Suchen Menü

Vielleicht noch etwas früh, aber...

Hallo Ihr lieben Mitschwangeren,
ich (Nicole, 25 Jahre, 10+3, vorauss. ET 27.08.03) mache mir schon mal Gedanken über meinen mir zustehenden Urlaubsanspruch, weil ich auf der Arbeit nicht mehr so sehr glücklich bin. Wie genau berechnet sich der Resturlaub? Zählen die acht Wochen nach der Geburt auch noch mit dazu? Ich danke Euch schon mal im voraus für Eure Hilfe!!!
Liebe Grüße aus dem hohen Norden
Bisherige Antworten

Re: Vielleicht noch etwas früh, aber...

Liebe Schlüddi,
Der Mutterschutz beginnt ja 6 Wochen vor dem Geburtstermin und 8 Wochen danach.
Das hat aber nix mit Urlaub zu tun,d.h. der Resturlaub wird vorher genommen, deshalb gibt es ja auch Frauen, die unter Umständen schon 10 Wochen vor dem Tremin aufhören zu arbeiten, wäre in diesem Fall also 4 Wochen Urlaub und anschließend 6 Wochen Mutterschutz. Du musst aber mit dem Arbeitgeber absprechen, wie das mit dem Uralub verläuft, ich nehme z.B. meinen Urlaub und die vorhandenen Überstunden immer wieder mal wöchentlich und höre dann insgesamt 7 Wochen vor dem Entbindungstermin auf. Ich hoffe, das war jetzt klar verständlich für.
Hoffentlich findest du aber die Lust wieder an der Arbeit, schließlich hast du ja nichstdestotrotz noch eine ganze Stange zu arbeiten..
Liebe Grüße
sasch

Re: Vielleicht noch etwas früh, aber...

Also in meiner ersten SS (2001) war es so, dass sich mein Urlaubsanspruch inkl. der 8 Wochen nach dem berechneten ET gerichet haben. Mein AG war da sehr entgegenkommend, so dass ich den meisten Urlaub an die Zeit vor dem ET hängen konnte. Das war prima. Da war ich den halben Sommer daheim (und im Freibad). Ob Dein AG Dir aber Urlaub nur bis exakt 8 Wochen nach ET gibt, oder noch für den vollen angebrochenen Monat - liegt wohl aber in seinem Ermessen - glaub ich. Schau Doch mal im Mutterschutzgesetz nach. Dort müsste auch was darüber stehen.
Liebe Grüsse.
Tanja

Re: Vielleicht noch etwas früh, aber...

Hallo,
Dein Urlaubsanspruch berechnet sich aus der Zeit bis NACH dem Mutterschutz. Bis dahin bist Du ja offiziell beschäftigt und erhälst Gehalt.
LG
Susan

Re: Vielleicht noch etwas früh, aber...

Hallo Schlüddi,
ich finde das überhaupt nicht zu früh. Damit habe ich mich auch schon jetzt beschäftigt (bin 12+4). Urlaubsanspruch besteht bis einschließlich der 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt soweit mir bekannt ist. Neuerdings kann man ja den Resturlaub auch noch an die Mutterschutzfrist anhängen und dann erst in Erziehungsurlaub gehen, was finanzielle Vorteile hat (war für mich relevant) aber das kommt für Dich ja nicht in Frage, Du möchtest ja lieber früher gehen.
Hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben.
Liebe Grüße
Britta

Re: Vielleicht noch etwas früh, aber...

hi nicole,
ich kann dich sehr gut verstehen. ich bin auch nicht sonderlich glücklich an meinem arbeitsplatz. ich habe mir halt jetzt vorgenommen mir nichts mehr zu herzen zu nehmen und geh auch ganz brav nach meinen 8 stunden heim. war diese woche auch 2 tage zuhase weil ich erkältet bin, früher wäre ich da trotzdem ins büro, daß lasse ich jetzt sein. aber sieh es positiv, es sind nicht mal mehr 6 monate dann haben wir es geschafft. lg sarah

Re: Vielleicht noch etwas früh, aber...

Hallo Nicole, Dein Urlaubsanspruch für diese Jahr rechnet sich wie folgt: angenommen Du hast 30 Tage Urlaub (normalerweise...) hast ET 27.08.2003 + 8 Wochen = also ca. 22.10.2003.
30 Tage Urlaub durch 12 Monate= 2,5 Tage pro Monat.
Ergibt= 25 Tage Urlaub die Dir noch für dieses Jahr zustehen.
Ich habe ET am 05.08.2003 und hätte 30 Tage Urlaub, verbleiben mir also 22 Tage.
Diese 22 Tage hänge ich an meinen Mutterschutz der am 24.06.2003 beginnt + 4 Tage Resturlaub aus 2002´, d.h. das ich meinen letzten Arbeitstag am 15.05.2003 habe....!
Mir geht`s aber bei der Arbeit total gut, habe liebe Kollegen...und denke mit einem Lachenden und einem Weinenden Auge darüber nach...!
GLG Steffi

Re: Vielleicht noch etwas früh, aber...

Hallo!
Hab da mal ne Frage, muß einem der AG den gesamten Urlaub vor dem Mutterschutz gewähren? Denn mein Chef meinte er könne mir einen Teil meines Urlaubs erst geben wenn ich wieder aus dem Mutterschutz da bin. Obwohl ich danach noch ein halbes Jahr Pause machen will und dann erst im April nächsten Jahres wieder da sein werde. Kennt sich da jemand aus ob er das machen kann?
Danke schon im Voraus
Tamara

Re: Vielleicht noch etwas früh, aber...

Hallo,
normalerweise wird der Urlaub der bis zum ende des Mutterschutzes (8 wo nach ET)anfällt vorher genomen und sollte auch vom Arbeitgeber voher gegeben werden.Denn wenn Du bis April nächstn Jahres zuhause bleibst kannes nämlich sein das der "alte " Urlaub verfällt,denn bei mir in der Firma muß der Urlaub vom Vorjahr bis 31.3 des nächsten Jahres weg sein sonst verfällt er,weiß aber nicht ob das überall so üblich ist da mußt Du dich bei deinen Arbeitgeber erkundigen
mfg
sonja

Re: Vielleicht noch etwas früh, aber...

Vielen, vielen Dank Euch allen für Eure ausführlichen Antworten. Jetzt sehe ich endlich wesentlich klarer und freue mich darüber, daß ich mit meinem Resturlaub viel eher von der Bildfläche verschwinden kann, als ich dachte.
Ganz dicke liebe Grüße an Euch!!! Nicole
Meistgelesen auf 9monate.de
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen