weihnachtsgeld
gehe trotzdem als aushilfe da arbeiten,aber nur wenn not am mann ist.dann bekomme ich mein Geld bar ausgezahlt.Bin aber angemeldet.
damals als ich Schwanger war,da war ich ja bis mai arbeiten.Da habe ich noch nicht mal Urlaubsgeld bekommen.Und normaler weise hätte ich noch ne Lohnerhöhung bekommen müssen weil ich im 34 gesellenjahr war.Das habe ich auch nicht bekommen.Der hammer ist,hatte ich erfahen,das die anderen Kollegen die vor mir schwager waren,
alle zur geburt des kindes geld bekommen haben.Und mir haben Sie noch nicht mal gratuliert.
Manchmal frage ich mich überhaupt warum ich für die noch da arbeite.ich bin doch ich der Notnagel da.Wenn jemand krank ist dann bin ich die jenige die einspringt.Und wenn ich zu den sage ich könnte da und dann arbeiten,dann rufen die mich nicht an.Was würdet ihr machen.In moment sind wir nicht unbedingt auf die paar Kröten angewiesen.Achso,das schärfste ist ja noch.Ich bin seit 1999 da.Bin jetzt als aushilfe da und bekomme weniger stundenlohn als die 2 anderen neuen die grad mal 2 Monate da sind.Obwohl ich mehr Umsatz da gemacht habe,wenn ich mal arbeiten bin.Was sagt ihr denn dazu?
LG Möhre
Re: weihnachtsgeld
das hört sich ja ganz schön ungerecht und ärgerlich an.
Wenn dir die Arbeit nicht so viel Spaß macht, dass die Freude daran das Ärgerliche ausgleicht und ihr auf das Geld nicht angewiesen seid, würde ich mir wohl was anderes suchen.
LG Nuria
Re: weihnachtsgeld
vielleicht solltest du mal versuchen, in Ruhe mit deinem Chef zu reden? Ein Gespräch in dem du rüberbringen kannst, daß du dir nicht alles gefallen läßt. Es scheint mir so, als wissen die: "Mit der können wir es ja machen, die wehrt sich nicht" Ansonsten würde ich mich, glaub ich, nach einem neuen Job umsehen. Wenn ihr das Geld momentan eh nicht unbedingt braucht, hast du ja dann auch nicht so großen Druck.
So, und nun zum Weihnachtsgeld. Generell ist es so, daß, wenn man mehrere Jahre hintereinander welches bekommen hat, obwohl es nicht im Arbeitsvertrag steht (wenn's drinstünde, wär's ja keine Frage), man einen Anspruch darauf erwirbt. Zur Höhe ist zu sagen, daß die Elternzeit normalerweise nicht negativ berücksichtigt werden darf (also keine anteilige Kürzung für die Monate, die du noch nicht gearbeitet hast). Aber da bin ich mir nicht hundertprozentig sicher. Es mag da Abweichungen bei sehr kleinen Betrieben oder beim Vorliegen von Betriebsvereinbarungen geben. Oder wenn du (ich weiß nicht, ob ich das jetzt richtig verstanden habe) eigentlich noch in der Elternzeit bist und stundenweise arbeitest, dann wohl eher nur anteilig auf die Stundenzahl gerechnet, die du jetzt da bist. Sprech ihn doch mal drauf an, zu verlieren hast du doch nichts.
LG, Antje
Re: weihnachtsgeld
Hab ich nicht.Und Weihnachten 2003 habe ich auch kein weihnachtsgeld bekommen.
Ich bin jetzt darauf gekommen da meine Schwester auch Weihnchtsgeld beommen hat und urlaubsgeld.Und der kleine ist jetzt 6 monate.allerdings hat sie ein Arbeitvertrag.
Wie ist das eigentlich nach mein Erziehungsjahr.Ich habe 3 Jahre eingereicht.Muss er mich dann wieder nehmen,selbst wenn ich kein Arbeitvertrag habr?
Gruss möhre
Re: weihnachtsgeld
also ich versuche mal, so gut zu antworten wie es geht (meine Kenntisse sind auch begrenzt). Also erstmal zum Arbeitsvertrag. Natürlich hast du einen Arbeitsvertrag, aber eben nur einen mündlichen. Das erschwert die Sache generell natürlich sehr (willst du da nicht mal was unternehmen, daß du einen "ordentlichen" Vertrag kriegst?). Daß man bis Ende des Mutterschutzes vollen Lohn kriegt, stimmt so nicht ganz. Das Mutterschaftsgeld setzt sich aus einem Grundbetrag von der Krankenkasse und einem Aufstockungsbetrag von deinem Arbeitgeber zusammen. Der Arbeitgeber muß soviel aufstocken, daß dein durchschnittlicher Verdienst in den letzten drei Monaten vor Beginn des Mutterschutzes erreicht wird. Also Anspruch auf Urlaubsgeld besteht da wirklich nicht, auch wenn du im Endergebnis aus deinen normalen vollen Lohn kommen solltest. Hast du denn Weihnachten 2003 schon wieder gearbeitet? Wenn du überhaupt nicht gearbeitet hast in dem Monat, in dem normalerweise Weihnachtsgeld gezahlt wurde, dann ist es richtig, daß du keins bekommen hast (auch nicht anteilig für die ersten Monate des Jahres). Wenn du jetzt allerdings stundenweise wieder arbeitest, müßte dir normalerweise welches zustehen (anteilig), weil du ja die Jahre vorher, als du noch nicht in Elternzeit warst, immer welches bekommen hast. Ich bin mir hier allerdings nicht 100,00% sicher.
Wenn die drei Jahre um sind, muß er dich zunächst auf jeden Fall wieder nehmen (gleiche Wochenarbeitszeit wie vor dem Kind). Dir darf frühestens vier Monate nach Wiedereintritt gekündigt werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist, die er dann einhalten muß, richtet sich nach der Zeit, die du insgesamt dort schon beschäftigt warst (Elternzeit wird dabei mitgezählt, allerdings keine Zeiten, die vor Vollendung deines 25. Lebensjahres lagen); bei fünf Jahren Beschäftigungszeit beträgt sie bspw. zwei Monate zum Ende des Kalendermonats. Ausnahmen gibt es bei Betrieben unter 20 Mitarbeitern (Azubis u. Aushilfen werden hier nicht mitgerechnet, als Aushilfen zählen Beschäftigte, die weniger als drei Monate angestellt sind).
Ich hoffe, das hilft dir ein bißchen weiter.
LG, Antje
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