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Wer kennt sich mit der Düsseld. Tabelle aus?

Hallo Ihr Lieben,
ich bräuchte mal dringend Nachhilfeunterricht zum Thema: richtige Interpretation der Düsseldorfer Tabelle.
Ich steige da so gut wie gar nicht durch.
Möchte jetzt auch noch gar nicht so in Detail gehen, nur soviel um die Neugier zu stillen:
Bei uns ist alles o.k ! ;o)
Wer von Euch hat evtl. Muse mich durch diese Beamtenwirrwar zu führen und hilft mir bei den Hausaufgaben?
LG
Antje
Bisherige Antworten

Re: Wer kennt sich mit der Düsseld. Tabelle aus?

Oh Antje,
wenn ich jetzt nicht gerade ins KKH müsste, könnte ich Dir vielleicht etwas dabei helfen.
(Leider) bin ich damit durch meine Stieftochter etwas damit bewandert..
Hmmm, vielleit kann Dir ja jemand anderes dabei helfen.
Ansonsten kannst Du im Netz mal nach dem ISUV-Forum suchen. Dort bekommst Du jede Auskunft (Fachgerecht) die Du brauchst!
LG von Natascha

Re: Wer kennt sich mit der Düsseld. Tabelle aus?

bin parallel schon in diversen beiträgen versunken ;o)
Was mir noch fehlt ist so eine Art Kindesunterhalsrechner.
Also so ein Teil in welches man oben die Zahlen und Fakten eintippt und unten kommt dann Summe X raus.
Bin eben eine "verwöhnte" Buchlterin, die nur noch ungern und äußerst schwerfällig mit Tabellen und entsprechenden Kommentierungsbüchern arbeitet ;o)
Ganz lieben Dank für Dein Angebot und den Tipp.
LG
Antje

Re: Wer kennt sich mit der Düsseld. Tabelle aus?

Hi,Antje...was genau willst du denn wissen?glg feechen deren Großer nach der DT unterhalten wird...

Re: Wer kennt sich mit der Düsseld. Tabelle aus?

Hi Feechen,
den Unterhalsbetrag für ein volljähriges Kind aus einer ersten Ehe, welches derzeit die höhere Handelsschule besucht.
Kindsmutter durch erneute Heirat (bereits wieder geschieden) nicht mehr unterhaltsberechtigt.
Unterhaltszahler neu verheiratet + 1 gemeinsames Kind aus dieser Ehe. Ehefrau in Elternzeit ohne eigenes Einkommen.
Und nun die Frage:
Wer steht in der Unterhalstsrangfolge vor wem?
Und noch diverse andere "Unklarheiten"
Zählt die Handelsschule eigentlich noch zur allgemeinbildenden Schulform
( Frage eines POS-und-EOS-ausgebildeten Ostlings ;o))
Du merkst, ich blick da echt nicht durch.....
LG
Antje

Re: Wer kennt sich mit der Düsseld. Tabelle aus?

Hallo Antje!
Das neue Kind ist aufgrund der Tatsache, dass es nicht volljährig ist, auf der ersten Stufe. Die neue Frau auf der 2. Stufe, das erwachsene auf der dritten Stufe.
Die Handelsschule müßte meines Wissens zur Ausbildung zählen. Ich vermute mal, dass das Kind da keine Einkünfte erzielt. Im Normalfall ist es so, dass der Bedarf des Kindes sich in erster Linie daran orientiert, ob es zu Hause lebt oder nicht. Vom Unterhaltsbedarf, wir nehmen jetzt mal an, dass Unterhalt nach der Stufe 6 der Tabelle gezahlt werden müßte, also 453 Euro. Davon wird abgezogen: Einkommen Kind minus 90 Euro (berufsbed. Aufwendungen), sagen wir als Beispiel 300 Euro minus 90 Euro= 210 Euro. Das heißt von den 453 Euro blieben 243 Euro übrig. Diese gehen zu einer 50/50 Regelung an BEIDE Elternteile, bei Volljährigen ist auch die Mutter zu Barunterhalt verpflichtet. Wobei sie sich natürlich einigen können, das darf aber nicht zulasten des Vaters gehen.
Der Selbstbehalt des Vaters ist einem volljährigen Kind gegenüber höher als einem minderjährigen.
Da also drei Unterhaltsberechtigte unterschiedlicher Rangfolge vorhanden sind, würde ich es definitiv von einem Anwalt berechnen lassen.
Aber vielleicht konnte ich Dir ja ein bissel helfen.
LG Conny

Re: Wer kennt sich mit der Düsseld. Tabelle aus?

UPS,da muss ich auch passen....meiner ist ja erst 8 und der sohn meines mannes erst 5...da stellt sich die Frage noch nicht...da würd ich es so machen,wie Conny es rät,also Anwalt...klingt nicht einfach...Wieso die Kindsmutter nicht unterhaltsberechtigt sein soll,kann aber auch nicht sein,denn wenn ein Kind volljährig ist,sind beide Elternteile für den Unterhalt während der Ausbildung verantwortlich,das weiß ich von meinem Schwager,der eine volljährige nichteheliche Tochter hat...eine Heirat schützt nicht vor Unterhalt...glg feechen,wessi mit ossimann*g*...

Re: Wer kennt sich mit der Düsseld. Tabelle aus?

Nee, sie meint glaube ich, dass die Kindesmutter keinen Anspruch mehr auf Ehegattenunterhalt hat. Zahlen muss sie schon, das stimmt.
GLG Conny :o)

Re: Wer kennt sich mit der Düsseld. Tabelle aus?

ach so...also soweit ich weiß,muss der exmann ,der vor dem anderen exmann*g*,da war,nur nochmal erneut Ehegattenunterhalt zahlen,wenn die Exfrau aufgrund KLEINER Kinder nicht arbeiten kann...da es ja um volljährige geht,sicher nicht....dann muss der zweite Exmann ran;O)was kompliziert,gell?glg feechen zweite mal verheiratet,aber ohne solche probleme*g*....hoffe,euch gehts gut...ich bin heut schon 34+0 und kanns nicht glauben;O)

Re: Wer @Conny & Feechen

Danke Ihr Lieben.
Jetzt bin ich um einiges Schlauer aber immer noch nicht viel weiter. Das ist wirklich eine Wissenschaft für sich.
Bin jetzt auf eine sehr informative Quelle gestoßen und recherchier dort weiter ;o)
Schön, dass mir hier immer so schnell und so toll geholfen wird. Die Begeisterung für dieses Forum hat jetzt sogar Funken geschlagen ;o)
LG
Antje
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