job kündigen! brauch eure hilfe!
hab heut mal wieder eine frage!
ich werde mitte juli mein erstes kind zur welt bringen! wohne wahlweise in bln (die woche über zwecks arbeit) und am woe in sachsen anhalt! ich würde gern nach dem mutterschutz (der dann ende sept zu ende wäre!) 1 jahr erziehungsurlaub beantragen, die 407 euro, also den höheren betrag erziehungsgeld beantragen und ca im juli, also 3 monate vor ende der elternzeit meinen bisherigen job kündigen, in den ich nach der entbindung eh nicht mehr wollte! ist das möglich? so hab ich doch dann mehr geld, als wenn ich zb. 1 1/2 jahre erziehungurlaub nehme, oder?
wäre lieb wenn ihr mir helfen könntet!
vielen dank ,bärchen
Re: job kündigen! brauch eure hilfe!
Ich habe keine Ahnung. Gehe lieber in's "Schwanger & Geld" oder "Schwanger & Job" Forum,
Aber so, wie Du es schreibst, fände ich es einleuchtend.
LG Chris
@chris
Re: job kündigen! brauch eure hilfe!
DAs mit dem Erziehungsgeld ist nicht so einfach. Die 407 Eure Regelung gilt nur, wenn Du Erziehungsgeld für die kompletten 2 Jahre bekommen würdest - und da sind ja die grenzen relativ niedrig. Soweit ich das in ERinnerung habe, wird dein Gehalt auch noch mit angerechnet und das von deinem Freund - Mann. Erkundige dich einfach mal bei der Erziehungsgeldstelle. Die haben mir, als ich den Antrag gestellt habe - eine Vergleichsrechnung aufgestellt. Für mich war es dann günstiger, einfach 2 Jahre ERziehungsgeld zu nehmen. Die 407 Regelung ist nur für Leute interssant, die wenig verdienen und nach 1 Jahr wieder arbeiten wollen -so meinten die. Ist ech alles kompliziert!
Aber viel Glück und frohe Weihnachten
Julia
@julila
wenn ich nur 1 jahr erziehungsurlaub nehme, dann kann ich die budgetregelung in anspruch nehmen, das würde heissen 407 euro pro monat statt 300und paar euro!
weil man dann ja wieder ehr arbeiten gehen würde!
was für gehalt soll man denn von mir berechnen im erziehungsjahr? bis 325 euro kann ich doch dazuverdienen, ohne das man das erziehungsgeld kürzen kann!?? und die einkommensgrenze für nichtverheiratete, wenn man e-geld beantragt, das sind im 1/2 jahr 56t euro, da kommen wir nie hin.. ist alles kompliziert.. stimmt schon ;o)
hoffe, vater staat ein schnippchen schlagen zu können!
vielen dank und auch dir frohe weihnachten!
Re: @julila
ich meine, daß dein Gehalt im Geburtsjahr mitangerechnet wird. (nicht nur das, was du im Erziehungsurlaub dazuverdienst.) Ausserdem musst Du auch an die Einkommensgrenzen nach dem 1. 1/2 Jahr denken. Denn den erhöhten Satz bekommst DU ja nur, wenn DU auch danach noch den vollen (niedrigeren 30X ?) Satz bekommen würdest. Und da sind die grenzen nicht mehr so niedrig. Irgendwo bei ca. netto 16.800 ? im Jahr (Weiß ich aber nicht mehr ganz genau.)
lg Julia
Re: job kündigen! brauch eure hilfe!
Also, wenn du die 407 Euro willst nimmst du budget. da ist die grenze recht hoch. nach den 12 wochen, die du eh dein volles gehalt bekommst (teilweise von der kk, rest vom ag)kriegst du für den rest des 1. halbjahres nach der geburt die 407 Euro. Danach kommt es dann auf das einkommen deines lebenspartners an (selbst wenn ihr nur in einer eheähnlichen gmeinschaft lebt).
also wenn du dann eh wieder arbeiten willst wäre die regelung besser.
ich schick dir mal an dein profil eine adresse, da kann man das e-geld ausrechnen lassen.
GGLG Nanna 9+5
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