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War hier nicht eine Rechtsanwältin ??? Oder ??

Vielleicht kann mir jemand helfen es geht um die Kündigungsfrist unserer Wohnung. Wir wohnen dort seit November 1999 und werden vielleicht jetzt bald umziehen. Wie ist das?? Normal ist ja Kündigungsfrist 3 Monate wenn man aber länger als 5 Jahre (unser Umzug kann sich eben noch hinziehen wegen Renovierungsarbeitenm in dem neuen Haus) in der Wohnung wohnt sind es 6 Monate so steht es in unserem Mietvertrag. Gab es da nicht eine Gesetzesänderung die besagt das der Mieter generell 3 Monate Kündigungsfrist hat?????? Ihr würdet mir echt sehr helfen.
Danke Gruß Andrea mit Lucas 3,5 J. und Fabian 10 Monate (aus dem Sept/Okt Forum, die aber öfter mal fremdließt)
Bisherige Antworten

Re: War hier nicht eine Rechtsanwältin ??? Oder ??

Du hast Recht. Die Kündigungsfrist für den Mieter ist immer 3 Monate, ich glaube für den Vermieter bleibt die längere Frist nach längerer Wohndauer erhalten.
Du kannst bis zum 3. Werktag eines Monats kündigen um noch die 3 Monatsfrist zu wahren.
Also heute gekündigt heißt, umziehen am 30. September.
LG, mondkuss zur Zeit auch noch Mieterin

Re: War hier nicht eine Rechtsanwältin ??? Oder ??

Hallo Mondkuss, bist Du Dir da sicher? War bei dem Urteil nicht genau das Gegenteil herausgekommen? Ich wäre selber heilfroh, binnen 3 Monaten hier draußen sein zu können, unsere Familie lebt hier berufsbedingt auf Abruf. LG Tini

Re: War hier nicht eine Rechtsanwältin ??? Oder ??

Bin mir sicher.
Genauso ist es nicht mehr erlaubt zeitliche gebundene Mietverträge zu machen.
Aus einem 5-Jahresvertrag kommt man heute mit jederzeit raus, da er rechtswidrig ist.
Wurde er noch vor der Gesetzesänderung abgeschlossen, gilt automatisch das neue Kündigungsrecht.
Ich glaube bei Versetzug etc. hat man sowieso ein Sonderkündigungsrecht.
Und wenn alle Stricke reißen, versucht man es mit einem Nachmieter.
LG, mondkuss

Re: War hier nicht eine Rechtsanwältin ??? Oder ??

Ja,tini...das gesetz ist glaub ich seit 2jahren oder 3 raus zu gunsten des mieters..glg feechen

Stopp! Alles zurück, Tini hat Recht !!!

Also Tini hat Recht, was die vor der Gesetzesänderung abgeschlossenen Mietverträge betrifft. Dazu habe ich einen sehr guten, wenn auch Paragraphen durchwirkter Artikel im net gefunden.
Link dazu in meinem Profil.
LG, mondkuss, die zum Glück erst nach der Gesetzesänderung gemietet hat und auch selten bisher irgendwo 5 Jahre gewohnt hat

Re: War hier nicht eine Rechtsanwältin ??? Oder ??

Hallo,
ich habe hier gerade Eure Beiträge zum Mietrecht gelesen. Wie sieht es eigentlich aus, wenn man über 20 Jahre in einer Wohnung lebt (nach altem Mietrecht) und kündigen will. Meine Eltern haben nämlich das Problem, dass sie dann eine Kündigungsfrist von 1 Jahr haben und sie das immer noch davon abhält auszuziehen. Wäre toll, wenn Du mir auch helfen könntest.
Viele Grüsse
Tina + Laura

Re: War hier nicht eine Rechtsanwältin ??? Oder ??

ganz genauso!
die lange kündigungszeit ist als schutz für den mieter gedacht, damit der sich ind ruhe etwas neues suchen kann.
Ansonsten ist es immer praktisch dem Vermieter einen (potetiellen) nachmieter zu präsentieren.
LG nicki

Re: War hier nicht eine Rechtsanwältin ??? Oder ??

Hallo Nicki,
danke für Deine Hilfe.
Viele Grüsse und ein schönes Wochenende von
Tina + Laura
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