Suchen Menü

Zum Urlaubsanspruch...

Ich habe soeben mal beim Arbeitsgericht angerufen und der Rechtspfleger sagte mir, daß der Urlaubsanspruch anteilig ist!
LG Lilly
Bisherige Antworten

Re: Zum Urlaubsanspruch...

Hi Lilly,
ich habe den Text aus dem Bundesurlaubsgesetz (wonach der volle Urlaub bei Anfang Erziehungsurlaub im 2. Halbjahr zusteht) unserem Personalfuzzy vorgelegt. Mit dem Ergebnis, dass laut Bundesurlaubsgesetz der jährliche Mindesturlaub bei 20 Arbeitstagen bzw. 24 Werktagen liegt - also pfeif drauf, wenn wir 30 Tage Jahresurlaub haben sollen sie eben - wie Du sagst - anteilig abrechnen. Die ganzen Diskussionen haben mir immerhin von 23 auf 25 Urlaubstage verholfen, da zuerst nur bei 16.10. gerechnet wurde, jetzt aber der volle Oktober mit reingerechnet wird. Ich find das so okay.
Wie lange mußt Du noch arbeiten???
Gruß, Claudia

Re: Zum Urlaubsanspruch...

Ich arbeite noch bis zum 22.05. und nehme dann meinen Resturlaub. Ich habe beim Arbeitsgericht schon vieles in erfahrung bringen können und die haben mich immer super vertreten. Ich glaube schon, daß die wissen was sie sagen. Schließlich sitzen sie an der Front! LG Lilly

Super!!!!!!!

Hey super, da hast Du ja echt nimmer lang! Mein MuSchu beginnt am 9.7., ich hab noch 5 Wochen Urlaub. Allerdings bin ich Schwein genug, diesen Urlaub schon vorher abzubauen, weil es einigen schwangeren Bekannten oft so ca. ab der 30. Woche schlecht ging und sie dann eh krankgeschrieben wurden...UND weil ich dann eh lang genug zu Hause bin... oder weil ich es nicht abwarten kann??? Egal. Ich wünsch Dir noch eine tolle Kugelzeit und danke für die Hilfe, ich finde das auch okay mit der Regelung - is gerecht!
LG, Claudia
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen