o.T. an die Rechtexperten
ich hier weiter vorgehen sollte.
Hab ein Studentenabo bei ner Zeitung. In meinen Vertrag
steht, wenn sie nen neuen Nachweis haben wollen, dass ich
Studentin bin, melden sie sich bei mir.
Nun ja jedenfalls fehlt seit Anfang des Jahres ein Zusatz
zu der Zeitung den nur Studenten bekommen. Auf die Idee
nachzuschauen, wieviel Geld die abgebucht haben, kam ich
net :-(
Ich schrieb ne Mail - keine Antwort. Schrieb ne weitere
Mail - Antwort - das Abo wird seit Anfang des Jahres als
Normalabo geführt, weil ich keine neue
Studentenbescheinigung hingeschickt habe. Hab denen darauf
hin ein gepfeffertes Fax mit allen Unterlagen geschickt -
auch ne Kopie von meinem Vertrag - keine Antwort.
Nun hab ich alles nochmal per Einschreiben mit der Post
geschickt. Hab zwar ne Benachichtigung bekommen, dass Brief
angekommen ist aber mehr net. Wieder keine Antwort.
Es geht nun mittlerweile um die Abbuchung im Januar und
August. Da kommt ne ganz schöne Summe zusammen.
Mein Mann meint, fristlos kündigen da Vertrag nicht
eingehalten und Geld zurückbuchen. Ich hab aber so meine
Zweifel, dass die sich einfach Geld zurückbuchen lassen.
Vielleicht kennt sich ja jemand aus, wie ich weiter
vorgehen sollte.
LG Jessi
Re: o.T. an die Rechtexperten
das scheint mir ein ganz übles Gebahren zu sein, das die da an den Tag legen. Kannst du dort mal anrufen? So wie ich es lese hast du das Geld per Lastschriftverfahren abbuchen lassen oder? dann hast du 6 Wochen Zeit es zurückzuholen und das würde ich auch tun. Wenn im Vertrag steht, dass die sich bei dir melden, wenn sie einen neuen Nachweis wollen, dann bist du im Recht.Sie müssen dir beweisen, dass sie dir einen Brief oder ähnliches geschickt haben mit der Aufforderung eine Kopie des Studentenausweises an sie zu senden. Das können sie bestimmt nicht, da es nicht passiert ist. Sie dürfen dir also keine Normalabopreise abbuchen. Ich würde den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen wegen Verstoßes gegen den Vertrag und ich würde drohen jede weitere Abbuchung sofort zurückgehen zu lassen. Sollten die abbuchen würde ich die Lastschriften immer sofort zurück geben. Am besten du widerrufst schriftlich per Einschreiben sofort die Abbuchungsermächtigung. Dann dürfen die nämlich nicht abbuchen sondern würden sich damit strafbar machen.
LG Katja
Re: o.T. an die Rechtexperten
Wäre ja so wies mein Mann auch gesagt hat :-)
Werde gleich mal ans Werk gehen und alles schreiben.
LG Jessi die sich jetzt mal ans Rechnen macht, wieviel die
guten Leute zu viel abgebucht haben (glaubt man gar nicht
das diese Zeitung solche Machenschaften nötig hat)
Re: o.T. an die Rechtexperten
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