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Wird Mutterschutz auf Elternzeit angerechnet?

Ich hab mal ne Frage:
also bei meinem Arbeitgeber gibt es ein vorgerducktes Exemplar für den Antrag auf Elternzeit, ich möchte ein Jahr aussetzen! Nun steht da, dass "die Zeit der Schutzfrist nach der Geburt auf die Elternzeit angerechnet wird"....Heisst das, dass ich nun nur 10 Monate Elternzeit beantragen muss, wenn ich nach einem Jahr wieder arbeiten will? Oder gilt die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz? ist mir voll unklar!
Hofe, ihr könnt mir helfen!
eine sich völlig blöd anstellende Ilka 34.SSW
Bisherige Antworten

Re: Wird Mutterschutz auf Elternzeit angerechnet?

Ich versteh die Frage vielleicht nicht richtig, aber bei mir war es so, dass
ich eben Muschu beantragt habe und dann Elternezeit und erst nach
vertreichen des Muschu gabs Erziehungsgeld, insofern wird der Muschu
abgezogen... versteh ich das richtig?
LG bea

Re: Wird Mutterschutz auf Elternzeit angerechnet?

Wieso hast Du denn MuSchu beantragt. Den bekommt man doch so. Kenne nur Beantragung von Elternzeit?!
LG Keksiii

@Keksii

Beim Zweiten musst Du es beantragen, wenn Du dazwischen nicht
gearbeitet hast. Ich habe auf Provisionsbasis gearbeitet und bin somit
ein solcher Fall. Beim ersten lef das bei mir auch recht normal über den
Argeitgeber, allerdings war das ein wilder haufen und ich habe sehr viel
selbst gemacht von dem Schreibkram
LG Bea

Re: @Keksii

Achso, alles klar. Werde ich mir merken, fals ich das auch mal brauch :-)
LG Keksiii

Re: @Keksii

Re: @Keksii

Hallo,
also die elternzeit wird ab der geburt des kindes berechnet.
z.b. geburtstag 01.08.03 wenn du dann ein jahr beantragst, dann musst du am 01.08.94 wieder arbeiten...
das erziehungsgeld wird vom muschu (2 monate) abgezogen, ergo wenn du ein halbes jahr bezahlt bekommst, bekommst du nur 4 monate bezahlt...oh...ähm ich hoffe das war verständlich.
lg
jackie - 12

der 1. Geburtstag des Kindes

Hi Ilka, jetzt wo Du die Frage aufwirfst, fällt mir das tatsächlich auch auf. Kann ja wohl nicht wahr sein! Also, ich will auch ein Jahr aussetzen. Meine Personaltante meinte, dann würde ich zum 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten müssen, wenn ich nicht gleich noch paar Tage Urlaub ran hänge. So gesehen, hast Du völlig recht und die verarschen uns ja. Von wegen 1 Jahr. Bin total baff. GLG Jac 37+1
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