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Urlaubsanspruch, Mutterschutz wichtig

Hallo,
noch einmal zum Urlaubsanspruch. Wenn Euer Mutterschutz in der zweiten Jahreshälfte endet, bei mir z.B. ET 22.07.03 Mutterschutz endet 8 Wochen danach, also 16.09.03, dann bin ich in der zweiten Hälfte des Jahres und habe Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Der Mutterschutz an sich stellt nur ein Beschäftigungsverbot dar, aber das Arbeitsverhältnis besteht ganz normal weiter, d.h. das Arbeitsverhältnis beginnt ab dem 17.09.03 an zu ruhen, Erziehungsurlaub.
Lasst Euch nichts anderes einreden, nach dem Bundesurlaubsgesetz besteht der volle Urlaubsanspruch ab der zweiten Jahreshälfte.
Viele Grüsse,
Nele
Bisherige Antworten

Re: Urlaubsanspruch, Mutterschutz wichtig

Hallo Nele,
gilt das denn dann auch mit anschließender Elternzeit von 3 Jahren? Und in welchem § steht das denn, ich bin echt zu doof das zu lesen, aber die bescheißen mich hier so oder so schon andauernd um Urlaub und Sonderurlaub, deshalb will ich es jetzt mal ganz genau wissen!
Vielen Dank!
Suca mit Andries inside, 22+3

Re: Urlaubsanspruch, Mutterschutz wichtig

Hallo Nele,
was Du sagst, stimmt leider nicht. Urlaubsanspruch besteht nur für die Zeit des Mutterschutzes, nicht für die Elternzeit, die danach beginnt.
Also bei Dir incl. September = 9/12 des Jahresurlaubs.
Nachzulesen im Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht zu §3 Mutterschutzgesetz.
Auch das mit dem Beschäftigungsverbot ist so nicht richtig. Beschäftigungsverbot gilt nur für die 8 Wochen NACH Entbindung. Vorher kann die Frau bis zum letzten Tag vor ET arbeiten gehen, wenn sie mag.
LG
Susan

Re: Urlaubsanspruch, Mutterschutz wichtig

Ja, so wie Susan das schreibt ist es richtig!
Manche Firmen haben vielleicht andere Regelungen oder vielleicht ist es auch in Tarifverträgen geregelt. Gesetzlich ist bestimmt, dass man für jeden vollen Monat Elternzeit 1/12 des Urlaubsanspruchs abgezogen bekommt. Ist im Bundeserziehungsgeldgesetz sehr genau geregelt. Ich habe im Profil einen Link zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dort findest Du das Gesetz und eine Erläuterung dazu.
LG Juhindra

Re: Urlaubsanspruch, Mutterschutz wichtig

Hallo,
das Arbeitsverhältnis endet dann ja, weil Du nach dem Mutterschutz für drei Jahre in den Erziehungsurlaub gehst.
Frage:
Wir beschäftigen zwei schwangere Mitarbeiterinnen. Die eine wird voraussichtlich im April, die andere im Juni entbinden. Steht den Mitarbeiterinnen trotzdem der komplette Jahresurlaub zu?
Antwort:
Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist der jeweilige Beendigungszeitpunkt entscheident. Nur wenn das Arbeitsverhältnis in der zweiten Hälfte des Jahres endet, entsteht der volle Urlaubsanspruch. Bei mir z. B. ET 22.07.03, Mutterschutz beginnt 6 Wochen vorher und endet 8 Wochen danach, d.h. mein Arbeitsverhältnis ruht oder endet in der zweiten Hälfte des Jahres, nach dem Mutterschutz ( 16.09.03)= voller Jahresurlaubsanspruch.
Siehe auch
www.arbeitsrecht.org/ar/sprechstunde/thema.asp?thema=Schwangerschaft
alles in einer Reihe!!!!!! Da mal die Augen aufhalten!!
Das mit dem Beschäftigungsverbot für die 8 Wochen nach der Entbindung hatte ich auch geschrieben. Aber es fängt auch 6 Wochen vor der ET an, das ist die Mutterschutzzeit , ob die Frau sich dann ausdrücklich bereit erklärt, trotzdem vorher noch zu arbeiten , ist Ihre Sache, sie kann es jedoch jederzeit widerrufen.
Bei mir ist alles geregelt, ich kann es nur jedem ans Herz legen.
Viele Grüsse,
Nele

Re: Urlaubsanspruch, Mutterschutz wichtig

Hallo Nele,
während des Erziehungsurlaubs (Elternzeit) ruht das Arbeitsverhältnis, es wird aber kein Urlaubsanspruch während dieser Zeit erworben!!! Und das ist bei Dir ab Oktober der Fall.
Ich weiß nicht, warum Du so verbohrt bist. Denn Du hast eindeutig kein Recht! Der Text auf der von Dir genannten Seite ist etwas widersprüchlich. Auf der gleichen Seite steht bei einer Frage etwas weiter oben nämlich genau das, was ich und einige andere Dir immer wieder sagen. Nämlich Urlaubsanspruch nur bis Ende des Mutterschutzes.
Wenn Du Deinem Arbeitgeber das so erfolgreich verklickern hast können, herzlichen Glückwunsch. Geltendes Recht ist das aber nicht. War selbst jahrelang Arbeitgeber und habe mich mit dem Thema Arbeitsrecht zwangsläufig häufig auseinandersetzen müssen.
LG
Susan
P.S. Im Übrigen gibt es x-tausend Links im Internet, die genau meine Aussage bestätigen. Zu Deiner Theorie habe ich leider nichts gefunden.

Re: Urlaubsanspruch, Mutterschutz wichtig

liebe susan,
sie will euch ja nur was gutes tun. ich hab laut aussage des steuerbüros unserer firma auch anspruch auf den vollen jahresurlaub. mein ET ist der 18.08.03.
wahrscheinlich haben wir einfach ne nette firma erwischt!:-)
bis denne... die nina! (21+0)

Re: Urlaubsanspruch, Mutterschutz wichtig

Hallo,
wenn Du in der zweiten Hälfte des Jahres "gehst", steht Dir der volle Urlaubsanspruch zu. Es stimmt was Du sagst, während des Erziehungsurlaubs (Elternzeit) ruht das Arbeitsverhältnis, aber es kommt darauf an, ab wann das im Jahr ist. Das ist ganz wichtig!! Wenn Du in der ersten Hälfte des Jahres "gehst" wird es Dir % gegeben, passiert das in der zweiten Hälfte, entsteht der volle Anspruch.
Vielleicht sollte man, um 100 % sicher zu gehen, mal einen Rechtsanwalt fragen. Ich kann mir aber nicht denken, da der beste Geschäftsfreund unseres Chefes ein Rechtsanwalt ist, dass er keine Rücksprache gehalten hat- kaum möglich bei dem Menschen.
Viele Grüsse,
Nele

Re: Urlaubsanspruch, Mutterschutz wichtig

Hallo Nele,
mich interessiert das jetzt wirklich. Gib doch mal einen Gesetzestext dazu an, wenn Du was findest. Ich bin bisher nicht fündig geworden.
Daß der beste Geschäftsfreund Deines Chefes ein RA ist, muß nichts heißen. Wenn der auf Steuerrecht z.B. spezialisiert ist, kann es durchaus sein, daß er vom Arbeitsrecht soviel Ahnung hat wie die Kuh vom Eierlegen ;-)
LG
Susan

Re: Urlaubsanspruch, Mutterschutz wichtig

Hallo, also ich muß mich auch nochmal zu diesem Thema einmischen. Bei mir ist es auch so, wie Nele es beschrieben hat, also auch der komplette Jahresurlaub. Im Internet hab ich auch nichts gefunden. Mein Chef hat es mir ähnlich wie Nele erklärt nachdem ich doch nochmals nachgefragt habe...Gruss Nadine 23+3

Re: Urlaubsanspruch, Mutterschutz wichtig

Hallo Nadine,
es ist ja möglich, daß das bei euch TARIFLICH anders geregelt ist. Allgemeingültiges Arbeitsrecht ist es aber leider nicht.
LG
Susan

Re: Urlaubsanspruch, Mutterschutz wichtig

Hallo,
wir haben keine Tarifverträge und unser Chef bescheißt uns, Entschuldigung wenn ich es so schreibe, wo es nur geht. Aber dem musste er sich beugen, nachdem er sich natürlich schlau gemacht hat, wo er nur konnte.
Viele Grüsse,
Nele

Re: Urlaubsanspruch, Mutterschutz wichtig

Ich arbeite in einer Riesenfirma mit ner Rechtsabteilung und ne Bekannte von mir arbeitet beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und der sagte mir definitiv (genau wie meine Firma), auch wenn im zweiten Halbjahr der Mutterschutz endet, habe ich nur Anspruch auf anteiligen Urlaub. Allen bei denen das nicht so ist - Glückwunsch! Müßt nur aufpassen, daß ihr am Ende nicht dasteht und zurückzahken müßt, denn wie hier schon mehrmals gesagt - ist nicht die gültige Rechtslage.
LG Keksiii

@susan67 Urlaubsanspruch, Mutterschutz wichtig

Hallo Susan! Ehrlich gesagt, keine Ahnung, ich bin froh, dass es so ist wie es ist. Ich persönlich dachte auch es sei was Tarifliches, aber bei der bekloppten IG MEtall bekommt man ohne Mitgliedsnummer keine Auskunft. Mein Chef hat es mir wiederrum mit dem Bundesarbeitsgesetz erklärt. In der Personalabteilung hab ich sogar wiedersprochen wg. dem ganzen Jahresurlaub. Sie sagte aber auch irgendwas mit dem 30.06. und dass mir der volle Urlaub zustünde. Grüßle Nadine 23+4

Nachtrag: Urlaubsanspruch, Mutterschutz wichtig

Also ich arbeite auch in einer Riesenfirma, es gibt nur eine noch Größere hier die zur IG Metall "gehört". Vielleicht hängts ja doch am Tarifvertrag..aber wie schon geschrieben bei denen bekommt man keine Auskunft. Nadine

Re: Urlaubsanspruch, Mutterschutz wichtig

Hallo alle zusammnen,
also ich arbeite auch bei einem Anwalt für Arbeitsrecht. Und mir ist auch bekannt, daß man bei anschließendem Erziehungsurlaub nur anteiligen Anspruch auf Jahresurlaub hat, auch wenn man in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet. Es ist wahrscheinlich echt guter Wille der Chefs für die Leute, bei denen der volle Anspruch gewährt wird. Herzlichen Glückwunsch.
Mein Chef kennt sich leider zu gut mit dem Arbeitsgesetz aus.
Wenn man allerdings nach dem Mutterschutz ausscheidet, dann hätte man Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
viele Grüße
tigerlilly
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