@ Lehrerinnen in NRW
Ich habe mal eine dringende Frage zur Krankenversicherung und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Also meine Situation ist so, dass ich als Lehrerin in NRW tätig bin (war), auf Lebenszeit verbeamtet bin und deshalb ja privat krankenversichert bin (50 Prozent) und 50 Prozent durch die Beihilfe.
Mein Mann ist als Angestellter im öffentlichen Dienst tätig und somit gesetzlich pflichtversichert.
Ich möchte natürlich auf jeden Fall in der Privaten bleiben und werde erstmal auf jeden Fall ein Jahr zu Hause bleiben und mich um das Kind kümmern.
Muss ich denn in die Versicherung meines Mannes wechseln? Und was ist mit dem Kind, kann das auch über mich privat versichert werden oder zahlt die Beihilfe nicht, wenn das Kind auch zu meinem Mann könnte?
Und noch eine Frage: Bekomme ich auch Mutterschaftsgeld oder irgendwelche Zuschüsse, welche Anträge muss ich denn da noch stellen?
Ich wäre echt froh, wenn mir jemand helfen könnte!
Alles Gute für euch und viele Grüße,
luna
Re: @ Lehrerinnen in NRW
ich bin Lehrerin in Baden-Württemberg, auch lebenslänglich, 50 % Beihilfe und mein Mann gesetzlich versichert. Bei mir läuft das so:
Mutterschaftsgeld von der Privaten KV gibt es nicht, dafür bekommt man die Bezüge zu 100 % während des Mutterschutzes. Ob du während des Erziehungsurlaubes Erziehungsgeld bekommst, hängt vom Einkommen deines Mannes ab.
Kindergeld bekommst du auf jeden Fall, von der Familienkasse auf Antrag.
Meine Private KV werde ich auch behalten und das Kind wird bei mir mitversichert. Das Kind bekommt ja 80 % Beihilfe und muss somit nur zu 20 % versichert werden, was relativ günstig ist. Mein Beihilfeanspruch bleibt durch ein Kind bei 50 %, beim zweiten Kind würde er sich erhöhen.
Beihilfeanspruch bleibt auf jeden Fall während es 3jährigen Erziehungsurlaubes bestehen.
Vielleicht konnte ich dir ein bisschen helfen.
LG
Tinky 35+4
@ Tinky
Vielen Dank für deine ausführliche Antort, du hast mir schon sehr geholfen.
Mein Mann nahm nämlich an, dass die Beihilfe weder für mich, noch für das Kind zahlt, wenn wir beide bei ihm mit in die Familienverswicherung könnten. Aber dann scheint das ja zum Glück nicht zu stimmen, wenn das bei dir auch so geklappt hat, oder?
Und ich denke mal, dass es da keine großen Unterschiede von Bundesland zu Bundesland gibt, oder was meinst du?
Noch mal 'dankeschön' und viele liebe Grüße,
luna
Re: @ Lehrerinnen in NRW
ich bin auch lehrerin in nrw - lebenslang - schließe mich inallen punkten meiner "vorschreiberin" an. wenn du nach dem mutterschutz in erziehungsurlaub gehst kannst du durch das lbv einen zuschuss zur versicherung deines kindes beantragen (irgendwas um die 30?, damit hast du den beitrag bei 20% schon raus).
alles gute, lara
@ larifa
vielen Dank auch für deine Info! Das ist wirklich ein sehr wertvoller Tipp mit dem LBV, da ich davon noch nichts wusste. Irgendwie sagt einem so etwas aber auch niemand.
Also 'dankeschön' und viele liebe Grüße,
luna
Re: @ Lehrerinnen in NRW
danke für den Tipp
lg saskia
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