nicht verheiratet - Vormundschaft?
kennt sich jemand mit dieser Vormundschaft aus? Habe gehört das bei nicht verheirateten Paaren automatisch das Jugendamt die Vormundschaft für das Kind bekommt? Kann man das umgehen bzw. was hat das überhaupt für Auswirkungen?
Kennt sich jemand aus?
LG Cindy (26+5)
Re: nicht verheiratet - Vormundschaft?
eine vormundschaft vom jugendamt bekommt das baby nur wenn die mutter minderjährig ist. was man als volljährige bekommen kann ist eine beistandschaft.
das hat nichts damit zu tun dass die mutter nicht das volle sorgerecht hat sondern dient lediglich dazu der mutter behilflich zu sein, ansprüche des kindes gegen den kindsvater durchzusetzen. ich habe seit der geburt meiner tochter vor acht jahren eine solche beistandschaft für sie und bin heilfroh darüber. die regeln die ganze unangenehme unterhaltssache für mich (der kindsvater ist eine echte schweinebacke um's mal nett zu sagen!) und sind mir auch sonst in allen möglichen dingen behilflich (krankenversicherung etc.). ;o)
keiner muss angst davor haben, die kommen auch nicht bei einem zuhause vorbei, es sei denn man möchte das. (hatte ich schonmal...)
in einer sache bin ich allerdings nicht sicher. wahrscheinlich musst du die beistandschaft sogar selbst beantragen, erkundige dich doch danach einfach mal bei deinem jugendamt. ;o) falls du jetzt keine haben möchtest ist mein tip: überleg's dir nochmal, die schaden nicht und jeder noch so nette papa kann sich mal als schweinebacke entpuppen wenn es um's geld geht. :o)
GLG stefanie
31. woche
dankeschön! o.T. Cindy
Re: nicht verheiratet - Vormundschaft?
Re: nicht verheiratet - Vormundschaft?
das wurde ZUM GLUECK abgeschafft. Du hast, wenn ihr nichts anderes vereinbart, automatisch nach der Geburt das alleinige Sorgerecht. Wenn du moechtest, kannst du beim JA eine Beistandschaft beantragen, dann helfen sie dir, Vaterschaftsanerkennung/Unterhalt vom Vater "einzutreiben", auch vor Gericht. Das schraenkt aber dein Sorgerecht nicht ein und du kannst es auch jederzeit rueckgaengig machen.
Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht haben wollt, koennt ihr das beim JA problemlos eintragen lassen, ich glaube, auch schon vor der Geburt. Allerdings ist das nicht so einfach rueckgaengig zu machen, nur vor dem Familiengericht, also gut ueberlegen und beraten lassen :-)
LG
Berit (eingeschlichen)
Re: nicht verheiratet - Vormundschaft?
ich kann mich den anderen nur noch anschließen; Vormundschaften werden nur dann eingerichtet wenn die Kindesmutter minderjährig ist, und auch das nur solange bis die Mutter volljährig ist.
Amtspflegschaften gab es mal, das war dann für volljährige Mütter die nicht verheiratet waren.
Heute ist das alles nicht mehr so kompliziert...! Die Leute vom Jugendamt sind (waren sie aber auch vorher) nur zur Unterstützung der Mutter bzgl. Unterhalt. Da man ja als Mutter Unterhalt bekommt, wenn nicht vom Vater des Kindes, dann streckt der Vater Staat vor und versucht über das Gericht seine Unterhaltsforderungen einzuklagen im Namen des Kindes. Obwohl die Mutter das Geld vom Jugendamt/Unterhaltsvorschußkasse bekommt. Solltest Du aber mit dem Kindesvater zusammenleben und/oder euch darüber einig sein, das ihr das gemeinsame Sorgerecht haben wollt dann geht zum Jugendamt und beantragt das dort. Der Vater muß da auch die Vaterschaft anerkennen. Das mit dem Sorgerecht ist schon besser, falls Dir mal was passiert, hat er wenigstens das Sorgerecht und ist nicht so ganz außen vor.
Falls Du noch Fragen haben solltest, mail ruhig (ich arbeite beim Amtsgericht -Abt. Vormundschaften und Familiensachen-
LG Steffi
vielen Dank noch mal, jetzt sehen wir klarer :-))
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