Erziehungsgeld (oder auch nicht) zu. Mutterschaftsgeld bekommst du nur, wenn du in einer gesetzlichen Krankenversicherung MIT Krankentagegeldanspruch versichert bist. Es gab sonst noch ein einmaliges Entbindungsgeld, weiß aber nicht, ob es das noch gibt, müßtest du mal bei der KK erfragen.
LG Kathi

Re: Frage zum Mutterschafts-und Kindergeld

Hallo, was du meinst, ist wahrscheinlich das Erziehungsgeld, das Mutterschaftsgeld ist das 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt gezahlte Geld, was du in 2 Teilen bekommst, den ersten Teil frühestens 6 Wochen vor ET, den 2. Teil nach der Entbindung. Und Kindergeld kann man natürlich auch erst nach der Geburt (mit Geburtsurkunde) beantragen.
LG Kathi
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