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was, wenn euch mal was passiert?

hallo zusammen,
ich weiß, dass es ein sehr unangenehmes thema ist, aber gedanken machen muss man sich ja trotzdem darüber. wie habt ihr euch und eure kinder abgesichert, wenn euch als eltern mal etwas zustößt? also z. b. autounfall oder bei alleinerziehenden krankheit... wisst ihr, wie dann bzgl. der kinder verfahren wird? ich denke mal, wenn mir was zustößt, dass sich dann erstmal das jugendamt einschaltet und vielleicht das kind nehmen würde, bis dann weiter entschieden wird. zu seinem vater sollte es auf keinen fall; der will es nicht, würde sich nicht kümmern und kriegt sein leben ja selbst nicht auf die reihe. stefan hätte keinerlei "rechte", so lang er levin nicht adoptiert hat. wie kann ich absichern, dass mein sohn, sofern nicht zu stefan, dann zu meiner mutter kommt? wo und wie regelt man so was? will auf keinen fall, dass er im heim oder bei seinem vater landen würde im ernstfall....
traurige und hässliche gedanken, die man aber trotzdem mal geklärt haben muss...
gruß und danke
nicole
Bisherige Antworten

Re: was, wenn euch mal was passiert?

Hallo,nicole...also ich hab ein handschriftliches Testament verfassst damals ,als ich alleinerziehend mit Tom war...auch er soll nicht zum Erzeuger...
Die Vorlage hat ich von dem Verein für alleinerziehende Mütter und Väter....die Abkürzung weiß ich grad nicht,hab schon soviel verpackt...google doch mal nach dem Verein...da gabs damals Vorlagen...LG Tina...

Re: was, wenn euch mal was passiert?

hi feechen,
hab grad mal auf deren seite geschaut, kann aber nichts finden, wo ein solches formular hinterlegt sein soll... :o((
lg und danke trotzdem,
nicole

Re: was, wenn euch mal was passiert?

Huhu,hmmmmmmmmmmmmm...ich hab da damals das buch bestellt,was damals umsonst war...ist ja n paar jahre her...da war dann so ein Vordruck mit drin...vielleicht kann man da aber mal per mail fragen,ob die sowas noch haben?Damals galt das noch....hier gezz haben wir auch nur ein handschriftlichen willen gemacht...glg feechen die dann für ihren ersten Sohn auch den jetzigen mann angegeben hat,als stiefsohn...Mein mann will ihn ja adoptieren,aber dazu muss man mindestens 5Jahre verheiratet sein...*seufz*,bin noch keine 2 Jahre verheiratet...also noch warten...

Re: was, wenn euch mal was passiert?

hi feechen,
das mit den 5 jahren wusste ich nicht, gut zu wissen!!
macht euch einen schönen sonntag.
lg und danke, nicole

Re: was, wenn euch mal was passiert?

Huhu,ich auch nicht:O(...dachten,geht einfach so...naja,die ämter,gell?Euch auch nen schönen Sonntag...weiß ja nicht,ob es von Bland zu Bland dann auch wieder gleich ist und die Jugendämter sind ja schon immer sehr verschieden in Ihren Aussagen...hier its so:O(...glg feechen deren Großer dann 11 sein wird...

Re: was, wenn euch mal was passiert?

Hallo Nicole!
Wir haben eine Vefügung, dass Leon zu meinen Eltern kommt. WEnn Du magst, sende ich Dir den Vordruck per Mail.
LG Conny

Re: was, wenn euch mal was passiert?

hi conny,
das wär super. aber wie bindend ist denn so was? also muss man das noch irgendwie vom notar absegnen lassen? im alleinerz.-forum hieß es, ich kann zwar meinen willen so oder so äußern, aber ob es dann tatsächlich nach meinem wunsch geht, ist eine andere sache.
lg, nicole

Re: was, wenn euch mal was passiert?

hallo nicole,
mich beschäftigt das thema auch ständig und ich kann auch nur bestätigen, das man zwar alles schriftlich festlegen kann, nur ob das gericht auch deinem wunsch nachgeht nicht damit abgesichert ist!! ich bin alleinerziehend und habe selbst ein handschriftliches "schreiben" aufgesetzt..
gruss
antje

Re: was, wenn euch mal was passiert?

Hallo Nicole, ich bin mittlerweile auch alleinerziehend und kann Deine Sorge gut verstehen. Da unser Trennungsgrund im ganz engen Verhältnis zu Feli stand und steht habe ich mich vom Jugendamt beraten lassen wie ich vorgehen soll. Ich sollte ein handschriftliches Testament verfassen in dem steht, dass der Vater meiner Tochter nicht das alleine Sorgerecht bekommen darf, weil ... Zudem sollten mindestens 2 Alternativen an zukünftigen Betreuungspersonen mit kompletter Anschrift und Begründung genannt werden UND (ganz wichtig) der Hinweis, dass der Fall bereits beim Jugendamt (Anschrift und Ansprechpartner) bereits vorliegt. Das Testament sollte so hinterlegt werden, dass es schnell gefunden werden kann.
Hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen. LG Claudia + Felicitas *08.07.2003
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