Wer kennt sich mit der Düsseld. Tabelle aus?
ich bräuchte mal dringend Nachhilfeunterricht zum Thema: richtige Interpretation der Düsseldorfer Tabelle.
Ich steige da so gut wie gar nicht durch.
Möchte jetzt auch noch gar nicht so in Detail gehen, nur soviel um die Neugier zu stillen:
Bei uns ist alles o.k ! ;o)
Wer von Euch hat evtl. Muse mich durch diese Beamtenwirrwar zu führen und hilft mir bei den Hausaufgaben?
LG
Antje
Re: Wer kennt sich mit der Düsseld. Tabelle aus?
wenn ich jetzt nicht gerade ins KKH müsste, könnte ich Dir vielleicht etwas dabei helfen.
(Leider) bin ich damit durch meine Stieftochter etwas damit bewandert..
Hmmm, vielleit kann Dir ja jemand anderes dabei helfen.
Ansonsten kannst Du im Netz mal nach dem ISUV-Forum suchen. Dort bekommst Du jede Auskunft (Fachgerecht) die Du brauchst!
LG von Natascha
Re: Wer kennt sich mit der Düsseld. Tabelle aus?
Was mir noch fehlt ist so eine Art Kindesunterhalsrechner.
Also so ein Teil in welches man oben die Zahlen und Fakten eintippt und unten kommt dann Summe X raus.
Bin eben eine "verwöhnte" Buchlterin, die nur noch ungern und äußerst schwerfällig mit Tabellen und entsprechenden Kommentierungsbüchern arbeitet ;o)
Ganz lieben Dank für Dein Angebot und den Tipp.
LG
Antje
Re: Wer kennt sich mit der Düsseld. Tabelle aus?
Re: Wer kennt sich mit der Düsseld. Tabelle aus?
den Unterhalsbetrag für ein volljähriges Kind aus einer ersten Ehe, welches derzeit die höhere Handelsschule besucht.
Kindsmutter durch erneute Heirat (bereits wieder geschieden) nicht mehr unterhaltsberechtigt.
Unterhaltszahler neu verheiratet + 1 gemeinsames Kind aus dieser Ehe. Ehefrau in Elternzeit ohne eigenes Einkommen.
Und nun die Frage:
Wer steht in der Unterhalstsrangfolge vor wem?
Und noch diverse andere "Unklarheiten"
Zählt die Handelsschule eigentlich noch zur allgemeinbildenden Schulform
( Frage eines POS-und-EOS-ausgebildeten Ostlings ;o))
Du merkst, ich blick da echt nicht durch.....
LG
Antje
Re: Wer kennt sich mit der Düsseld. Tabelle aus?
Das neue Kind ist aufgrund der Tatsache, dass es nicht volljährig ist, auf der ersten Stufe. Die neue Frau auf der 2. Stufe, das erwachsene auf der dritten Stufe.
Die Handelsschule müßte meines Wissens zur Ausbildung zählen. Ich vermute mal, dass das Kind da keine Einkünfte erzielt. Im Normalfall ist es so, dass der Bedarf des Kindes sich in erster Linie daran orientiert, ob es zu Hause lebt oder nicht. Vom Unterhaltsbedarf, wir nehmen jetzt mal an, dass Unterhalt nach der Stufe 6 der Tabelle gezahlt werden müßte, also 453 Euro. Davon wird abgezogen: Einkommen Kind minus 90 Euro (berufsbed. Aufwendungen), sagen wir als Beispiel 300 Euro minus 90 Euro= 210 Euro. Das heißt von den 453 Euro blieben 243 Euro übrig. Diese gehen zu einer 50/50 Regelung an BEIDE Elternteile, bei Volljährigen ist auch die Mutter zu Barunterhalt verpflichtet. Wobei sie sich natürlich einigen können, das darf aber nicht zulasten des Vaters gehen.
Der Selbstbehalt des Vaters ist einem volljährigen Kind gegenüber höher als einem minderjährigen.
Da also drei Unterhaltsberechtigte unterschiedlicher Rangfolge vorhanden sind, würde ich es definitiv von einem Anwalt berechnen lassen.
Aber vielleicht konnte ich Dir ja ein bissel helfen.
LG Conny
Re: Wer kennt sich mit der Düsseld. Tabelle aus?
Re: Wer kennt sich mit der Düsseld. Tabelle aus?
GLG Conny :o)
Re: Wer kennt sich mit der Düsseld. Tabelle aus?
Re: Wer @Conny & Feechen
Jetzt bin ich um einiges Schlauer aber immer noch nicht viel weiter. Das ist wirklich eine Wissenschaft für sich.
Bin jetzt auf eine sehr informative Quelle gestoßen und recherchier dort weiter ;o)
Schön, dass mir hier immer so schnell und so toll geholfen wird. Die Begeisterung für dieses Forum hat jetzt sogar Funken geschlagen ;o)
LG
Antje
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