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frage zum erziehungsgeld

sagt mal, wird das erziehungsgeld ab dem tag der geburt bezahlt oder ist das irgendwie mit der elternzeit gekuppelt? levin kam am 26.7. zur welt, danach hatte ich bis 8.10. mutterschutz und bis 2.12. hab ich noch resturlaub? wer weiß da bescheid?
lg und danke
luna
Bisherige Antworten

Re: frage zum erziehungsgeld

Erziehungsgeld wird ab dem Tag der Geburt bezahlt. Ist nicht an die Elternzeit gekuppelt!!!
LG, Katrin, die auch nun mal Erziehungsgeld beantragen muss!!!

Re: frage zum erziehungsgeld

Cool, dann bin ich ja nicht die einzige, die das noch vor sich hat! :)

Re: frage zum erziehungsgeld

hallo luna,
ich habe unseren antrag gerade zur post gebracht. ENDLICH!
das geld wird ab dem tag der geburt bezahlt. da aber noch das mutterschutzgeld mitgerechnet wird, kann es sein, dass du das geld erst ab der 9. woche nach et bekommst. (wird bei uns wohl so sein).
gruß,
snowy

Re: frage zum erziehungsgeld

hi,
also das erziehungsgeld bekommst du ab der 9. woche.
z.b. wenn du ein halbes jahr anspruch darauf hast (je nach verdienst vom partner) dann zahlen sie insgesamt nur 4 monate. sie ziehen das gehalt, was du noch 8 wochen nach der geburt bekommst ab.
lg
jackie

Re: frage zum erziehungsgeld

hallo jacki,
wenn der partner allerdings keinen verdienst hat und das eigene nicht ganz so hoch sein sollte, dann bekommt man das erziehungsgeld ab der geburt.
gruß,
snowy

Re: frage zum erziehungsgeld

Hallo.
Also Du bekommst zwar ab der Geburt Erziehungsgeld,aber Dein
Mutterschutzgeld wird abgerechnet,so daß Du in den ersten
zwei Monaten nach der Geburt weniger hast und erst der dritte Monat voll bezahlt wird.LG Michaela,die schon ihre dicke Nachzahlung bekommen hat :-)

danke erstmal so weit, aber wie ist das denn

nun mit dem urlaub? da krieg ich ja auch nochmal knappe 2 monate volles geld...

Re: danke erstmal so weit, aber wie ist das denn

hi luna,
wenn ich das richtig verstanden habe...bekommst du 2 monate noch gehalt und dann nimmst du deinen urlaub..richtig? wenn ja, wird das auch vom erziehungsgeld abgezogen...war bei mir leider auch so. die firma weigerte sich den urlaub nach der elternzeit zu nehmen.
lg
jackie

Re: danke erstmal so weit, aber wie ist das denn

Wobei das ungesetzlich ist, laut Bundeserziehungsgeldgesetz hat man einen Anspruch darauf, den Resturlaub erst nach der Elternzeit zu nehmen. Das einzige Risiko dabei ist, dass er verfaellt, falls man sofort das zweite Baby "nachlegt".
LG
Berit

Re: danke erstmal so weit, aber wie ist das denn

hallo luna,
ich habe die grenzen nicht so ganz im kopf, aber bei euch müßte es doch gut aussehen, von anfang an das erziehungsgeld zu bekommen (unabhängig davon, wie lange du noch dein geld bekommst). es sei denn, bei euch hat sich etwas geändert.
gruß,
snowy

Re: danke erstmal so weit, aber wie ist das denn

Hallo.
Also normalerweise ist es ja so,dass Dir der Urlaub zusteht.
Egal ob Du ihn während der SS nimmst oder dann wenn das Kind
da ist.Also ich würde sagen,das wird nicht vom Erziehungs-
geld abgezogen.Aber ich denke da gibt es sichere Stellen wo
Du Dich erkundigen kannst.LG Michaela

DANKE für eure antworten!!! o. T., lg ->

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