Terminverschiebung Mutterschaftsgeld - Teil 1
So weit so gut... In der 10. Woche hat der Arzt mich 12 Tage zurückgestuft und das im Mutterpass auf Seite 6 korrigiert und als ET den 19.8. eingetragen.
Die Bescheinigung hab ich aber für ET 7.8. bekommen und bei der Arbeit abgegeben, so das ich jetzt schon zu Hause bleiben kann weil ich noch genug Urlaub habe.
Jetzt muss ich ja für die Krankenkasse Mutterschaftsgeld beantragen, da hab ich eine Kopie der ET 7.8. Bescheinigung an die Kasse geschickt und die haben angerufen das sie eine aktuelle brauchen. Inzwischen habe ich den Arzt gewechselt. Der neue Arzt meint er dürfe die Korrektur nicht Rückgängig machen die auf Seite 6 steht. Obwohl der alte Arzt schon ab der 22 SSW auf Seite 7+8 alles Korrigiert hat.Das ist ein Geschmiere. Auf jeden Fall war ab der 22. Woche das Wachstum genau Zeitgerecht wie es sein sollte zum 7.8., es war mit dem Wachstum und Gewicht sogar 1-2 Wochen im voraus so das es Ende Juli geboren wird. Der neue Arzt will jetzt jedoch nur eine Bescheinigung ausstellen auf der später der Mutterschutz anfängt halt zum Termin 19.8. weil er halt meint eine Korrektur dürfe man nicht Rückgängig machen. Dann zahlt der Arbeitgeber doch noch kein Geld und die Kasse auch noch kein Mutterschutzgeld ...
Re: Terminverschiebung Mutterschaftsgeld - Teil 2
Ich hoffe ihr blickt noch durch ... ich bin auch schon ganz verwirrt und nachts träume ich schon von Verschiebungen...
LG SANDY - 33. SSW
Frechheit!! :-(
Re: Frechheit!! :-(
der neue Arzt hat nachgemessen. Er hat gesagt es ist größer und schwerer als es für den 7.8. hätte sein müssen. Aber das wäre für uns unrelevant. Wir müssten den KorrekturTermin beachten. Eine Korrektur wäre nur in den ersten 3 Schwangerschaftsmonaten möglich. Danach wachsen nicht mehr alle Menschen gleich. Mist was mach ich nur?
Zurück zum alten FA geht nicht. Ehrlich nicht. Das kann ich nicht.
LG SANDY
Re: Frechheit!! :-(
Re: Terminverschiebung Mutterschaftsgeld - Teil 2
Und wenn dein Kind dann doch am 7.8. zur Welt kommen, ist es auch nicht schlimm, denn die damit "verlorene" Muschuzeit bekommst du hinten angehängt.
Das ganze mit dem 19.8. hätte auch den Vorteil, dass sich deine Erz.zeit nach hinten verlagert und du entsprechend auch höhere Urlaubsansprüche hast, wenn der nächste Monat angefangen wird.
Ansonsten solltest du an der ganzen Geschichte geldmäßig nichts einbüßen. Sei lieb gegrüßt! Antje 27-ET
Re: Terminverschiebung Mutterschaftsgeld - Teil 2
Re: Terminverschiebung Mutterschaftsgeld - Teil 2
Wann du später entbindest als der errechnete Termin, bekommst du diese Tage sozusagen geschenket. Da wird nix mehr abgezogen. das heißt, 2 wochen später entbinden bedeutet 2 wochen mehr muschu und auch muscha-geld...
die 8 wochen nach der geburt bleiben trotzdem
GGLG Nanna 34+5
Re: Terminverschiebung Mutterschaftsgeld - Teil 2
Re: Terminverschiebung Mutterschaftsgeld - Teil 2
Re: Terminverschiebung Mutterschaftsgeld - Teil 2
ich würde versuche, dass 1. nochmal mit dem Arzt in Ruhe zu besprechen und ihm zu erklären, welche Konsequenzen das für dich hat.
Ich kann mir aber shcon vorstellen, dass er daran nichts mehr rütteln kann und diesen späteren Termin hinnehmen muss.
In diesem Fall würde ich meinem Arbeitgeber das mitteilen, dass der Termin sich verändert hat.
Hat er ja in Bezug auf die Bescheinigung, die du bei deinem Arbeitgeber abgegeben hast.
Dann würde ich nochmal die fehlenden Tage, so bummelig zwei Wochen arbeiten gehen. Nützt ja nichts.
Wenn das Kind dann doch zum 7.8. oder noch eher kommt, verlängert sich ja dein MuSchu automatisch.
So machst du jedenfalls finaziell keine Verluste.
Ist zwar ärgerlich, man stellt sich ja drauf ein und zumal wenn man selber noch weiss, wanns passiert ist und wanns dann entsprechend kommt und nur die Ärzte was anderes behaupten, aber ändern kannst du das wahrscheinlich nicht.
Obwohl reden würde ich noch mal mit dem Arzt.
Ganz liebe Grüsse, mondkuss. 36SSW
Re: Terminverschiebung Mutterschaftsgeld - Teil 1
LG Keksiii
Re: Terminverschiebung Mutterschaftsgeld - Teil 1
Ich bekomme die Bescheinigung für die Kasse ja jetzt erst in der 36. Woche und da darf ich sowieso nicht mehr arbeiten gehen.
LG SANDY
Re: Terminverschiebung Mutterschaftsgeld - Teil 1
LG Keksiii
Re: Terminverschiebung Mutterschaftsgeld - Teil 1
LG SANDY
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