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Urlaubsanspruch!!!

Hallöchen!!!
Es tut mir leid, dass ich mit der alten Leier komme, aber ich bin mir immernoch nicht sicher wie das mit dem Urlaubsanspruch ist... Streite noch immer mit meiner Chefin...
Habe Termin am 24.8. und meiner Meinung nach Anspruch den Ganzen Mutterschutz über, also bis 8 Wochen nach der Geburt, also bis zum 19.10. Meine Chefin meint, ich habe bis zum Anfang des Mutterschutzes Anspruch, sprich 6 Wochen vor der geburt, also den 13.07.
Ich weiss nicht was richtig ist... Könnt ihr es mir bitte sagen???
Liebe Grüsse
Kathi 13+3
Bisherige Antworten

Re: Urlaubsanspruch!!!

Huhu,
also so weit ich weiß, sind es 6 Wochen vor dem Entbindungstermin und 8 Wochen danach
sprich insges. 14 Wochen).
LG Katja

Re: Urlaubsanspruch!!!

Hallo Kathi,
also ín meiner Firma ist es so, daß der Urlaubsanspruch die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt mit einschließen. Ich denke das ist auch vom Gesetzt so geregelt.
LG Katrin

Re: Urlaubsanspruch!!! Nachtrag

und natürlich noch der Resturlaub.

Re: Urlaubsanspruch!!!

Du hast recht, Kathi. Der volle Mutterschutz gilt als Beschäftigungszeit und wird daher beim Urlaubsanspruch angerechnet. Ist geregelt in § 17 des Mutterschutzgesetzes (findest du bestimmt im Internet).
Antje 17+0

Re: Urlaubsanspruch!!!

Hallo, hier ging es auch schon mal darum http://www.9monate.de/Q-3307417.html Das Mutterschutzgesetz findest Du beim --> BundesMinisterium für Familien, Senioren,Frauen, jugend --> einfach alle großen Anfangsbuchstaben und dann alles übliche --> bmfsfj das ist die Internetadresse unter -->Gesetze. Ist als pdf zum Runterladen..LG STeffi

Re: Urlaubsanspruch!!!

Hallo Kathi,
es ist 200%ig so, daß du Urlaubsanspruch für die komplette Zeit des Mutterschutzes hast! Das heißt sie müssen dir Urlaub gewähren für die 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung. Das ist klar und deutlich im Mutterschutzgesetz geregelt - den Text findest du auf diversen Seiten (wie meine Vorrednerinnen schon aufgezählt haben...) und hier bei 9 Monate unter:
http://9monate.qualimedic.de/Mutterschutzgesetz_gesetzestext.html
Das ist ein Gesetz! Da kann deine Firma nicht sagen: Wir machen das aber anders!
Hoffe, das hilft dir.
GLG Helli 19+1

Re: Urlaubsanspruch!!!

Hallo Kathi,
gerechnet wird bis zum Ende des Monats, in dem der Mutterschutz endet. Bei Dir ist das der 24.10. also zählt der GESAMTE

Re: Urlaubsanspruch!!!

OKTOBER mit. Bei 30 Tagen Urlaub pro Jahr macht das 30*10/12=25 Tage Urlaub, die Dir für 2003 zustehen.
Hat mich auch überrascht, aber so wird in unserer Firma gerechnet.
LG
Claudia

Re: Urlaubsanspruch!!!

Hallo,
ich habe ET 24.08 und habe auch 25 Tage Urlaub - bei einem angebrochenen Monat wird der Urlaub für den ganzen Monat gerechnet :-))
LG Relana
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