frage zum erziehungsgeld
lg und danke
luna
Re: frage zum erziehungsgeld
LG, Katrin, die auch nun mal Erziehungsgeld beantragen muss!!!
Re: frage zum erziehungsgeld
Re: frage zum erziehungsgeld
ich habe unseren antrag gerade zur post gebracht. ENDLICH!
das geld wird ab dem tag der geburt bezahlt. da aber noch das mutterschutzgeld mitgerechnet wird, kann es sein, dass du das geld erst ab der 9. woche nach et bekommst. (wird bei uns wohl so sein).
gruß,
snowy
Re: frage zum erziehungsgeld
also das erziehungsgeld bekommst du ab der 9. woche.
z.b. wenn du ein halbes jahr anspruch darauf hast (je nach verdienst vom partner) dann zahlen sie insgesamt nur 4 monate. sie ziehen das gehalt, was du noch 8 wochen nach der geburt bekommst ab.
lg
jackie
Re: frage zum erziehungsgeld
wenn der partner allerdings keinen verdienst hat und das eigene nicht ganz so hoch sein sollte, dann bekommt man das erziehungsgeld ab der geburt.
gruß,
snowy
Re: frage zum erziehungsgeld
Also Du bekommst zwar ab der Geburt Erziehungsgeld,aber Dein
Mutterschutzgeld wird abgerechnet,so daß Du in den ersten
zwei Monaten nach der Geburt weniger hast und erst der dritte Monat voll bezahlt wird.LG Michaela,die schon ihre dicke Nachzahlung bekommen hat :-)
danke erstmal so weit, aber wie ist das denn
Re: danke erstmal so weit, aber wie ist das denn
wenn ich das richtig verstanden habe...bekommst du 2 monate noch gehalt und dann nimmst du deinen urlaub..richtig? wenn ja, wird das auch vom erziehungsgeld abgezogen...war bei mir leider auch so. die firma weigerte sich den urlaub nach der elternzeit zu nehmen.
lg
jackie
Re: danke erstmal so weit, aber wie ist das denn
LG
Berit
Re: danke erstmal so weit, aber wie ist das denn
ich habe die grenzen nicht so ganz im kopf, aber bei euch müßte es doch gut aussehen, von anfang an das erziehungsgeld zu bekommen (unabhängig davon, wie lange du noch dein geld bekommst). es sei denn, bei euch hat sich etwas geändert.
gruß,
snowy
Re: danke erstmal so weit, aber wie ist das denn
Also normalerweise ist es ja so,dass Dir der Urlaub zusteht.
Egal ob Du ihn während der SS nimmst oder dann wenn das Kind
da ist.Also ich würde sagen,das wird nicht vom Erziehungs-
geld abgezogen.Aber ich denke da gibt es sichere Stellen wo
Du Dich erkundigen kannst.LG Michaela
DANKE für eure antworten!!! o. T., lg ->
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