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Urlaub, hab mich schlau gemacht

Hallo,
mein Experte hat geantwortet:
1. es gilt der anteilige Urlaub (also 10/12 bei Mutterschutzende im Oktober) generell, wenn der AN danach in Elternzeit geht.
2. Scheidet der AN nach dem Mutterschutz ganz aus dem Unternehmen aus (nimmt also keine Elternzeit) KANN der Anspruch auf vollen Jahresurlaub gelten. Allerdings auch da nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Geregelt nach § 17 Abs. 1 BErzGG
Lg
Susan
Bisherige Antworten

Re: Urlaub, hab mich schlau gemacht

Hallo Susan,
dann habe ich wohl Glück gehabt, dass mir mein Chef den vollen Jahresurlaub "schenkt". Und da ich das von ihm auch schriftlich bestätigt bekommen habe, gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass es dann auch so für mich gilt...
Wie lange musst Du noch arbeiten?
LG, Tan 25+2

Re: Urlaub, hab mich schlau gemacht

Hallo Tan,
freut mich auch für Dich. Ist doch prima, wenn man mal im Leben was geschenkt kriegt. Passiert ja selten genug.
Da ich schon zwei Kinder habe, muß ich wohl arbeiten, bis ich grün werde ;-)
Ne, im Ernst. War lange selbständig und bin jetzt nur noch Hausfrau und Mutter. Jedenfalls erst einmal.
LG
Susan
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