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Frage wegen Urlaubsanspruch

hallo,
ich möchte meinen urlaubsanspruch für dieses jahr errechnen und könnte eure hilfe gebrauchen. mir stehen 2,5 urlaubstage pro monat zu, also 30 tage fürs ganze jahr. habe ich jetzt urlaubsanspruch bis zu beginn der schutzfrist oder bis zum ende der schutzfrist, d.h. 8 wochen nach der entbindung?
lg mellie (10. ssw)
Bisherige Antworten

Re: Frage wegen Urlaubsanspruch

huhu mellie, das würde mich persönlich auch interessieren. aber das scheint von arbeitgeber zu arbeitgeber verschieden zu sein!! manche bekommen (wenn man 6 monate voll gearbeitet hat) auch die kompletten 30 tage urlaub!! ich werde mich heute auch mal erkundigen!! GGGGGLG - sunny+keks 9+5

Re: Frage wegen Urlaubsanspruch

Hallo,
also die Mutterschutzzeit wird komplett mit gerechnet. Sie gilt als "geleistete" Arbeit somit ist sie auch mit Maßgebend für eventuelles Weihnachtsgeld.
Der Urlaub wird nur Anteilig gerechnet wegen dem Wiedereinstieg nach 1-3 Jahren damit man für den Rest des Jahres noch was hat !!!
LG Nina

Re: Frage wegen Urlaubsanspruch

Hallo Mellie,
bin im Öffentlichen Dienst und bei mir es folgendermaßen: Mein ET ist der 22. Juli und die 8 Wochen nach der Entbindung werden mitgezählt, so dass ich einen Anspruch auf 22 Tage habe. Hoffe, dass ich Dir ein wenig helfen konnte. Ansonsten frag doch einfach bei Euch in der Personalabteilung nach.
Lg.
Birgit

Re: Frage wegen Urlaubsanspruch

Hallo!
Anspruch besteht gesetzlich für die komplette Mutterschutzzeit! Das sind also noch ganz schön viele Tage! Ich habe ET am 06.07 und feier jetzt schon munter immer wieder Tage ab.....sind bei mir 20 Tage!
LG
Kiki

Re: Frage wegen Urlaubsanspruch

Rein gesetzlich hast Du auf alle Fälle Urlaubsanspruch bis Ende der Mutterschutzfrist, also 8 Wochen nach der Geburt.Wie großzügig sich danach Dein Arbeitgeber zeigt, hängt natürlich ganz von ihm ab.
LG Eileen74 (März/April Forum)

ich nochmal - hab bei mir nachgefragt!

huhu, also ich hab voraussichtlichen ET am 19.08. und mir stehen 23 Urlaubstage zu! GGGGLG - Sunny

Re: Frage wegen Urlaubsanspruch

Hallo Mellie,
soweit ich das sehen kann, ist das gesetzlich genau geregelt. Du hast Anspruch auf Urlaub bis zum Ende des MuSchu. Dabei werden Monate grundsätzlich GANZ gerechnet. Mein errechneter ET ist z.B. der 10.8., d.h. der Mutterschutz endet irgendwann Anfang Oktober. Das bedeutet, dass mir für den ganzen Oktober noch Urlaub zusteht. Bei 2,5 Urlaubstagen pro Monat macht das 25 für mich dieses Jahr.
Liebe Grüße
Trixie
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