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und zum dritten...: zuzahlung krankenkasse?

hallo,
am 22.12.03 hat mir mein orthopäde eine schiene für das rechte handgelenk verschrieben. die selbe schiene habe ich bereits für die rechte hand. ich hab sie seit etwa 1 jahr, damals mußte ich nichts zuzahlen, weil dieses modell zuzahlungsfrei ist.
am 22.12.03 habe ich das rezept im orthopädshaus abgegeben, die hatten die schiene nicht vorrätig.
am freitag kam der anruf, ich könne sie heute abholen. ich war vorhin dort und mußte 7,90 eur zuzahlen.
ich sagte, dass sie letztes jahr zuzahlungsfrei war und das rezept vom alten jahr war. der verkäufer meinte: "pech gehabt, wenn ich sie erst im neuen jahr abhole."
ja hallo? das kann ja wohl nicht sein. ok, sind nur 7,90, trotzdem. ist ja nicht meine schuld, wenn das teil nicht eher lieferbar ist.
hat der verkäufer recht?
danke und lg,
sandra
Bisherige Antworten

Re: und zum dritten...: zuzahlung krankenkasse?

hallo sandra
da würd ich mich bei der krankenkasse erkundigen. die können es dir doch am besten sagen.
lg lilly

Re: und zum dritten...: zuzahlung krankenkasse?

danke, werd ich die woche mal anrufen.
lg,
sandra

Re: und zum dritten...: zuzahlung krankenkasse?

Hallo Sandra! Vielleicht erinnerst du dich an das Theater mit den Brillen im Dezember letzten Jahres. Da hieß es auch...Zuzahlung von der Kasse nur für die Brillen, die auch im Dezember noch fertig werden, insofern ist es gut möglich, dass das auch für andere Hilfsmittel gilt. Ich würde auch mal bei der KK fragen. LG Antje

Re: und zum dritten...: zuzahlung krankenkasse?

das wäre wirklich ne frechheit. wenn die es nicht schaffen, in 10 tagen zu liefern, bin ich quasi selber schuld *grrr*
und mal wieder bereue ich es, in unserem dorf eingekauft zu haben. 20 km weiter in der innenstadt sind die immer auf vorrat.
lg,
sandra
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