nochmal wg. Sozialhilfe
Wir wollen ja auch unbedingt als offizielle kleine Familie gelten! Ich such` auf diesem Weg eben nur nach Tipps, die mir Möglichkeiten aufzeigen, wie es auch für Unverheiratete ?Schlechtverdiener? schaffen, finanziell zurecht zu kommen.
Dass ich als werdende Mutter Sozialhilfe bekomme hat überhaupt nichts mit Ausnutzen oder kriminellen Verhalten zu tun. Ich bin, wie 5 Mio andere hierzulande auch, einfach mal arbeitslos geworden ? und habe mich nun trotz der Lage für mein Kind entschieden.
Mein Freund kommt mit seiner Freiberuflichkeit nur schwer über die Runden, es gibt Monate in denen er so wenige Aufträge erhält, dass er wieder seinen Dispo überziehen muss ? eine Familie zu ernähren ist ihm leider kaum möglich ( wenn er könnte würde er alles für uns geben!).
Ich will nur wissen, wie es dennoch klappen kann, ihn offiziell als Vater eintragen zu lassen und dennoch meine eigene Sozialhilfe nicht zu gefährden, auch wenn ich mit ihm und dem gemeinsamen Kind in einer Wohngemeinschaft lebe.
Re: nochmal wg. Sozialhilfe
ich kenne mich leider nicht mit Sozialhilfe aus, aber Du bekommst ja auf jeden Fall auch das Erziehungsgeld (ca. 300?)
lg Julia (mein Man ist auch gerade arbeitslos und ich als Studentin bekomme eh´ keine Sozialhilfe - ist auch irgendwie gemein!)
Re: nochmal wg. Sozialhilfe
wenn ich noch richtig informiert bin, kannst Du Deinen Freund ruhig als Vater eintragen lassen. Er muß dann seinen durchschnittlichen Verdienst angeben (meistens den des vergangenen Jahres) bzw. eine Bescheinigung seines Steuerberaters, wenn der dann so gering ist, das ihr Euren Lebensunterhalt nicht davon bestreiten könnt (s. Regelsätze des Sozialamtes), dann habt ihr Anspruch auf Sozialhilfe sowie Hilfe für die Erstlingsausstattung etc., bzw. Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe. Vom Beck Verlag gibt es ganz gute Bücher darüber. Wie gesagt mein Wissen stammt noch aus Studienzeiten, grundsätzlich dürfte sich da aber nichts geändert haben. Viel Glück und liebe Grüsse
Tina
Re: nochmal wg. Sozialhilfe
wenn du den vater des kindes angibst und ihr in wohngemeinschaft lebt werdet ihr bei der sozialhilfe gemeinsam veranschlagt, also quasi als kleine familie. damit wird das einkommen des mannes (auch wenn es unregelmässig ist) in die berechnung des sozi-bedarfes mit einbezogen.
den vater zu verschweigen ist eine der dümmsten sachen die man machen kann, man verliert damit den anspruch auf sämtlichen unterhalt für das kind und das kleine muss dann wirklich nur mit dem sozialhilfesatz (eben auch ohne unterhaltsvorschuss) auskommen. ebenso ist es ungünstig für erbschaftsangelegenheiten...
ich denke mal ihr werdet wenn ihr den ehrlichen weg einschlagt solange gut auskommen wie das erziehungsgeld gezahlt wird, danach wird sich einer von euch (so doof und 'spiessig' das auch klingen mag) einen vernünftigen job mit regelmässigem einkommen suchen müssen. das gehört auch mit dazu die verantwortung für ein kind zu tragen.
LG stefanie
28. woche
ergänzende sozi kann man beantragen...
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