Suchen Menü

Beschäftigungsverbot in der SS (Zahnarzthelferin)

Hallo Mädels,
juchu, habe einen neuen Job beim Zahnarzt. Fange morgen an zu arbeiten. Bin inzwischen bei 11 + 0 SSW und habe aber eine Frage:
Wenn ich es dem Chef sage, bekomme ich automatisch von ihm das Beschäftigungsverbot oder muß ich zu meinem FA gehen, um ein Verbot zu bekommen?
Kennt sich jemand damit aus?
Kann es sein, dass ich auch kein Verbot bekomme und trotzdem bis zum Mutterschutz weiterarbeiten muß?
Weil eigentlich darf ich dass ja nicht, aber ich würde mich gerne schon vorher, also bevor ich meinem Chef die SS mitteile, darüber informieren, wo ich da B. verbot herbekomme, damit ich richtig mit ihm reden kann.
Bitte helft mir.
Sandra
Bisherige Antworten

Ach ja, und woher bekomme ich dann Geld?

Muß ich es irgendwo beantragen? oder zahlt der chef es ganz normal weiter?
Wie läuft das ab?

Re: Ach ja, und woher bekomme ich dann Geld?

Hi, kann dir zwar nicht richtig helfen, aber ich würde zuerst meinen FA fragen. Ich war bei meiner letzten SS schon 1 1/2 Monate vor dem Mutterschutz krankgeschrieben, war also kein Beschäftigungsverbot. Wäre ich damals einen Tag länger krankgeschrieben gewesen, hätte ich nicht mehr mein Gehalt bekommen, sondern Krankengeld von der Krankenkasse, denn man darf wohl nur einen bestimmten Zeitraum krankgeschrieben sein. Dieses Krankengeld ist wohl auch nicht gerade üppig. Ich glaube, das Beschäftigungsverbot müsste eh dein FA aussprechen, falls das überhaupt nötig ist. Vielleicht reicht es ja auch, wenn du die gefährlichen Sachen wie Röntgen nicht machst? Du kannst ja auch mal bei deiner Krankenkasse fragen wie das läuft.
LG Silke

Re: Beschäftigungsverbot in der SS (Zahnarzthelferin)

Hi Sandra,
ganz so einfach ist das net mit dem Beschäftigungsverbot. Lies mal im Mutterschutzgesetz nach. Also bestimmte Sachen darfst Du jetzt nicht mehr machen z.B. Nachtschicht, über 5kg heben usw.
Ein komplettes Beschäftigungsverbot kann es bei RisikoSS geben. Das Geld bekommst Du dann vom Arbeitgeber weiter vollbezahlt. (Gibt auch noch ne andere Variante, wenn der nur ganz wenig Angestellte hat)
Beschäftigungsverbot erteilt Dir der FA und es hat überhaupt nix mit Krankheit zu tun.
Mein Arbeitgeber hat damals einen Riesenstreß mit Gericht und so gemacht...
Viel Glück! Siro

Re: Beschäftigungsverbot in der SS (Zahnarzthelferin)

Bin Zahnarzthelferin und dürfte nur noch an die Anmeldung, wo aber schon jemand ist.
ich darf nicht mehr röntgen, nicht mehr an den Behandlungsstuhl (Keime) und darf auch keine Instrumente mehr anfassen.
Darum geht es ja. ich mache mich strafbar, wenn ich weiter arbeite und dann z.B. eine Hepatitis bekomme.
Leider.
Gruß Sandra

Re: Beschäftigungsverbot in der SS (Zahnarzthelferin)

Hi Sandra,
frag doch am besten Deinen FA ode rdie Hebi.
LG Siro

Re: Beschäftigungsverbot in der SS (Zahnarzthelferin)

Hallo Sandra,
Du machst Dich nicht strafbar wegen der evtl. Hepatitis, sondern Dein
Arbeitgeben bekommt Ärger wenn er die Mutterschutzbestimmungen
nicht erfüllt. Ich habe bis zur SS auf einer Drogenentzugsstation
gearbeitet, dh. 90% haben eine Hep.Mußte sofort da weg und bin im
Alkoholbereich untergekommen. Vorerst besteht kein Grund Dir BV zu
geben. Röntgen darfst Du eh nicht und kein Kontakt mit Blut ect. Dann
müßte man ja jede Krankenschwester die SS ist gleich krank schreiben
oder BV. Er muß Dir erstmal eine für Dich erlaubte Arbeit zu teilen. Habe
bis jetzt auch gearbeitet, bin jetzt aber krank wegen Blutungen. Hoffe
aber nochmal im Februar ein paar Tage gehen zu dürfen.
ggglg, Malati 26+1

Re: Beschäftigungsverbot in der SS (Zahnarzthelferin)

Hi Malati,
doch ein Beschäftigungsverbot ist vorgeschrieben - jedenfalls, wenn man in der Assistenz arbeitet.
Hi Sandra,
tja, da ist guter Rat teuer. Ich kann Dir aber jetzt auch nicht bei einer Entscheidung helfen - ich hätte es dem Chef wohl vorher gesagt auch auf die Gefahr hin, dann den Job nicht zu bekommen. Ich hatte genug Probleme mit meiner Chefin, das würde ich mir nicht mehr antun und ich war vorher 9 Jahre in der Praxis.
Beim BV bekommst Du das Geld aber vom Chef und der muß es sich von der KK wiederholen.
LG Heike

Re: Beschäftigungsverbot in der SS (Zahnarzthelferin)

Also, ein Beschäftigungsverbot gibt es teilweise oder absolut. Den Lohn (Mutterschutzlohn) zahlt Dein Arbeitgeber. Aus dem Grund wird Ihn das nicht sehr erfreuen. Wenn es keine Probleme gibt, muß Dir Dein FA auch kein Beschäftigungsverbot ausstellen. Nur daß Dein Chef nicht weiß, wo er Dich einsetzen sollte, begründet das noch nicht. Aber, da Du Probezeit hast, würde ich mich mal drauf gefaßt machen, daß er Dich versucht wieder loszuwerden. In der Probezeit ohne Angabe von Gründen und wenn er Dir nachweist, daß Du schon vor Einstellung von der SS gewußt hast... Ganz schön doof, was? Vielleicht hat er ja einen extra Job für Dich, aber wenn er Dich als Zahnarzthelferin eingestellt hat... Wie gesagt, viel Glück Tabata
Meistgelesen auf 9monate.de
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen