Frage zum 400?Job und Elternzeit.....
ich arbeite jetzt bei meinem alten Chef auf 400? Basis und habe dafür auch einen Arbeitsvertrag unterschrieben.Da steht die Kündigungszeit (8Wochen drin) und es steht auch drin das dies ist ein unbefristeter Vertrag ist.Heisst das jetzt,das mein alter Vollzeitvertrag nichtig ist,oder tritt der Vollzeitvertrag automatisch wieder in Kraft wenn meine Elternzeit beendet ist?Ich möchte gar nicht mehr Vollzeit arbeiten,sagte meinem AG auch das ich,sobald Maja im KiGa geht gerne auf Teilzeit gehen möchte!Er meinte nur"ja,das hat ja noch Zeit"(so ist er immer,arbeite schon seit 10 Jahren da).Bin dankbar für Antworten!glg sandra mit Maja
Re: Frage zum 400?Job und Elternzeit.....
hast Du denn einen Aufhebungsvertrag für den alten Arbeitsvertrag unterschrieben? oder ist das nur ein Zusatzvertrag?
Hast Du denn jetzt Angst das er Dich angeschmiert hat? Ich denke nach 10 Jahren kennst Du ihn doch ein wenig und weißt ob Du ihm Vertrauen kannst. Ich weiß gar nicht ob das mit den 8 Wo. rechtens ist da Du ja im Erziehungsurlaub unkündbar bist - so wärst Du ja jetzt absägbar oder?
Ich hoffe Du findest hier ein paar nützliche Antworten, bin ganz neugierig!
LG Britta mit Paul
Re: Frage zum 400?Job und Elternzeit.....
ja ich weiss nicht was ich davon halten soll.Allein die Kündiguingsfrist hat mioch echt stutzig gemacht-nach 10Jahren solte er doch wissen wie ich arbeite???Ich habe schon so ein bißchen das Gefühl "Lückenbüßer "zu sein denn meine Kollegin ist jetzt noch bis Mai im Mutterschutz und wollte so schnell wie möglich wiederkommen,aber ob sie das wirklich macht?Wenn ja,dann ist wohl eienr zuviel da....super traurig wäre ich allerdings nicht,denn hab dort auch viel Mist mitgemacht und nen für 400? Job würde ich gewiss auch hier in der Nähe finden.So brauch ich jetzt immer ein Auto....danke Dir jedenfalls,glg sandra mit Maja
Aufhebungsvertrag,Zusatzvert,steht nicht drauf!!!
Re: Aufhebungsvertrag,Zusatzvert,steht nicht drauf!!!
Ist sowieso ein merkwürdiges Gefühl wenn man stundenweise wieder arbeiten geht oder? Ich hatte das Gefühl irgendwie nicht mehr wirklich dazu zugehören, so als wenn ich dort stehen geblieben bin (ich meine nicht im Bezug auf die Intelligenz) - wo ich vor Paul aufgehört habe und die anderen sind ohne mich weiter!? So´n bisschen Fremd irgendwie!
Lg von Britta
Re: Aufhebungsvertrag,Zusatzvert,steht nicht drauf!!!
ok,kein Aufhebungsvertrag,aber eigentl.hab ich ja gar nicht vor,wieder Vollzeit zu arbeiten!?Naja,warten wir es erstmal ab.
Das Problem mit dem Gefühl"stehengeblieben" zu sein,kenne ich jetzt nicht,da das Team aus 5 neuen Azubis besteht und 1 Festangestellten;-),also das die jetzt mehr wissen,als ich denke ich doch mal nicht,sonst müsste ich echt zweifeln!!!Aber ich versteh was Du meinst!
Vielen lieben Dank,glg sandra mit Maja
Re: Aufhebungsvertrag,Zusatzvert,steht nicht drauf!!!
ich meine auch nicht Wissen bzw. Fachwissen! Ich meine einfach das sie in ihrem Alltag weiter sind und ich mit Paul aus deren Leben zu einem bestimmten Punkt raus bin. Ich bin also aus vielem Privaten raus, habe aber auch weder Lust noch das interesse etwas daran zu ändern!
Benehme mich einfach genauso oberflächlich wie die anderen und gehe dann mit einem lächeln nach Hause!
Ich arbeite in einer Center Apotheke und meine Kolleginnen sind wirklich sehr nett aber halt eher (bis auf ausnahmen, aber mit denen habe ich auch Privat Kontakt) weniger tiefgründig eher stets direkt aus dem Katalog!
LG Britta
Re: Aufhebungsvertrag,Zusatzvert,steht nicht drauf!!!
ach so!jetzt hab ich´s verstanden;-).Naja ich bin gespannt,wie´s dann weitergeht ich lass es jetzt einfach auf mich zukommen,das wird schon!glg sandra mit Maja
Re: Frage zum 400?Job und Elternzeit.....
Normalerweise hast du ja über den 400? Job einen Extra Arbeitsvertrag bekommen oder? Denn der normaler Vertrag gilt für die Elternzeit und da würde man ja normal nicht arbeiten, d.h. wenn die Elternzeit vorbei ist geht der normale Vertrag weiter.
Lg Nicole
Re: Frage zum 400?Job und Elternzeit.....
der neue Arbeitsvertrag ist nur für die Zeit der Elternzeit geschlossen. Danach gilt der alte wieder (wenn Du ihn nicht aufgehoben hast). D.h. danach darfst und musst Du den alten Vertrag wieder erfüllen oder ihn kündigen. Oder Du stellst einen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung, wenn Du nur noch TZ arbeiten willst.
Kündigungsfristen sind bei jedem Arbeitsvertrag üblich, wenn keine vereinbart wurde, gilt eh die gesetzliche.
Liebe Grüsse
Claudia
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