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hoffe, ihr könnt mir helfen!

hallo ihr lieben,
bin total verzweifelt, denn nirgendwo im net oder bei der anerkannten schwangerschaftsberatungsstelle (die ihre tel.nr geändert hat und deswegen vorübergehend nicht erreichbar ist) find ich was zu §3!!!!
ich bin seit 17.1.03 krank geschrieben wegen mobbing am arbeitsplatz, ist echt die hölle da seit dem die chefs wissen, das ich schwanger bin ;o( schade, wäre so gern bis zur entbindung arbeiten gegangen..
nun soll ich ab 25.2.03 laut §3 muschugesetzt bis zur entbindung krank geschrieben werden! kann mir jemand sage, was das heisst? es wird kein berufsverbot ausgesprochen, soviel weiss ich ,weil dann müsste ich zum amtsarzt...
mein arbeitgeber ist dann verpflichtet, mir einen leichteren job, durch den mir kein verdienstausfall entstehen darf, anzubieten oder ich bleibe zu hause und er zahlt trotzdem den vollen lohn weiter. ich arbeite in einer firma mit 5 angestellten und im büro..
bitte helft mir, mit was muss ich rechnen?
liebe grüsse,
ein verzweifeltes steffi bärchen (16+6)
Bisherige Antworten

Re: hoffe, ihr könnt mir helfen!

Hallo bärchen,
unten ist mal der Text des §3. Wenn sie Dich nach §3 krank schreiben, dann ist es doch ein Beschäftigungsverbot, oder? Und ich glaube, für ein Beschäftigungsverbot mußt Du nicht zum Amtsarzt. Dein AG kann das Beschäftigungsverbot anzweifeln, dann müßtest Du ein anderes ärztliches Urteil vorlegen, aber soweit ich weiß, bei einem Arzt Deiner Wahl.
Und ein Beschäftigungsverbot ist gut. Wenn Du nämlich "nur" krank geschrieben wirst, dann bekommst Du nur 6 Wochen volles Gehalt und dann wird es gekürzt. Bei einem BV bekommst Du das volle Gehalt.
LG Juhindra
§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

Danke! o.t.

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