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bitte erziehungsgeld frage

Hallo!
mich würde nur mal was interessieren wie das bei euch war.Ich hatte am montag den antrag endlich abgegeben für das erziehungsgeld 2. jahr -war bischen nachläßig-dort mußte ich noch ein blatt ausfüllen weil doch es ein neues gesetz gibt das jetzt nur noch 300 euro max mal gezahlt werden und die dame dort sagte mir. man würde auch nicht mehr das einkommen vom laufenden kalenderjahr nehmen also sprich bei uns jetzt 2004 sondern vom vorhergehenden.Mich wunderte schon (mein mann hat kein festes einkommen und wurde ab mitte des jahes immer mit "vorraussichtliches" einkommen angegeben von seiner chefin -was ja okay ist) aber was ich nicht verstehe wenn sie angeblich jetzt nach neuer regelung das vorhergehende jahr nehmen also sprich wäre bei uns ja nochmal 2003,hätte sie doch nach dem tatsächlichen gehalt fragen müßen bzw. auch berechnet werden müßen oder trifft dies wiederum für uns noch nicht zu sondern nur für die geburten seid dem wo das neue gesetzt gilt??-allerdings gilt ja auch schon das nur noch max 300 gezahlt wird. bin verwirrt und verstehe es nicht ,mal so und mal so ,denn bei der berechnung haben sie bei uns definitiv das jahr genommen wie angebene hatte.2004-wie es immer war.Danke für aufklärung !liebe grüße wurmel mit fabian
Bisherige Antworten

Re: bitte erziehungsgeld frage

Hallo!
Bei uns wurde auch für das 2. Jahr das Einkommen des Geburtsjahres als Grundlage hergenommen, ist wohl eben diese Gesetzesänderung.
Lg Doro

Re: bitte erziehungsgeld frage

Hallo Mausi!
Ich würde bald sagen, dass da irgendwas nicht hinhaut. Hab
vor paar Tagen durch Zufall nen Artikel gelesen und da
steht das auch so drin, dass man das vorhergegangene
Kalenderjahr nimmt.
So: ich bekomme ja auch nur noch 300Euro aber sie haben bei
der Berechnung das laufende Jahr genommen *g*. Jedoch hatte
ich nur "alte" Befoegbescheide sprich von Holger gültig bis
Juli 2004 und bei mir bis September 2004 und neue wollen
die nicht nachgereicht bekommen (so wie ich das in
Erinnerung hab - ich schau lieber nochmal auf den
Bescheid).
Soviel dazu
Knutsch Jessi

Re: bitte erziehungsgeld frage

Stimmt wohl so - Grundlage für die Berechnung ist das tatsächliche Einkommen von 2003 - bei uns die Lohnsteuerkarte(n)! Und das mit den glatt 300 ? stimmt leider auch!!! Lieben Gruß Viola
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