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Erziehungsurlaub

Ich frage mich die ganze Zeit, wie ich meinem Chef mitteile, das ich so und so lange in Erziehungsurlaub gehen will.
Muss ich das beantragen? Oder ihm einfach nur schriftlich mitteilen? Was schreibe ich? Habt ihr ein Muster?
Wieviele Wochen vor Antritt des E-Urlaubes muss ich es ihm mittgeteilt haben?
Ach und nochwas, mein Baby ist ja ein Frühchen, somit habe ich 12 Wochen nach Geburt Anspruch auf MuSchu- Geld. Muss ich meinem Chef in dem Fall die Frühgeburt auch schriftlich mitteilen, weil sich ja Krankenkasse und Arbeitgeber die MuSchu- Kosten teilen?
Man, finde ich kompliziert... Weiß übetrhaupt gar nicht, was ich meinem Chef (liege im Klinsch mit ihm!) mitteilen muss.
Bitte helft mir.
LG sandra
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsurlaub

Hallo Sandra,
google mal nach "Elternzeit", so heißt das jetzt, da stößt du auf entsprechende Gesetze. Ich meine:
Es gibt eine Frist bis soundsoviel Wochen nach der Entbindung, aber ich würde es so bald wie möglich tun. Du musst es nicht beantragen, denn er kann ja nicht nein dazu sagen, aber natürlich musst du es ihm mitteilen, weil er ja nach den 12 Wochen sonst mit deinem Erscheinen rechnet. Du musst deinem AG so oder so mitteilen, dass dein Kind geboren wurde, egal ob Frühgeburt oder nicht.
Liebe Grüße,
Nicole

Danke!

Re: Erziehungsurlaub

Hallo Sandra,
Du mußt bei Deinem AG Elternzeit spätestens 6 Wochen vor Ende der Schutzfrist beantragen. Das tust Du in einem formlosen Schreiben. Außerdem mußt Du ihm eine Bescheinigung des KH, dass es sich um eine Frühgeburt handelt, vorlegen. Allein die Geburtsurkunde reicht nicht aus, da der AG ja nicht beurteilen kann, ob Dein Kind unter Frühgeburt fällt oder nicht. Das mußt Du so schnell wie möglich tun.
Wenn Du Elternzeit nicht im Anschluß an den Muschu planst (Dein Mann vielleicht), dann mußt Du die spätestens 8 Wochen vor Beginn beantragen.
LG
Rola

Re: Erziehungsurlaub

Hi!!
Also ich habe da einen richtigen Antrag von meinem AG (öffentlicher Dienst) bekommen, der 3 Seiten lang ist.
LG dani 35.SSW

Re: Erziehungsurlaub

oje, typisch öffentl. Dienst.
Aber mein Mann arbeitet in einem Institut in Anlehnung an den öffentlichen Dienst, da ging es formlos.
LG
Rola
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