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Frage zu Arbeiten während der Elternzeit

Wie ich gelesen habe, darf man ja 400 EUR oder 30 Stunden die
Woche arbeiten gehen in der Elternzeit.
Das gildet doch nur, wenn man auch Erziehungsgeld vom Staat
bezieht, oder?
Ich bin in Elternzeit und habe nur die ersten 5 Monate etwas Geld
vom Staat bekommen, also jetzt bekomme ich nichts mehr.
Darf ich jetzt mehr als 400 EUR dazuverdienen? Denn ich möchte
mir eine andere Halbtagsstelle (20 Stunden) suchen, da ich in
meiner Firma keinen Teilzeitjob gekomme. Und in den 20 Stunden
würde ich ja erheblich mehr als 400 EUR verdienen.
Wieviel darf ich dazuverdienen, ohne das ich meinen
Elternzeitschutz dafür aufgeben muß?
LG Tina
Bisherige Antworten

Re: Frage zu Arbeiten während der Elternzeit

Hallo Tina,
du darft während der Elternzeit 30 h in der Woche arbeiten, egal wie hoch dein Verdienst ist. Dein alter Arbeitgeber (wo du gerade in Elternzeit bis, bis deine kleine 3 ist) muss aber zustimmen, dass du während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitheber in Teilzeit arbeitest. Oder willst Du kündigen und bei einem anderen Arbeitgeber neu beginnen?
VG Jenny und SonJAna

Re: Frage zu Arbeiten während der Elternzeit

Hallo Jenny, danke für die Info. Nein, ich möchte natürlich nicht
kündigen. Ich habe einen super Job, der gut bezahlt wird.
Leider kann ich dort nicht Teilzeit oder Stundenweise arbeiten. Es
ist auch nur ein Kleinbetrieb, d.h. ich habe keinen Anspruch auf
einen Teilzeitjob.
Aber ganz ohne Arbeit kann und will ich nicht auskommen, denn
ich arbeite in der IT-Branche und da ändert sich vieles in zwei
Jahren.
LG Tina

Re: Frage zu Arbeiten während der Elternzeit

Hi Tina,
d.h. dass du nach der Elternzeit wieder voll bei deinem alten AG einsteigen möchtest???
Dann muss dein AG einer Beschäftigung in einer anderen Firma erst zustimmen, ob du dort dann in den "Genuss" der Elternzeit (sprich Kündigundsschutz) kommst glaube ich nicht, denn dort bist du ja eh nur befristet beschäftigt.
Du musst Deinen Verdienst bei deinem "neuen AG" ganz normal versteuern, und kannst dann am Ende der Elternzeit wieder bei deinem alten AG einsteigen.
VG Jenny
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