Urlaubsanspruch (ganz verwirrt)
ich bin ganz verunsichert was meinen Urlaubsanspruch anbelangt. Mein ET ist der 12.08.03 also beginnt mein Mutterschutz am 01.07. Die Personalabteilung hat mir mitgeteilt, dass ich bis zum 01.07. Urlaubsanspruch habe d.h. bei 30 Tage/Jahr noch 15 Tage. Nun habe ich hier im Forum schon einige Male gelesen, dass ich bis 8 Wochen nach ET Urlaubsanspruch habe. Wo kann ich mich genau erkundigen oder wer weiß es 100-prozentig???
Vielen Danl
Re: Urlaubsanspruch (ganz verwirrt)
wo das genau steht, weiß ich spontan nicht. Aber ist 100%-ig so, daß dir Urlaub bis 8 Wochen nach ET zusteht (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen). Du bist diese Zeit noch im Angestelltenverhältnis und damit hast du natürlich Urlaub - logisch. Deine Perso sollte das eigentlich wissen! Das würde ich so nicht hinnehmen. Das würde heißen, die steht bis 07.10.2003 Urlaub zu. Das wären dann ca. 23 Tage - nicht 15 Tage!
Hoffe, ich konnte dir helfen.
GLG Helli 16+6
Re: Urlaubsanspruch (ganz verwirrt)
Bsp: Ich habe ET 1.8. Mein Mutterschutz beginnt am 20.07. (= 6 Wochen vor der Geburt) und endet voraussichtlich am 26.09. (= 8 Wochen nach der Geburt). Also habe ich Anspruch - hat mir die Personalabteilung schon schriftlich bestätigt - auf Urlaub bis einschließlich September. Bei 30 Tagen Urlaub sind das bis Ende September 23 Tage.
Bei Dir würde der Mutterschutz ja - wenn alles wie geplant läuft - bis Anfang Oktober gehen, wodurch Du einen Anspruch bis einschließlich Oktober und damit 25 Tage hättest. Hake nochmal nach!!!
LG Claudia
Re: Urlaubsanspruch (ganz verwirrt)
Ich bin mir 100%ig sicher, dass du Urlaubsanspruch nis 8 Wochen nach ET hast. Ich würde einfach mal zur Personalabteilung gehen und das klären. Die haben sich sicher nur vertan. Schenk denen nur keine Urlaubstage ;-)
Liebe Grüße
Nadine
Re: Urlaubsanspruch (ganz verwirrt)
ich bin mir 100% sicher, dass du zumindest bis einschl. ende muschu urlaubsanspruch hast. dies steht u.a. im mutterschutzgesetz, 4. abschnitt - leistungen, § 17 "erholungsurlaub": darin heisst es "für den anspruch auf bezahlten erholungsurlaub und dessen dauer gelten die ausfallzeiten wegen muschu-rechtlicher beschäftigungsverbote als beschäftigungszeiten"
es geht aber wohl sogar soweit, dass z.b. dein jahresurlaub um jeden VOLLEN monat, den du elternzeit nimmst, um je 1/12 gekürzt wird. und für den rest urlaubsanspruch besteht. sprich, wen du z.b. bis mitte oktober muschu hast, dann geht elternzeit ab november los, da VOLLE monate berücksichtigt werden. sprich, urlaubsanspruch wird um 2/12 (dez./nov) gekürzt. Anspruch besteht also für 10/12, bei 30 tagen sind das 25 tage!!!
lass dich also nicht veräppeln! ich muss das meiner perso auch noch mal verklickern, dass ich mich nicht für dumm verkaufen lasse!
lg, sanni
@ Sanni
könntest du mir vielleicht dazu (Elternzeit und Urlaub) die Rechtsgrundlage sagen? Hab nämlich die Befürchtung, dass das bei mir auch keiner weiss.
Danke und liebe Grüße, Ines
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