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Erziehungsgeldantrag

Ich habs ja lange vor mich her geschoben. Naja, ich muss auch noch auf meinen neuen Arbeitsvertrag warten. Mich plagt gerade die Frage, ob Budget- oder Regelbetrag und das wollte ich nun mit dem Onlinerechner ausprobieren. Ist die Grundlage das Gehalt vom letzten Jahr? Da habe ich voll gearbeitet und jetzt werde ich Teilzeit arbeiten. Mein Freund ist seit einem Jahr arbeitslos. Irgendwie weiß ich jetzt nicht so richtig, für was ich mich entscheiden soll...
Kennt sich jemand aus?
LG Nicole
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeldantrag

Hi Nicole,
ich hatte auf dem Amt angerufen (steht im Briefkopf) und die haben mir errechnent, was für mich am günstigsten ist.
Er wollte wissen welches Gesamtgehalt vom ganzen Jahr entstanden ist.(steht auf dem Dez.Lohnzettel) und die
Werbungskosten. Steht alles in der Lohnsteuer 2003, die die brauchn.
Ruf einfach dort an, dann bist du auf dem sicheren Weg.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
GGGLG Linda

Re: Erziehungsgeldantrag

Hallo Nicole,
also wenn Du den Antrag stellst, dass heisst, Du bleibst zu Hause und erziehst das Baby, bzw. arbeitest bis zu 30 Std. die Woche, dann wird
1) das Gehalt Deines Freundes vom letztes Jahr (2003) angerechnet (wuerde aber dazuschreiben, dass er jetzt arbeitslos ist)
2) Dein Einkommen ab der Geburt des Kindes für ein Jahr (inkl. Mutterschaftsgeld)
Die Einkommensgrenzen habe ich jetzt nicht im Kopf, aber es werden von diesem Gesamteinkommen nochmal (ich glaube) 24% abgezogen, und das wird dann fuer die Grenzen zugrunde gelegt.
Reich doch einfach den ausgefuellten Antrag persoenlich ein und lass Dir das von den Beamten durchrechnen, ob Du eventl. sogar das Budget bekommen koenntest (aber lass Dir auf jeden Fall vorher einen Termin geben)
GLG Rebeka
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