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beistandsschaft durch jugendamt

hallo ihr lieben,
kennt sich jemand mit obigem aus? ich wollte euch mal fragen, was das eigentlich bedeutet. ich hatte kürzlich beim jugendamt angerufen, wollte wissen, wie es nach der trennung vom kindsvater weitergeht, und die dame sagte mir am telefon, dass ich erstmal die beistandsschaft beantragen solle. heute rief ich den entsprechenden sachbearbeiter an, erfuhr dann erstmal, dass das gar nichts mit der unterhaltsvorschusskasse zu tun hat. er wäre lediglich ein rechtlicher vertreter für mein kind. was konkret bedeutet denn nun diese beistandsschaft? wofür brauche ich die? irgendwie habe ich angst, dass ich somit dem jugendamt zugriff auf die beziehung zwischen mir und meinem sohn gewähre... kennt ihr euch damit vielleicht aus? soll ich das beantragen oder besser nicht?
vielen dank im voraus,
nicole
Bisherige Antworten

Re: beistandsschaft durch jugendamt

hallo nicole
ja mit beantragung der beistandschaft, die du im übrigen jederzeit auflösen kannst, ist das jugendamt erstmal ein rechtlicher vertreter des kindes. das jugendamt kontaktiert dann schriftlich den kindesvater, da es um unterhalt geht usw.
ich habe eine beistandschaft beantragen müßen, weil der kindsvater keine zeit hatte(haha) die vaterschaft anzuerkennen. nebenbei gesagt wohnt der vater von elias mit mir zusammen. als dies geklärt war, erlösch die beistandschaft.
so ich weiß aber nicht ob ich dir jetzt wirklich weiterhelfen konnte...
liebe grüße
sandra, mußte mich kurz fassen, elias spielt grad nicht mit

Re: beistandsschaft durch jugendamt

Hallo Nicole,
mit der Beistandserklärung machst Du Unterhalt geltend für Deinen Sohn. Das Jugenamt hilft Dir dabei. Du mußt dann noch ein paar Daten angeben: Z. B. das Du das alleinige Sorgerecht hast und wie die Finanzen um den Kindsvater stehen.
Lieben Gruß,
Siebenstein

Re: beistandsschaft durch jugendamt

Hallo Siebenstein,
der Kindsvater wird vom Jugendamt aufgefordert seine finanziellen Verhältnisse offenzulegen. Vieles weiss man als getrennte Partnerin ja gar nicht. ;o)
Nur Info ;o)
Lieben Gruß von
Steffi

Re: beistandsschaft durch jugendamt

Hallo Nicole,
ich war ja mit Lily lange alleinerziehend und kann daher die Beistandschaft nur empfehlen. Das ist kein Vormund, der Dir mit dem Kind reinreden kann. Der Beistand setzt Unterhaltsansprüche für das Kind durch, das ist die Hauptaufgabe. Bei schwieriger Beziehung zwischen Ki-Vater und Ki-Mutter kann er sich auch um Besuchsregelungen kümmern. Nichts aber geschieht gegen Deinen Wunsch und ohne Dein Wissen.
Gut und wichtig ist das deshalb, weil Du sonst bei jeglicher Unterhalts und Sorgerechts-Streitigkeit einen Anwalt bräuchtest. Das Jugendamt übernimmt diese Aufgaben kostenlos.
Wie gesagt, ich kann es nur empfehlen.
Alles Liebe und viel Glück wünscht
Steffi

Ich hab sowas für meinen großen:O)

die helfen dann,das geld einzutreiben,falls es ausfällt usw...ansonsten machen die nix...sie ist dafür da,notfalls mit klage(brauchst dann nen unterhaltstitel)vor gericht zu ziehen,damit du das nicht machen brauchst...ansonsten haben die keine funktion ...also nicht das du denkst,die gucken was du machst...beistandschaft ist eine stelle wo auch Unterhaltsvorschuss gewährt wird...erzieherisches jugendamt ist ein völlig anders feld...keine angst...
ist okay...weil du hast denpapierkram nicht wegen dem unterhalt ....gruß von tina....P.S.hab nix von einer trennung mitbekommen...tut mir leid,das es nicht klappt...

Re: beistandsschaft durch jugendamt

Hi Nicole, eine Beistandschaft hat die Aufgabe, die Unterhaltsansprüche für Dein Kind zu regeln. Das ist ja eigentlich das Recht der Mutter. Wenn Du das aber durch ein Amt machen lassen willst, mußt Du das beantragen, also eine Beistandschaft mit dem Wirkungskreis der Beitreibung des Unterhaltes beantragen, erst dann können die was machen. Um Unterhalt zu kriegen muß die Vaterschaft erstmal festgestellt sein, wenn freiwillig dann wird ein vollstreckbarer Unterhaltstitel erstellt, wenn Vaterschaft strittig, wird Klage eingereicht. Unterhalt errechnet sich nach Einkommen des Vaters, deshalb wird er befragt und das wird ausgerechnet. Ohne Unterhaltstitel ( Urkunde ) kann im Streitfall auch kein Unterhalt gepfändet werden, ja ist nicht mal schuldig da nicht beziffert. Wenn Du den Unterhalt direkt vom Kindsvater bekommst, kannst Du erklären (Direktzahlungsbestätigung ) das alles paßt. Gibts Schwierigkeiten, so kann die Stelle den Vater auffordern, pfänden etc. ABER nur mit Beistandschaft und Titel. Es ist eher eine Versicherung im Fall der Fälle... kann jederzeit aufgehoben werden, auf Antrag. UVG (Unterhaltsvorschuß) wird hier nicht geleistet, Du brauchst aber die Unterhaltsfestsetzung, denn die Stelle will natürlich auch Ihr Geld zurück und zwar vom Vater. Sorgerecht steht Dir als Mutter zu, Du kannst aber auch eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht mit dem Vater machen, diese kann aber nicht mehr von Dir widerrufen werden, nur noch vom Gericht entzogen. Überlegungssache. Wenn Du noch Fragen hast, mail mich einfach an. LG Marie
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